…Juni 2007 teilte das Finanzamt dem Vertreter des Berufungsführers mit: "Wie Sie dem angefügten Revisionsprotokoll zum DBA Schweiz/Österreich entnehmen können, gibt es den im vorigen Abkommen enthaltenen Begriff "Grenzgänger" nicht mehr. Die Schweiz hat nun, seit dem 1.1.2006 (bei entsprechender Schlechterstellung durch…
…Das DBA Schweiz hingegen kennt weder einen ganzjährigen Beobachtungszeitraum noch eine 45-Tage-Regel. Im Verhältnis zur Schweiz kann es daher durchaus sein, dass jemand nur während eines Teiles des Jahres oder während mehrerer Jahresteile die Grenzgängereigenschaft besitzt (vgl. dazu auch SWI 2003, 201). Zum…
…Februar 2008, GZ. RV/0337-F/07, zu verweisen. Zusammengefasst vertrat der Unabhängige Finanzsenat in seiner Entscheidung die Ansicht, dass es sich aus dem DBA Schweiz nicht ableiten lässt, dass zeitweise Tätigkeiten eines Grenzgängers in Drittstaaten während des Jahres zwangsläufig zum Verlust der Grenzgängereigenschaft für…
…Entscheidend für die Anwendung der Spezialbestimmung des Art. 15 Z 4 DBA Schweiz ist lediglich das arbeitstägliche Pendeln des Steuerpflichtigen (vgl. VwGH 24. Juni 2004, 2001/15/0113; VwGH 23.2.2010, 2008/14/0148). Dieses Tatbestandsmerkmal kann aber nicht mehr als erfüllt angesehen werden…
…Die Bestimmungen des Revisionsprotokolls seien bisher nicht in Kraft getreten. Im Vorblatt zu den Materialien werde einleitend darauf verwiesen, dass sich das "österreichisch norwegische DBA als revisionsbedürftig erwiesen" habe (vgl. 1211 der Beilagen XXII. GP). Zum Ziel der Revision werde ausgeführt: "Durch die Abkommensrevision soll…
…31. Dezember 2008 in der Schweiz für Schweizer Arbeitgeber tätig gewesen und läge eine Entsendung für einen inländischen Arbeitgeber nicht vor. Da die genannten Erfordernisse kumulativ nicht erfüllt seien, stehe dem Ansässigkeitsstaat kein Besteuerungsrecht zu und komme somit auch die Anrechnungsmethode nicht zum Tragen. Seine…
…24.5.2007, 2006/15/0045, wonach innerstaatliche Normen zur Durchführung der abkommensrechtlich vorgesehenen Anrechnung ausländischer Quellensteuern nicht bestehen). Einkünfte aus der Tätigkeit als Unternehmensberater fallen im Hinblick auf die nach der statischen Betrachtungsweise maßgebliche Rechtslage zur Zeit des Abschlusses des DBA-Schweiz im Jahr…
…des Umstandes, dass das DBA-Schweiz kein Betriebstätten-Attraktionsprinzip kenne, bleibe für ein Besteuerungsrecht Österreichs kein Raum (Berufung vom 29.7.2008). Die allgemein gehaltenen behördlichen Ausführungen zu seinem Berufsbild in der Berufungsvorentscheidung vom 28.5.2010 deckten sich nicht mit der allein maßgeblichen, von…
…gemäß Art 9 DBA mit Deutschland" kann nicht stattgegeben werden. Sachverhalt: Die Bw. unterhält in München seit dem Jahr 2000 ein bestehendes Büro (E Mun). Bis zum März 2003 handelte es sich bei der E Mun um eine Betriebsstätte, seit April 2003 um eine eigenständige…
…die Beschuldigtenvernehmung" vom 9.12.2009, unterschrieben von MF (=Berufungswerber) und ZZ (Leiterin der Amtshandlung), heißt es: "Ich erkläre, dass sich die Betriebsstätte, insbesondere der Ort der Geschäftsleitung des Einzelunternehmens "FI"im Sinne des Art. 5 DBA Österreich/Schweiz nicht an den genannten Orten in…
…31.08.2001: 903,50 | | Weiters wurde im oben angeführten Schreiben seitens der steuerlichen Vertretung ausgeführt, dass der Liquidationsgewinn in der Einkommensteuererklärung unter den sonstigen Einkünften deklariert würde (KZ 380 der Erklärung) und dass gemäß dem DBA Österreich/Schweiz die Schweiz eine…
…in der Schweiz nachzuweisen.) Eine Diskrepanz zwischen Gesetzeslage und faktischen Gegebenheiten ist sohin nicht feststellbar. Anrechnung der ausländischen Steuer Im angefochtenen Bescheid für 2006 wurde keine ausländische Steuer angerechnet. Dies entspricht dem Abkommensrecht, da Art. 15 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 DBA Schweiz …
…Berufungswerber war im Streitjahr 2004 bis zum 30. November dieses Jahres bei einer Schweizer Stickmaschinenherstellerin (L) an deren Hauptsitz in D als Monteur beschäftigt. Aufgrund der Nähe seines Wohnsitzes (B) zum Arbeitsplatz wurde er vom Finanzamt Feldkirch übereinstimmend mit den Schweizer Behörden als Grenzgänger behandelt…
…im Sinne des Artikel 15 DBA Schweiz zu erfolgen, der seinem Grundtatbestand nach das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zuordne. Der in Z 4 des genannten Artikels normierte und als "Grenzgängerregelung" bekannte Ausnahmetatbestand sei im Streitfall nicht anwendbar. Es fehle nämlich die darin zum Ausdruck kommende Regelmäßigkeit…
…Jahr 2000 unter Vorlage eines von der V-AG ausgestellten Lohnausweises als Grenzgänger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 504.815,00 S. Das im Lohnausweis mit 22.102,80 CHF ausgewiesene Verwaltungsratshonorar wurde als in Österreich gemäß Art. 16 DBA-Schweiz nicht…
… 200 Abs 2 BAO für endgültig. In ihrem Vorlageantrag gegen diesen Bescheid verwies die Vertreterin des Bw. auf ihre Berufungsausführungen betreffend den am 5. März 1998 vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheid für 1993. Über die Berufung wurde erwogen: Nach Art. 1 des DBA-Schweiz gilt dieses Abkommen…
…Staat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu (zum Ausdruck kommend, in dem Wort "nur"), dann ist hinsichtlich dieser Einkünfte auch festgelegt, dass die Vermeidung einer Doppelbesteuerung durch die Befreiungsmethode erreicht werden soll. Nur insoweit (siehe beispielsweise Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz) besteht keine Verknüpfung zwischen Zuteilungsnorm…
…sondern der Führung des Sekretariats, welches durch eine Unzahl von Aktenordnern samt Korrespondenzen leicht und eindeutig zu beweisen ist, kann nicht als betrieblich veranlasst gewertet werden. In der Stellungnahme vom 1.9.2000 zu Fragen der Betriebsprüferin wurde ausgeführt, dass die nunmehrige Gattin des Bw…
…klären, wie das Besteuerungsrecht über diese Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, BGBl. 1975/64 (DBA-Schweiz) auf die Vertragsstaaten aufzuteilen ist. Der Berufungswerber war bis 31. Juli 2007 beim Amt für Bürgerrecht und Zivilstand des Kantons St. Gallen…
Als Beilage zum Schreiben vom 12. Juli 2000 wurde jedoch ein Zahlungsbeleg (datiert mit 20. Juni 2000) über die Akontierung von 80.000,00 € (1.101.824,00 S) der strittigen Rechnung der HELVET GmbH vorgelegt. Beim Erörterungstermin am 16. September 2005 wurde von…