RIS AI
5 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
UFSZ3K ZRV/0134-Z3K/09Angabe einer genauen Warenbezeichnung bei Erstattungswaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.07.2010

…" In der Erstattungsnomenklatur sind die Waren nach der Kombinierten Nomenklatur in Warensektoren zusammengestellt. Die relevante Position 0210 des Sektors Schweinefleisch ist folgendermaßen untergliedert:   Die vom Ausführer in der Zollanmeldung gemachten Angaben zur Warenbezeichnung entsprechen der Gliederung der Erstattungsnomenklatur und ermöglichen die unmittelbare Einreihung der…

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/09Angabe einer genauen Warenbezeichnung bei Erstattungswaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.05.2010

…" In der Erstattungsnomenklatur sind die Waren nach der Kombinierten Nomenklatur in Warensektoren zusammengestellt. Die relevante Position 0210 des Sektors Schweinefleisch ist folgendermaßen untergliedert:   Die vom Ausführer in der Zollanmeldung gemachten Angaben zur Warenbezeichnung entsprechen der Gliederung der Erstattungsnomenklatur und ermöglichen die unmittelbare Einreihung der…

UFSZ4I ZRV/0078-Z4I/04Ausfuhrerstattung, Einreihung in die Erstattungsnomenklatur, Gültigkeit der Ausfuhrlizenz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.07.2004

…den einschlägigen Verordnungen der EU Ausfuhrerstattungen festgesetzt sind. Die Erzeugnisse sind in 15 Warensektoren gegliedert, zu denen auch der Sektor Schweinefleisch gehört. Jeder 8-stelligen Warenposition der Warensektoren 1 bis 15 ist ein 4-stelliger Zusatzcode zugeordnet. Die KN-Position und der Zusatzcode zusammen werden…

UFSZ3K ZRV/0133-Z3K/09Gewährung der Ausfuhrerstattung trotz unvollständiger Warenbezeichnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.10.2010

…der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1499/2007 unterscheidet im Sektor Schweinefleisch bei anderen Erzeugnissen der Position 1601 0099 zwischen solchen ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel (Zusatzcode: 9110) und anderen (Zusatzcode: 9190). Die Angabe "oh Fleisch od" am Ende der Warenbezeichnung…

UFSZ3K ZRV/0036-Z3K/05Nicht verordungskonforme Warenuntersuchung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.09.2005

…Verordnung (EG) Nr. 2331/97 der Kommission vom 25. November 1997 legt besondere Bedingungen für die Gewährung der Erstattung bei der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse des Sektors Schweinefleisch fest. In der Präambel ist unter anderem Folgendes zu lesen: "Es erscheint unerlässlich, die Einhaltung dieser Verordnung zu…