…der Bw. im Wesentlichen ein, gemäß § 4 GrEStG sei die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an ein Kind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen werde. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. a…
…GebG mit 1 % vom Wert der sichergestellten Verbindlichkeit fest. Dagegen wird in der Berufung eingewendet: Die Einräumung des Pfandrechtes erfolgte im Sinne des Erbübereinkommens zur Sicherstellung der Erbteilsforderung gegen die Erbin. Werden Nebengeschäfte zur Sicherung eines gebühren- oder verkehrsteuerpflichtigen Hauptgeschäftes abgeschlossen, so seien diese gem…
…Verhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die M-GmbH am 7.10.2008 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 842.680,93 € einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO. Auf der Grundlage dieses…
…§ 99 Abs. 1 FinStrG der Jahre 2002 bis 2006 durchgeführt wurde, am 7.10.2008 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 842.680,93 € (Umsatzsteuer 2004 - 2007; Körperschaftsteuer 2004 - 2006) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO, auf welcher Grundlage mit Pfändungsbescheid vom 20.11…
…18 Abs. 1 GebG in Höhe von € 30.768,56 gegenüber der Bw. mit der Begründung fest, dass Sicherungsgeschäfte zu einem Beteiligungserwerb nicht die Gebührenfreiheit nach § 2 der Sonderregelung zur Mittelstandsfinanzierung genießen. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung meinte die Bw. sinngemäß, dass Rechtsvorgänge…
…4.2009 richtete die Bank ein Schreiben an das Finanzamt, in welchem es heißt: Zur Sicherung eines Darlehens hat der Eigentümer an der genannten Liegenschaft die Einverleibung eines Pfandrechtes über 160.000,00 € für uns bewilligt. Eine Kopie der Pfandurkunde war dem Schreiben angeschlossen.…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (kurz: Bw.) am 3.5.2011 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 99.916,88 € einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO. Mit Bescheid vom 27…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (kurz: Bw.) am 3.5.2011 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 99.916,88 € (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag 2008 bis 2009) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO.…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (kurz: Bw.) am 3.5.2011 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 99.916,88 € (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag 2008 bis 2009) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO.…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (kurz: Bw.) am 3.5.2011 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 99.916,88 € (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag 2008 bis 2009) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO.…
…Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (kurz: Bw.) am 3.5.2011 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 168.361,71 € (Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge 2006 bis 2009) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO.…
…Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (kurz: Bw.) am 3.5.2011 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 168.361,71 € (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag 2006 bis 2009) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO.…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (kurz: Bw.) am 7.10.2008 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 842.680,93 € (Umsatzsteuer 2004 - 2007 und Körperschaftsteuer 2004 - 2006) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (Bw.) am 3.5.2011 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 168.361,71 € (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag 2006 bis 2009) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO. …
…gem. § 89 Abs. 1 FinStrG beschlagnahmt. Begründend wurde ausgeführt, dass "die Waren zur Sicherung der Eingangsabgaben gem. § 26 Abs. 2 ZollR-DG sicherzustellen sind, weil die Hinterlegung einer Barsicherheit für den Verdächtigen nicht tunlich war". Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des X…
…Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekanntzugeben. Im Berufungsfall ist der Sicherstellungsauftrag vom 23. Juli 2008 die Grundlage für die Vornahme der Forderungspfändung zur Sicherung der darin genannten Abgaben. Der Sicherstellungsauftrag bildet daher taugliche "Rechtsgrundlage" für die Erlassung des angefochtenen Pfändungsbescheides. Dass der…
…Mit Bescheid vom 28.9.2005 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen der Berufungswerberin (Abgabenschuldnerin) zur Sicherung näher aufgegliederter Abgabenansprüche in Höhe von insgesamt 7.447.400,00 € an. Im Einbringungsakt findet sich eine Durchschrift dieses Bescheides für die…
…Mit Bescheid vom 28.9.2005 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen der Berufungswerberin (Abgabenschuldnerin) zur Sicherung näher aufgegliederter Abgabenansprüche in Höhe von insgesamt 7.447.400,00 € an. Im Einbringungsakt findet sich eine Durchschrift dieses Bescheides für die…
…Mit Bescheid vom 28.9.2005 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen der Berufungswerberin (Abgabenschuldnerin) zur Sicherung näher aufgegliederter Abgabenansprüche in Höhe von insgesamt 7.447.400,00 € an. Im Einbringungsakt findet sich eine Durchschrift dieses Bescheides für die…
…Mit Bescheid vom 28.9.2005 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen der A=GmbH (Abgabenschuldnerin) zur Sicherung näher aufgegliederter Abgabenansprüche in Höhe von insgesamt 7.447.400,00 € an. Im Einbringungsakt findet sich eine Durchschrift dieses Bescheides für die…