…Gebäude zu gewähren sei. Die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Seeling wirke erga omnes und ex tunc. Die Berufung wurde direkt dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt und die Entscheidung aufgrund bereits beim VwGH anhängiger Rechtsmittel zur "Seeling-Problematik" ausgesetzt. Nach Ergehen der diesbezüglichen…
…wurde darauf hingewiesen, dass im anhängigen Berufungsfall betreffend Aufhebung nach § 299 BAO in Zusammenhang mit der "Seeling-" Problematik ein 100 %-iger Vorsteuerabzug für nur teilweise betrieblich genutzte Gebäude geltend gemacht wird. Der Antragsteller (Bw.) hätte im Antragsverfahren nach § 299 BAO aus eigenem Antrieb und zweifelsfrei…
…innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit den ursprünglich ergangenen Festsetzungsbescheiden für die Zeiträume April und Mai 2004 wurden seitens des Finanzamtes Vorsteuerbeträge, welche auf Kosten der Errichtung von nichtunternehmerisch genutzten Gebäudeteilen entfielen ("Seeling-Problematik"), nicht anerkannt…
…als sie nicht auf das Arbeitszimmer (den unternehmerisch genutzten Teil) entfielen. Sodann stellte der Berufungswerber unter Bezugnahme auf das bereits erwähnte EuGH-Urteil sowie weitere Entscheidungen des EuGH und Anführung zahlreicher Literaturstellen, in denen zur "Seeling-Problematik" Stellung genommen wurde, seine Rechtsansicht dar, und beantragte…
…5 - 1.718,84 = € 453,50 Offen bleibt daher nur mehr der Vorsteuerabzug für den privat genutzten Teil in Höhe von 82 % von € 48.274,30 = € 39.584,92 und die darauf entfallende EV-Besteuerung (Seeling-Problematik). Einer Aussetzung gemäß …
…Nachteil des Klienten beurteilt werden sollte, werde beantragt, das Verfahren gemäß § 281 BAO bis zur Erledigung einer zur "Seeling-Problematik" beim VwGH anhängigen Beschwerde auszusetzen. Am 3. Februar 2012 fand ein Erörterungsgespräch statt, bei dem die baulichen Gegebenheiten von Ing. WH erläutert und eine hinsichtlich…
…hingewiesen, dass im anhängigen Berufungsfall betreffend Aufhebung nach § 299 BAO in Zusammenhang mit der "Seeling-" Problematik ein 100 %-iger Vorsteuerabzug für nur teilweise betrieblich genutzte Gebäude geltend gemacht werde. Der Antragsteller (Bw.) hätte im Antragsverfahren nach § 299 BAO aus eigenem Antrieb und zweifelsfrei darzulegen, dass…
…hingewiesen, dass im anhängigen Berufungsfall betreffend Aufhebung nach § 299 BAO in Zusammenhang mit der "Seeling-" Problematik ein 100 %-iger Vorsteuerabzug für nur teilweise unternehmerisch genutzte Gebäude geltend gemacht werde. Der Antragsteller (Bw.) hätte im Antragsverfahren nach § 299 BAO aus eigenem Antrieb und zweifelsfrei darzulegen, dass…
…sowohl die, ausschließlich den Privatbereich der Grundstücksgemeinschaft bzw. deren Anteilseigner betreffenden Vorsteuerabzüge, im Übrigen unabhängig von der lediglich die Errichtungs- bzw. Anschaffungskosten von gemischt genutzten, dem Unternehmen zugeordneten Gebäuden zum Gegenstand habenden "Seeling-Problematik" (vgl. dazu zB. EuGH vom 8. Mai 2003, C-269/00;…
…sowohl die, ausschließlich den Privatbereich der Grundstücksgemeinschaft bzw. deren Anteilseigner betreffenden Vorsteuerabzüge, im Übrigen unabhängig von der lediglich die Errichtungs- bzw. Anschaffungskosten von gemischt genutzten, dem Unternehmen zugeordneten Gebäuden zum Gegenstand habenden "Seeling-Problematik" (vgl. dazu zB. EuGH vom 8. Mai 2003, C-269/00;…
