…gewesen, dass ein Steuerabkommen nach dem Muster Deutschland mit der Schweiz abgeschlossen werde. Der Bw. habe sich dennoch für die Steuerehrlichkeit im Wege einer Selbstanzeige entschieden. Jene Steuerpflichtige, die jedoch ganz bewusst auf die positive Bereinigung ihrer Steuerschuld durch das Abkommen mit der Schweiz warteten…
…Rechts im Sinne von Art. 7 Abs. 1 des Steuerabkommens Liechtenstein-Schweiz handle, ist für den Berufungsführer nichts zu gewinnen. Nach Art. 7 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über verschiedene Steuerfragen können ua. Vergütungen, die von einer juristischen…
…Bescheidspruches bildet. Entscheidungsgründe Der Berufungsweber teilte dem Finanzamt mit Schreiben vom 12.1.2007 mit, seinen Hauptwohnsitz ab 27.12.2006 in die Schweiz verlegt zu haben. In Österreich sei er nur noch hinsichtlich seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffend das Objekt in M…
…Ergänzungsersuchens des Finanzamtes führte der Berufungswerber aus: Die Abmeldung seines Anhängers mit dem inländischen Kennzeichen XY habe er vergessen, er werde dies aber umgehend nachholen. Er habe vorerst ein Haus im schweizerischen L gemietet, das er eigentlich kaufen wollte, es sei aber zu teuer gewesen…
…die Berufung wurde erwogen: Vorab ist anzumerken, dass der steuerliche Vertreter des Berufungsführers nach dem unmissverständlichen Wortlaut des Vorlageantrages ausschließlich die Anrechnung der in der Schweiz bezahlten Steuern beantragt und das Berufungsbegehren damit insoweit eingeschränkt hat. Infolgedessen sieht sich der Unabhängige Finanzsenat auch nicht veranlasst…
…A.H. (in der Folge Bw.) bezog im Jahr 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einerseits aus einer Tätigkeit in Österreich (vom 5. Mai bis 31. August 2008) und andererseits aus Tätigkeiten in der Schweiz (vom 1. Jänner bis 13. April und vom 1. Oktober bis…
…ff). Der Unabhängige Finanzsenat vertritt die Ansicht, dass im Hinblick auf den Wortlaut des Artikel 56 EG die Begünsitgungen auch für die aus der Schweiz und den USA zugeflossenen Dividenden anzuwenden sind. Auch hat der EuGH in den Rechtssachen EuGH 23.2.2006, C-513…
…Oktober 2006, Dezember 2006 und Jänner bis Mai 2007 in O (Schweiz) als Hotelsaisonarbeitskraft beschäftigt. Laut dem Zentralen Melderegister hatte der Berufungswerber in dieser Zeit in Österreich den Hauptwohnsitz bei seiner Mutter in L, N-Straße1. Der Berufungswerber machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2006 unter…
…im Sinne des § 26 BAO verfügt hat, war er folglich in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. In einem nächsten Schritt ist (aufgrund des unstrittigen weiteren Wohnsitzes in der Schweiz) zu klären, wo sich im Streitjahr der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers befunden hat (vgl. Art. 4 Abs…
…cit. resultieren und wenn diese Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Da mit der Schweiz keine umfassende Amtshilfe wie im Gemeinschaftsgebiet durch die Richtlinie RL 77/99 besteht, ist den inländischen Steuerbehörden eine Überprüfung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des § 3…
…und deshalb hier nur mit seinen inländischen Mieteinkünften steuerpflichtig zu sein. Aus den dargelegten Gründen ist die Berufungsbehörde dieser Sachverhaltsdarstellung nicht gefolgt. Unbestrittenermaßen hat der Bw im Übrigen die Wohnstätte in der Schweiz zwischenzeitig wieder aufgegeben, ohne freilich die entsprechenden polizeilichen Vorschriften beachtet zu haben…
Dass die den geltend gemachten Zinsaufwendungen der Bw. zu Grunde liegenden Geschäftsvorgänge (die Bw. gewährt der in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Firma E ein Darlehen, wofür letztere deren Software der Bw. überlässt und die Bw. diese Software der Firma E gegen Lizenzzahlungen wieder zur Verfügung stellt; die…
…für die eventuelle Abgabe einer Stellungnahme eine Frist eingeräumt. Über die Berufung wurde erwogen: A) Nachfolgender Sachverhalt wird zugrunde gelegt: Der Bw. war - eigenen Angaben zufolge - bis Ende August 2001 als ordentlicher Richter in der Schweiz tätig. Infolge Verehelichung übersiedelte der Bw. nach Österreich…
…Ungeachtet des Umstandes, dass das DBA-Schweiz kein Betriebstätten-Attraktionsprinzip kenne, bleibe für ein Besteuerungsrecht Österreichs kein Raum (Berufung vom 29.7.2008). Die allgemein gehaltenen behördlichen Ausführungen zu seinem Berufsbild in der Berufungsvorentscheidung vom 28.5.2010 deckten sich nicht mit der allein maßgeblichen…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erhielt im Jahr 1996 im Erbweg 100 % der Aktien der Schweizerischen S-AG übertragen, welche im Jahr 2001 liquidiert wurde…
…diese übereinstimmend zu Protokoll gaben, dass der Bw. während der Arbeitswoche laufend in der Schweiz übernachtet habe (bei Vater BwV bzw. bei Geschäftspartner F) und er den österreichischen Wohnsitz in Z während dieser Zeit nicht aufsuche (Angabe der Zeugin BwG). Zur Verifizierung dieser Zeugenangaben wurde…
…das Jahr 2008 - aus, ab Mai 2007 in der Schweiz gewohnt und Miete bezahlt zu haben. Die abweisenden Berufungsvorentscheidungen vom 15.1.2010 enthielten die folgende Begründung: "Nach Ansicht des Finanzamtes ist Österreich Ihr Ansässigkeitsstaat und Mittelpunkt der Lebensinteressen geblieben, zumal Sie in der Zeit…
…des Bw. auf ihre Berufungsausführungen betreffend den am 5. März 1998 vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheid für 1993. Über die Berufung wurde erwogen: Nach Art. 1 des DBA-Schweiz gilt dieses Abkommen für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind. Nach Art. 2…
…Befreiungsmethode erreicht werden soll. Nur insoweit (siehe beispielsweise Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz) besteht keine Verknüpfung zwischen Zuteilungsnorm und Methodenartikel. Philipp - Loukota - Jirousek beschreiben das idR zu beachtende Zusammenspiel von Zuteilungsnorm und Methodenartikel in ihrem Kommentar (Internationales Steuerrecht, Z 23 Anm. 1) wie folgt…
…Feldkirch betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der in der Schweiz ansässige Berufungsführer erzielte im Jahr 2005 in Österreich der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 3.348,55 €. …