…Berufungsverfahren ist strittig, ob jene Teile von sonstigen Bezügen, die gemäß § 67 Abs. 2 EStG 1988 wegen Jahressechstelüberschreitung den laufenden Bezügen zuzurechnen sind (Sechstelüberschreitungen oder Sechstelüberhänge), als "laufende Bezüge der letzten zwölf Monate" im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 miteinbezogen werden können. § 67…
…ändern; der erstgenannte Betrag erweist sich als korrekt (siehe das dem Finanzamt übermittelte Lohnkonto, Kennzahl 929, das einen Sechstelüberhang von 23.361,38 S ausweist (Arbeitnehmerveranlagungsakt 1996, S 41)), der auf dem ursprünglichen Lohnzettel angeführte Betrag von 2.361,00 S stellt einen Schreibfehler dar…
…Steuer wurde mit S 44.832,47 beziffert. Im Zuge der Durchführung der Veranlagung für das Jahr 1999 erkannte das Finanzamt den vom Bw. errechneten Sechstelüberhang nicht an und setzte als "Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug" einen Betrag in Höhe von S 225.506,00 fest…
…Betrag resultiere aus den sonstigen Bezügen abzüglich des Sechstelüberhanges, wie in der Beilage zu der Steuererklärung dargestellt - da es gegenüber der Berechnung des Finanzamtes, durch den Abzug der Hypotax und den daraus resultierenden geringeren laufenden Bezügen, zu einem Sechstelüberhang komme. Über die Berufung wurde erwogen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 15. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…