Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vertreten durch FAV, betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. November 2009 bis 31. März 2011 entschieden: Die Berufung wird…
…rechtmäßig in Österreich aufhalten würden oder, wenn ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt worden sei. § 8 NAG regle die Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige und Staatenlose. Diese Personen würden für die Familienbeihilfe eine gültige NAG-Karte oder eine weiter geltende Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung benötigen. Da der…
…dass gem. § 3 Abs 2 FLAG 1967 Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhielten, sowie Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne des Art 1 des Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen vom 28. Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955 und des Protokolles…
…Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil, der den Haushalt überwiegend führt (§ 2a Abs…
…galt diese Einschränkung des Absatz 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhielten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Die oben zitierte Neuregelung der Ansprüche von Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…Personen auf die sich jenes Abkommen bezieht, die jedoch weder österreichische Staatsbürger (bzw. EU-Bürger) noch Staatenlose mit Wohnsitz in der Republik Österreich sind, keinen Vorteil aus den österreichischen Bestimmungen über Familienbeihilfe und Geburtenbeihilfe ziehen sollen [Art X Abschnitt 26 aE des Amtssitzabkommens]. Als Normadressaten…
…gilt diese VO nach Abs. 1 für Arbeitnehmer, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, soweit sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sind oder als Staatenlose, Flüchtlinge im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Artikel 13 der VO EWG…
…Arbeitnehmer verstoße. Gemäß Abs. 2 gelte Abs 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhielten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt worden sei. Gemäß Abs. 3 genüge es auch, wenn der andere - im…
…Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil, der den Haushalt überwiegend führt (§ 2a Abs…
…gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem AsylG 1997 gewährt wurde (...) D.h. es gilt § 3 Abs…
…die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Demgegenüber hat die durch Art. 12 des Fremdenrechtspakets 2005, BGBl…
…leg. cit: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtling vom 18.Juli 1951, BGBl.Nr. 55/1955, und…
…Fassung normiert: "Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Asylwerberinnen haben daher dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn bzw. sobald sie sich (oder der…
… 3 Abs. 2 gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Gemäß Abs. 3 leg.cit. genügt es auch, wenn der andere - im gemeinsamen…
…vorsah: "Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Da wie vorhin ausgeführt, die Asylzuerkennung nach völkerrechtlichen Grundsätzen einen konstitutiven Charakter aufweist, fallen wir…
…Abs. 2 leg. cit: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtling vom 18. Juli 1951, BGBl. Nr. 55…
…Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen verstößt. Gemäß Abs. 2 gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1967 gewährt wurde. Gemäß Abs. 3 genügt es auch, wenn der andere…
…ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. (3) Ist der Elternteil, der den Haushalt überwiegend führt (§ 2 a Abs…
… 38a Abs. 3 FLAG 1967 können Empfänger von Zuwendungen nur österreichische Staatsbürger, Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz im Bundesgebiet und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde, sein. Nach den von Ihnen dem Finanzamt vorgelegten Unterlagen wurde zwar für Ni Af ein Asylantrag eingebracht…
…von den Leistungen des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe oder einer Einrichtung mit gleichartiger Funktion ausgeschlossen seien, sofern diese Personen weder österreichische Staatsbürger noch Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich seien. Weiters verwies die Bw. auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO…