…werden. Die von der Bw erklärten Vorleistungen für Jänner 2011 in Höhe von 958.533,36 € waren daher um den Sozialversicherungsaufwand für Jänner 2011 in Höhe von 52.204,03 € zu kürzen und mit dem Differenzbetrag von 906.329,33 € bei der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 19. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 14. November 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 11.6.2008 stattgegeben. Im Übrigen…
…auf Vergütung von Energieabgaben für 2004 beim Finanzamt ein (Vergütungsbetrag 81.114,48 €). In den für die Berechnung aufgelisteten Kosten ist ein Sozialversicherungsaufwand iHv 441.587,30 € enthalten. Nach einer Außenprüfung wurde mit Bescheid über die Festsetzung des Vergütungsbetrages nach dem EnAbgVG für…
…einer Energieabgabenvergütung in Höhe von 1.527,98 €. Bei der Ermittlung des Nettoproduktionswertes setzte sie als Vorleistung einen Sozialversicherungsaufwand iHv 818.755,62 € an. Ohne diese Vorleistung hätte sich kein positiver Vergütungsbetrag ergeben. 2. Das für die Genossenschaft zuständige Finanzamt setzte mit Bescheid…
…legte am 18. Dezember 2002 Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung des Vergütungsbetrages für das Jahr 2001 vom 27. November 2002 ein: Beantragt werde die Anerkennung des erklärten Sozialversicherungsaufwandes "Dienstgeberanteil" als Vorleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sowie die…
…von der Gesellschaft erzielten Nettoprovisionen durch die von Herrn n12 vermittelten Geschäfte. Herr n12 muss die Aufwendungen für das betriebsnotwendige Kraftfahrzeug und Mobiltelefon die Reisespesen, die Schulungskosten sowie den Sozialversicherungsaufwand selbst bezahlen. Die Gesellschaft stellt den selbständigen b die Büroinfrastruktur (Räumlichkeiten, EDV-Ausstattung) zur Verfügung…
…aufgebrachten Beiträge den Gesamtaufwand der Sozialversicherung deckt. Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden…
…der privaten Lebensführung (§ 20 EStG) des persönlich haftenden Gesellschafters zuzuordnen waren. Nachstehende Ausgaben waren daher gewinnerhöhend den jeweiligen Jahreserfolgen hinzuzurechnen: | | 2002 | 2003 | 2004 | | € | € | € | Sozialversicherungsaufwand betreffend | | | | K. GmbH | |…
…2005 vom 7. September 2006 Berufung eingelegt: Die Berufung richte sich gegen die Nichtanerkennung der von der Bw. geleisteten Sozialversicherungsaufwendungen als an das Unternehmen erbrachte Vorleistungen. (a) Beim gesetzlichen Pflichtversicherungsverhältnis handle es sich um eine Leistungs-Gegenleistungsbeziehung, die kraft Gesetzes hergestellt werde. Das UStG halte…
…aufgebrachten Beiträge den Gesamtaufwand der Sozialversicherung deckt. Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Straße, vom 26. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 (jetzt Finanzamt Wien 2/20/21/22) vom 19. August 2005 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer und Vorschreibung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 22. Juni 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 9. Juni 2006 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2003 bis 2005…