…engen wirtschaftlichen Zusammenhalts und eines intensiven Wechselspiels zwischen den Leistungen, welches die einzelne Leistung als Teil eines Ganzen erscheinen lässt; eine einheitliche Leistung darf nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden (Hörtnagl, Besteuerung von Sporttrainern in Einklang mit der 6. MwSt-RL?, SWK 29/2006…
…als gegenstandslos erklärt. 2. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. ist Spitzensportlerin auf dem Gebiet der Leichtathletik und auch als Sporttrainerin tätig. Die mit Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG vom 5. November 2004 nachträglich eingebrachten Steuererklärungen…
…nunmehr B GmbH, wurde unter anderem festgestellt, dass die Berufungswerberin in den Jahren 2005 und 2006 im Fitness-Center der GmbH als Sporttrainerin tätig war und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hatte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden war. Daraus wurde der Schluss gezogen…
…P GmbH, nunmehr B GmbH, wurde unter anderem festgestellt, dass die Berufungswerberin im Jahr 2004 im Fitness-Center der GmbH als Sporttrainerin tätig war und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hatte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden war. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass…
…müsse, um eine Leistung zu erhalten. Im gegenständlichen Fall also alles, um die einheitliche Leistung "Betreuungsauftrag" zu erhalten. Die Leistung als Sporttrainer sei als einheitliche Leistung anzusehen. Die steuerlichen Folgen richteten sich einheitlich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Hauptleistung (vgl. VwGH 16.12.2009, 2007…
…in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 im Fitnesscenter der X. GmbH als Sporttrainerin tätig war und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hat, die nicht der Einkommensteuer unterworfen wurde. Die Entlohnung erfolgte indem die Bw. für jeden länger als vier Stunden dauernden Arbeitstag…
…dass die Bw. in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 im Fitnesscenter der X.- GmbH als Sporttrainerin tätig war und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hat, die nicht der Einkommensteuer unterworfen wurde. Die Entlohnung erfolgte indem die Bw. für jeden länger als vier…
…nunmehr B GmbH, wurde unter anderem festgestellt, dass der Berufungswerber in den Jahren 2003 bis 2007 im Fitness-Center der GmbH als Sporttrainer tätig war und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hatte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden war. Daraus wurde der Schluss gezogen…
…besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Auf Grund der Ermittlungen des Finanzamtes und des Unabhängigen Finanzsenates steht fest, dass Uroš die Ausbildung Sport-Physiotherapeut an der Höheren Schule für Sporttrainer am 1. 11. 2007…
…nach Serbien i.H.v. 2.421 € und außergewöhnliche Belastungen infolge auswärtiger Berufsausbildung zweier (1985 und 1996 geborener) Kinder außerhalb des Wohnortes in Serbien. Beigeschlossen waren folgende Bescheinigungen im Original und in Übersetzung: Undatierte Bestätigung der Höheren Schule für Sporttrainer in Beograd, wonach Mo…
…Reisen nach Wien, Mödling, Oberlaa und Laxenburg. ad 1.) Der Finanzamtsbegründung ist entgegenzuhalten, dass die Tätigkeit eines Sporttrainers nur zum Teil auf einem Sportplatz stattfinde. Die wesentlich wichtigere und bedeutungsvollere Tätigkeit betreffe die sog. Trainingsplanung und Analyse von Trainings- und Wettkampfergebnissen, die nur in einem…
…aus nichtselbständiger Arbeit nach § 25 EStG 1988. Die Tätigkeit eines Sporttrainers stellt - soweit kein Dienstverhältnis vorliegt - eine gewerbliche Tätigkeit dar (vgl. Jakom/Baldauf, EStG 2011, 23 Tz 117 "Trainer"). Da die Tätigkeit einer Aerobic -Trainerin zweifelsfrei der Tätigkeit eines Sporttrainers entspricht, ist im gegenständlichen Fall…
…unter anderem festgestellt, dass die Bw. in den Jahren 2003, 2004 und 2005 im Fitnesscenter der B. GmbH auch als Sporttrainerin tätig war und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hat, die nicht der Einkommensteuer unterworfen wurde. Die Entlohnung erfolgte, indem die Bw. für jeden…
…aus nichtselbständiger Arbeit nach § 25 EStG 1988. Die Tätigkeit eines Sporttrainers stellt - soweit kein Dienstverhältnis vorliegt - eine gewerbliche Tätigkeit dar (vgl. Jakom/Baldauf, EStG 2011, 23 Tz 117 "Trainer"). Da die Tätigkeit einer Aerobic -Trainerin zweifelsfrei der Tätigkeit eines Sporttrainers entspricht, ist im gegenständlichen Fall…
…B. GmbH, wurde unter anderem festgestellt, dass die Berufungswerberin in den Jahren 2003 bis 2007 im Fitness-Center der GmbH als Sporttrainerin tätig war und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hatte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden war. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass…
…B. GmbH, wurde unter anderem festgestellt, dass die Berufungswerberin in den Jahren 2003 bis 2007 im Fitness-Center der GmbH als Sporttrainerin tätig war und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hatte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden war. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass…
…nunmehr B GmbH, wurde unter anderem festgestellt, dass die Berufungswerberin in den Jahren 2004 bis 2006 im Fitness-Center der GmbH als Sporttrainerin tätig war und für diese Tätigkeit eine Entlohnung erhalten hatte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden war. Daraus wurde der Schluss gezogen…
…ausgeübt hätten. Diese seien wesentlich umfangreicher als die so genannten "Omakurse". Ebenso hätten die Trainer der Ballettschule eine entsprechende fachliche Ausbildung. Die Diplomsozialarbeiter des Besuchscafes hätten sogar noch eine Ausbildung, die über den Sporttrainern angesiedelt sei. Zur Psychotherapie-Kinderspielgruppe halte der Bw. ergänzend fest, dass…
…den Schulen nicht verbunden gewesen. Nach Abschluss der Hauptschule hätte es auch eine Lehrlingskooperation mit Rapid in Wien gegeben, man hätte auch eine Ausbildung zum Sporttrainer machen können. Dies allerdings erst nach Abschluss der SMS in Hetzendorf. Die Bw legte ein Angebot einer Sportmanagement GmbH…
…Schulen nicht verbunden gewesen. Nach Abschluss der Hauptschule hätte es auch eine Lehrlingskooperation mit Rapid in Wien gegeben, man hätte auch eine Ausbildung zum Sporttrainer machen können. Dies allerdings erst nach Abschluss der SMS in Hetzendorf. Die den Bw vertretende Gattin legte ein Angebot einer…