…Beim Kaufpreis handle es sich auch nicht um eine iSd § 1 Abs. 5 StiftEG von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringende Schuld oder Last, die in wirtschaftlicher Beziehung zum übertragenen Vermögen stehe, sondern um eine anläßlich der Übertragung von der Bw eingegangene Verbindlichkeit im Rahmen…
… 1 Abs. 1 StiftEG würden unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse der Stiftungseingangssteuer unterliegen. Nach § 1 Abs. 5 StiftEG sei die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen…
…2009 betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO (Stiftungseingangssteuer) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Stiftungseingangssteuer gemäß § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG), BGBl I 2008/85 idgF, mit 2,5 v. H. von € 2,452.729…
…erstattete er bezüglich der Stiftungseingangssteuer für Mai 2010, die mangels rechtzeitiger Offenlegung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG in Höhe von 25 % des zugewendeten Vermögens berechnet wurde, für die Stiftungsvorstände Selbstanzeige (§ 29 FinStrG). Ausgeführt wurde, dass das Stiftungsmindestvermögen in Höhe von 70…
…des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. März 2010 betreffend Stiftungseingangssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Stiftungseingangssteuer gemäß § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG), BGBl I 2008/85 idgF., mit 2,5 v. H. von € 70.000…
…ist der VfGH zum Ergebnis gekommen, dass der letzte Satz des § 1 Abs. 5 StiftEG in der (Stamm)Fassung BGBl. I 85/2008 iVm § 19 ErbStG dazu führt, dass die Höhe der Steuerbelastung bei einer Zuwendung an eine Privatstiftung oder eine vergleichbare Vermögensmasse nicht davon…
…05. und 31.08.2007 Forderungen in der Gesamthöhe von € 200.000,00. I. Schenkungsgegenstand MA schenkt und stiftet im Wege einer Nachstiftung an die .............. Privatstiftung (die Bw) aus ihren Einzahlungen iHv € 200.000,00 einen Betrag von € 200.000,00 (.....................). II…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 5. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 2. August 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit .b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 17. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10. Mai 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit. b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…