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4 Treffer1553 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0111-G/06An- und Abreisekosten zum Saisonarbeitsplatz als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2008

…gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Kosten für die An- und Abreise zu einem Saisonarbeitsplatz, der soweit weg vom Wohnort ist…

UFSW RV/2768-W/07Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2008

…einmaligen) An- und Abreise zu einem zeitlich befristeten Saisonarbeitsplatz, der soweit weg vom Wohnort liegt, dass eine tägliche Anreise nicht möglich ist, vergleichbar. Hinsichtlich der Kosten der (einmaligen) An- und Abreise zu einem solchen, zeitlich befristeten Saisonarbeitsplatz hat der Unabhängige Finanzsenat entschieden (UFS 19.5…

UFSW RV/0245-W/08Eigenantrag auf erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2008

…8.2004 erwerbstätig. Das 21. Lebensjahr vollendete er mit Jänner 1998. Die Dauer seiner Arbeitsverhältnisse variierte zwischen wenigen Tagen bis zu einem Jahr. Hauptsächlich war er im Baugewerbe, also auf Saisonarbeitsplätzen, tätig. In den Zeiträumen zwischen den Dienstverhältnissen bezog Herr XY Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung bzw. Notstandhilfe.…

UFSW RV/1825-W/06Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006

…Kranken- und Arbeitslosengeld bzw. Notstands- und Überbrückungshilfe. Hinzuzufügen ist, dass es sich bei den Dienstverhältnissen ganz offensichtlich um Saisonarbeitsplätze gehandelt hat, weshalb der Bw. faktisch von 1990 bis 1998 durchgehend beschäftigt war, von einer misslungenen Eingliederung ins Erwerbsleben also keinesfalls gesprochen werden kann. Seit 1…