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5 Treffer1551 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1072-L/08Zurechnung von "Sechstelüberschreitungen" zu den laufenden Bezügen der letzten zwölf Monate im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2011

…Berufungsverfahren ist strittig, ob jene Teile von sonstigen Bezügen, die gemäß § 67 Abs. 2 EStG 1988 wegen Jahressechstelüberschreitung den laufenden Bezügen zuzurechnen sind (Sechstelüberschreitungen oder Sechstelüberhänge), als "laufende Bezüge der letzten zwölf Monate" im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 miteinbezogen werden können. § 67…

UFSW RV/1343-W/02Abgabennachforderung auf Grund von zu Unrecht erfolgter Berücksichtigung von Freibetrag laut Freibetragsbescheid und Alleinverdienerabsetzbetrag bei laufender Lohnverrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…ändern; der erstgenannte Betrag erweist sich als korrekt (siehe das dem Finanzamt übermittelte Lohnkonto, Kennzahl 929, das einen Sechstelüberhang von 23.361,38 S ausweist (Arbeitnehmerveranlagungsakt 1996, S 41)), der auf dem ursprünglichen Lohnzettel angeführte Betrag von 2.361,00 S stellt einen Schreibfehler dar…

UFSW RV/3499-W/02Besteuerung von sonstigen Bezügen eines nach Österreich entsendeten ausländischen Arbeitnehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2003

…Steuer wurde mit S 44.832,47 beziffert. Im Zuge der Durchführung der Veranlagung für das Jahr 1999 erkannte das Finanzamt den vom Bw. errechneten Sechstelüberhang nicht an und setzte als "Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug" einen Betrag in Höhe von S 225.506,00 fest…

UFSW RV/0346-W/06Höhe der Bemessungsgrundlage - Hypotax
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2006

…Betrag resultiere aus den sonstigen Bezügen abzüglich des Sechstelüberhanges, wie in der Beilage zu der Steuererklärung dargestellt - da es gegenüber der Berechnung des Finanzamtes, durch den Abzug der Hypotax und den daraus resultierenden geringeren laufenden Bezügen, zu einem Sechstelüberhang komme. Über die Berufung wurde erwogen…

UFSW RV/3342-W/11Sechstelberechnung mehrere Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 15. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…