…BlgNR 22. GP, ist dazu folgendes ausgeführt: "Die beiden anderen Anwendungsmöglichkeiten - nämlich die Alleingesellschafterstellung und die Einbringung in die Schwesterkörperschaft - werden textlich neu gestaltet aber inhaltlich unverändert beschrieben." Wie sich aus dem Gesetz (§ 19 Abs. 1 und 2 UmgrStG) und den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des…
…BlgNR 22. GP, ist dazu folgendes ausgeführt: "Die beiden anderen Anwendungsmöglichkeiten - nämlich die Alleingesellschafterstellung und die Einbringung in die Schwesterkörperschaft - werden textlich neu gestaltet aber inhaltlich unverändert beschrieben." Wie sich aus dem Gesetz (§ 19 Abs. 1 und 2 UmgrStG) und den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des…
…19 Abs. 2 Z. 2 zur Verfügung. Die beiden anderen Anwendungsmöglichkeiten - nämlich die Alleingesellschafterstellung und die Einbringung in die Schwesterkörperschaft - werden textlich neu gestaltet aber inhaltlich unverändert beschrieben". Gemäß Teil 3 Z 11 UmgrStG ist § 19 leg. cit in der Fassung des BGBl. I Nr…
… 19 Abs. 2 Z 2 zur Verfügung. Die beiden anderen Anwendungsmöglichkeiten - nämlich die Alleingesellschafterstellung und die Einbringung in die Schwesterkörperschaft - werden textlich neu gestaltet aber inhaltlich unverändert beschrieben." § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG hängt mit dem einbringungstypischen Prinzip der Verdoppelung der stillen Reserven zusammen…