…abgetretenen Gesamtbetrages zediert werden oder als zediert gelten. Die Gebühr ist in einem solchen Falle wie bei der Sicherungsabtretung (diese Zessionsart ist nämlich ihrem Wesen nach nichts anderes als eine Sicherungsabtretung) von jenem (Gesamt -) Betrag zu erheben, den der Zessionar zur Befriedigung seiner Forderung (meist…
…abgetretenen Gesamtbetrages zediert werden oder als zediert gelten. Die Gebühr ist in einem solchen Falle wie bei der Sicherungsabtretung (diese Zessionsart ist nämlich ihrem Wesen nach nichts anderes als eine Sicherungsabtretung) von jenem (Gesamt -) Betrag zu erheben, den der Zessionar zur Befriedigung seiner Forderung (meist…
…Der Sicherungszweck muss durch eine zusätzliche, also außerhalb des abstrakten Bestellungs- bzw Übertragungsakts liegende Vereinbarung festgelegt werden. Das ist wie bei der Sicherungsübereignung nach §§ 929 ff und bei der Sicherungsabtretung nach §§ 398 ff eine schuldrechtliche Sicherungsabrede nach § 311. Diese Sicherungsabrede beschränkt die Befugnisse des Grundschuldinhabers…
…07.1997 | Verweis mündliche Treuhandvereinbarung betr. | | | Aktien E., Anforderung Verpflichtungserklärung | | | zur Sicherungsabtretung der Anteilsfinanzierung | Darlehensvertrag | 30.07.1997/ | Darlehen DM 247.500,00, Rückzahlung 31.7.1999, | | 31.07.1997 | Bw./B…
…sollten aber die Zahlungen an die CGesmbH vornehmen. Durch diese Verständigung (Herbeiführung der erforderlichen Publizität) sei die "Sicherungsabtretung" wirksam geworden und ein Pfandrecht des Bw an den Untermietforderungen entstanden. Daraus ergäbe sich ein Herausgabeanspruch des Bw gegenüber der Bank AG auf Herausgabe der gepfändeten Forderungen…
Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Rechtsanwaltspartnerschaft, vom 2. Oktober 2009 bzw. 14. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 4. September 2009 betreffend Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO sowie vom 7. Oktober 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Masseverwalter Dr. M., vom 4. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. März 2012 betreffend Pfändung einer Geldforderung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Otto Draxl, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1180 Wien, Alseggerstraße 27, vom 17. August 2009 gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 4. August 2009 entschieden:  …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GFundFJ, vertreten durch D vom 24. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See jetzt: Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See, vertreten durch E, vom 21. Februar 2003 betreffend Pfändung einer Geldforderung (§ 65…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Josef Mayrl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Pfändung einer Geldforderung vom 11. Oktober 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
Selbst wenn man nun - entgegen der oben dargestellten zutreffenden Ansicht - den Vertrag als rechtsgeschäftliche Einigung über die Zession der Außenstände verstünde, kann eine solche - entsprechend der eben dargestellten Grundsätze - zu keiner (gebührenrechtlich relevanten) Zession führen. Nach Punkt 4.6 des Vertrages gingen nach diesem Verständnis…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr.Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr.Judith Fries-Horn, Dr.Claus Faber und Franz Wallner über die Berufung der Bw., vertreten durch Cerha, Hempel, Spiegelfeld, Hlawati, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GFundFL, vertreten durch D, vom 24. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See nunmehr Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See, vertreten durch E, vom 21. Februar 2003 betreffend Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der I-GmbH, S-Stadt, vertreten durch Dr. Leopold Hirsch, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 1a, vom 8. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 31. August 2009 betreffend Pfändung von Geldforderungen (§ 65 AbgEO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des ThK, Adresse1, vertreten durch Dr. Franz Essl, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Mühlbacherhofweg 4/1, vom 22. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt, vertreten durch HR Mag. Leopold Lenitz, vom 18. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Masseverwalter Dr. M., vom 4. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. März 2012 betreffend Pfändung einer Geldforderung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Sicherstellungsaufträge setzen eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Diese liegen vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (Ritz, BAO³, § 232…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Masseverwalter Dr. M., vom 4. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. März 2012 betreffend Pfändung einer Geldforderung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Gerhard Groschedl, Lorenz Hoffmann und Reinhold Haring im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der Firma U-GmbH, Wien, vom 3. Jänner 2005 gegen den Sicherstellungsauftrag…