…nicht in einer ortsgebundenen festen Anlage angeboten. Als Ausnahmen davon führen die USR (RZ 1293 ff) jedoch beispielhaft an: Wiener Prater, Themen- und Freizeitparks (Westerncity, Erlebniswelten etc). Als begünstigungsfähig werden in den UStR genannt: Belustigungsgeschäfte, Fahrgeschäfte aller Art (Ringelspiel, Schaukeln, Grotten- und Geisterbahnen, Schießbuden, Geschicklichkeitsspiele…
…rühre, dass der Bw. bei der Renovierung des abgebrannten Ringelspieles Eigenleistungen erbracht und somit eine Ersparnis gegenüber dem von der Versicherung ermittelten Schadensbetrages erzielt habe. Darauf stützten sich folgende Erwägungen: Der Wert des beschädigten Ringelspieles sei vor den Renovierungsarbeiten zweifellos niedriger als nachher gewesen. das…