… 12 Abs. 2 Z 1 leg.cit. (dessen gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit fingiert) gestützt hat." Damit ist auch aus der jüngeren VwGH-Rechtsprechung (nach dem EuGH-Urteil im Vorabentscheidungsersuchen zur Seeling-Problematik) klar und eindeutig ersichtlich, dass die Abgabenvorschreibung im Fall der Bw. auch im Lichte dieser…
…Bw. wurde darauf hingewiesen, dass im anhängigen Berufungsfall betreffend Aufhebung nach § 299 BAO in Zusammenhang mit der "Seeling-" Problematik ein 100 %-iger Vorsteuerabzug für nur teilweise betrieblich genutzte Gebäude (betriebliche Nutzung 14%, private Nutzung 86%) geltend gemacht wird. Der Antragsteller (Bw.) hätte im Antragsverfahren nach …
…folgt begründet: Berufung wegen Problematik Seeling. Erklärungsgleiche Veranlagung werde beantragt. Mit Umsatzsteuerbescheid 2004 vom 6. August 2007 wurden die Vorsteuern mit 699,75 € festgesetzt. Die Berufung gegen obigen Bescheid wurde am 8. August 2007 elektronisch eingebracht und wie folgt begründet: Berufung wegen Problematik Seeling…
…seien marktüblich (dieser wesentliche Punkt sei von der Finanzverwaltung bisher unbeanstandet geblieben). (j) Hinsichtlich Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug seien grundsätzliche Aussagen aus Standardlehrbüchern anzuführen. Von der BP seien lediglich Argumente im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (Seeling) angeführt worden, es finde sich kein Hinweis im BP-Bericht…
…hin, dass der gegenständliche Fall, soweit die Verfahren in Bezug auf Umsatzsteuer 1995 - 1997 betroffen seien, die gleiche Problematik berühre, die der EuGH im Fall Seeling behandelt habe. Da in diesem Zusammenhang zwei Beschwerden beim VwGH anhängig seien, beantragte er die Aussetzung der Entscheidung gem…
…auch selbstverständlich Vereinbarungen über die gemeinschaftliche Nutzung bestimmter Räumlichkeiten zu treffen seien, kann nichts für die Bw. gewonnen werden, denn im gegenständlichen Fall ist die strittige Problematik im persönlichen Naheverhältnis zwischen Vermieter und Mieter begründet. Die Behauptung, dass Mag. A.P. alleine nicht befugt sei…
…die volle Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen auch den grundsätzlichen vollen Vorsteuerabzug vermittelt (vgl. die Hinweise etwa auf das Urteil Seeling). Diese Neuregelung stellt aber sowohl formell als auch materiell eine völlig neue Anordnung dar, die aufgrund ihres unterschiedlichen Wirkungsbereiches auch - in eventu - nicht als…
…Neuregelung sei deshalb eingeführt worden, da die "konsequente Anwendung des Seeling-Urteils zu erheblichen Steuerausfällen führen würde" und weiters eine Ungleichbehandlung zwischen Unternehmern und Nichtunternehmern vorläge. Nach den UStR 2000 Rz 2000 entsprechen die Auswirkungen der Neuregelung einem unecht steuerfreien Eigenverbrauch. Dies wird auch von…
…dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung, wird der nicht betriebliche Teil als Eigenverbrauch der Umsatzsteuer unterzogen. Die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH (Seeling) wurde auch dem zuständigen Finanzamt B. im Vorhinein schriftlich mitgeteilt. Im Zuge der Betriebsprüfung der Jahre 2004 und…
…sei unter Bezugnahme auf die Rspr des EuGH (Urteil vom 8. Mai 2003, C-269/00, "Seeling") die gesamte Vorsteuer vom gemischt genutzten Gebäude geltend gemacht worden. b. Nach § 6 Abs 1 Z 16 iVm § 6 Abs 2 UStG 1994 sei der Eigenverbrauch bei Grundstücken…