…Die übrigen Besteuerungsgrundlagen bleiben unverändert. Die Umsatzsteuer wird daher mit 13.029,31 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin vercharterte für sechs Tage eine Segeljacht in Kroatien und behandelte diesen Umsatzsteuer als (in Österreich) nicht steuerbar. Das Finanzamt erhöhte hingegen die Umsätze um den für die…
…und für den jeweiligen Arbeitsgang unterschiedlich Verwendung finde. Auf Grund des mannigfachen Zubehörs stelle dieser Pflug bewegliches Betriebsvermögen dar und sei nach Ansicht des Bw nicht mit einer Segeljacht oder einem Auto vergleichbar. Dieser Spezial-Verlegepflug sei der einzige, der in Österreich in Verwendung stehe…
…bestimmen. Die Ansicht der Betriebsprüfung führe zu einer gleichheitswidrigen Auslegung des § 12 Abs. 2 Z 2 b UStG. Unternehmen, die Werbung in anderen Sportarten zB durch Sponsoring von Segeljachten uä. betreiben, würden gegenüber Unternehmen, die Kraftfahrsport zu Werbezwecken sponsern, in sachlich nicht gerechtfertigter Weise begünstigt…
…vom 15.3.1989, Rs 51/88 (Hamann) den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt und hat ausgesprochen, dass Segeljachten auch dann als Beförderungsmittel gelten, wenn diese zur Sportausübung und zum Vergnügen verwendet werden und daher in erster Linie Sport- und Freizeitgeräte sind. Darüber hinaus hat der…