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UFSW RV/2575-W/09Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit bei gemeinnützigen Körperschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2009

…kann der Unabhängige Finanzsenat nicht folgen. Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, daß auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden…

UFSW RV/1703-W/08Keine Gebührenbefreiung für Eingaben eines wissenschaftlichen Zwecken dienenden Vereins bei Fehlen der formellen Satzungsmäßigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…e EStG 1988 erfüllt, als laut Statuten ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolgt werden und dem Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit grundsätzlich entsprochen wurde". Über allfällige bis zur nächsten Veröffentlichung im AÖF sich ergebenden Änderungen der Liste der begünstigten Empfänger könnten sich die Finanzämter- soweit Rückfragen erforderlich erscheinen…

UFSW RV/2714-W/09Fehlen einer Vermögensbindung bei Änderung des bisherigen Satzungszwecks
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, Adresse, vom 17. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. Juni 2009 betreffend Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z. 3 lit. a und Z. 4 lit. a EStG 1988 entschieden: Die Berufung…

UFSW RV/2299-W/05Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 2 Z 3 GebG 1957 für einen gemeinnützigen Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2006

…dem im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (vgl. die in…

UFSW RV/2319-W/09Gemeinnützige Vereine, Gebührenbefreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…dem im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (vgl. die in…

UFSW RV/2318-W/09Ist mit der Gemeinnützigkeit eines Vereins generell eine Gebührenbefreiung verbunden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2011

…dem im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (vgl. die in…

UFSW RV/1658-W/09Versagung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs.1 Z.14a ErbStG für eine Privatstiftung, die begünstigte Aufgaben eines Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…Nur die Stifter können die Stiftungsurkunde/Stiftungszusatzurkunde ändern. Von diesem Änderungsrecht ist allerdings ua. die Unterstützung der Tätigkeit des Vereines B ausgenommen (Punkt 13.1.). Nach dem Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit des § 41 Abs. 1 BAO müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so…

UFSW RV/3227-W/08Die ausschließliche und gemeinnützige Betätigung muss in der Satzung ausdrücklich zum Ausdruck kommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorsehen. Nach dem in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden…

UFSW RV/0956-W/10Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides - Statutenmängel, Betätigungszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…in § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden, Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit nicht Rechnung getragen. Denn auch nach dieser Bestimmung müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass aufgrund der Satzung allein die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden…

UFSW RV/2812-W/07Gemeinnützigkeit eines auf dem Gebiet ayurvedischer Gesundheitslehre tätigen Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2010

…im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (VwGH 27.1.1998…

UFSW RV/3391-W/09Zuerkennung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.03.2010

…in § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden, Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit nicht Rechnung getragen. Denn auch nach dieser Bestimmung müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass aufgrund der Satzung allein die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden…

UFSW RV/1236-W/06Keine Gemeinnützigkeit bei Fehlen eines ausdrücklichen Gewinnausschlusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2009

… 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (siehe dazu VwGH vom 28…

UFSL RV/0295-L/05Vermietung von Seniorenwohnungen durch einen gemeinnützigen Verein: Betrieb oder Vermögensverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2007

…materiellen Mittel so genau bezeichnet werden müssen, dass schon allein auf Grund einer Einsichtnahme in die Rechtsgrundlagen geklärt werden kann, ob die Voraussetzungen für die abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit; siehe hiezu auch Baldauf in Baldauf/Renner/Wakounig, Die Besteuerung der Vereine9…

UFSW RV/1221-W/05Gemeinnützigkeit eines Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.05.2007

…im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (VwGH 27.1.1998…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…ganzen Veranlagungszeitraumes, bei den übrigen Abgaben im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld entsprechen." Die Bestimmung des § 41 BAO normiert somit das zwingende Erfordernis der formellen Satzungsmäßigkeit. Sowohl die Satzungszwecke wie auch die Mittel zu ihrer Verwirklichung müssen in der Satzung so genau bezeichnet sein, dass…

UFSL RV/0429-L/041. Keine begünstigte Zweckverfolgung eines vorrangig wirtschaftliche Belange fördernden Vereins 2. Aufhebung und Zurückverweisung mangels Ermittlung hinsichtlich der Qualifikation von Mitgliedsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.04.2005Teil 1/2

…Abs. 1 bestimmt, dass die Satzung der Körperschaft eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für begünstigte Zwecke ausdrücklich vorsehen und diese Betätigung genau umschreiben muss (formelle Satzungsmäßigkeit). Die begünstigte (d.h. gemeinnützige, ausschließliche und unmittelbare) Zweckverfolgung muss in den Statuten eindeutig verankert sein (VwGH 30.4…

UFSS RV/0361-S/031) Körperschaftsteuerliche Existenz eines Vereins erst ab Konstituierung. 2) Fehlerhafte Auflösungsbestimmung in den Statuten eines Vereins verhindert dessen Gemeinnützigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2004

…ganzen Veranlagungszeitraumes, bei den übrigen Abgaben im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld entsprechen. Die Bestimmung des § 41 BAO normiert somit das zwingende Erfordernis der formellen Satzungsmäßigkeit. Sowohl die Satzungszwecke wie auch die Mittel zu ihrer Verwirklichung müssen in der Satzung so genau bezeichnet sein, dass…

UFSG RV/0257-G/02Gemeinnützigkeit einer GmbH, Mängel im Gesellschaftsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2003

…im § 41 Abs. 1 zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Gesellschaftszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung (hier: Gesellschaftsvertrag) die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (vgl. VwGH vom…

UFSL RV/0518-L/11Option zur Steuerpflicht ausländischer Schachtelbeteiligungen (ab 2006)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Dr. Helmut Mittermayr, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer über die Berufung der T PV GmbH, Adr, vertreten durch Prof. Mag. Dr G, Adr1, vom 7. April 2011…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch die wirtschaftsberater Freyenschlag-Ganner-Halbmayr-Mitterer SteuerberatungsgmbH, 4040 Linz, Pillweinstraße 30, vom 25. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch ADir. Manfred Vogler, vom…