Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der RM, vertreten durch WT, vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 6. März 2008 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2004 beschlossen: Die Berufung wird als verspätet…
…2006 sowie die Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für die Jahre 2004, 2005 und 2006. Mit Bescheid vom 14. Oktober 2010 wurde der Rechtsmittelfristverlängerungsantrag vom 29. September 2010 im Hinblick auf die Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für die Jahre 2004, 2005 und 2006 zurückgewiesen mit der…
…Jänner 2003 um Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis zum 2. Februar 2003. Sämtliche Rechtsmittelfristverlängerungsansuchen sind vom steuerlichen Vertreter des Bw unterschrieben. Mit Bescheid vom 31. März 2003 wies das Finanzamt die gegen den Umsatzsteuerbescheid 1998 eingebrachte Berufung als verspätet zurück. Daraufhin stellte der steuerliche Vertreter mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., G., vom 11. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. Juli 2008 betreffend Zurückweisung der Anträge auf Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich der mit 9. Juli 1998 datierten Bescheide (Umsatzsteuerbescheid 1995, Verspätungszuschlagsbescheid…
…bei der Abgabenbehörde erster Instanz wiederum ein Schriftstück des steuerlichen Vertreters der Bw. ein, welches einen Rechtsmittelfristverlängerungsantrag bis zum 25. Februar 1997 beinhaltete. In weiterer Folge wurde mit beim Finanzamt am 11. März 1997 eingelangtem Schriftsatz gegen die Gewinnfeststellungsbescheide 1991 bis 1995 sowie die Gewerbesteuerbescheide…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Pensionistin, G., vertreten durch Kanzlei Kiffmann KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 8010 Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 84, vom 15. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 5. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer für das…
…Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 11. März 2010 abgewiesen und dies damit begründet, dass ein Ansuchen um Rechtsmittelfristverlängerung vom 28. August 2009 bei der Behörde nicht eingelangt sei. Ein Nachweis für die Aufgabe des Ansuchens liege nicht vor, das Postausgangsbuch stelle keinen Nachweis für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.C., (Bw.) vertreten durch Heinz Neuböck WT-StB GesmbH, 1010 Wien, Bauernmarkt 24, vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vom 22. Februar 2010 betreffend Zurückweisung einer Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Werner Altmann, öffentlicher Notar, 1060 Wien, Münzwardeingasse 4/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MP, Adr., vertreten durch Mag. Elisabeth Brandstetter, 1130 Wien, Wattmanng. 9A, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. September 2003 zu ErfNr.xxx betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.Werner Altmann, öffentlicher Notar, 1060 Wien, Münzwardeingasse 4/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19 .Juni 2007 betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.Werner Altmann, öffentlicher Notar, 1060 Wien, Münzwardeingasse 4/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7 .Mai 2007 betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsGmbH, 1060 Wien, Lehargasse 1, vom 11. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 8. Juni 2012 betreffend…
…sind Umsatzsteuer 10/2008 in der Höhe von € 12.949,32, Umsatzsteuer 11/2008 in der Höhe von € 9.000,05 und Umsatzsteuer 2008 in der Höhe von € 4.174,43. Nach Rechtsmittelfristverlängerung wurde am 18. März 2011 durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr…
…sind Umsatzsteuer 10/2008 in der Höhe von € 12.949,32, Umsatzsteuer 11/2008 in der Höhe von € 9.000,05 und Umsatzsteuer 2008 in der Höhe von € 4.174,43. Nach Rechtsmittelfristverlängerung wurde am 18. März 2011 durch die Rechtsanwaltskanzlei L…
…2008 | Verspätungszuschlag | 2007 | 645,00 | 4.1.2010 | Säuniszuschlag1 | 2008 | 131,48 | 18.1.2010 | Säumniszuschlag2 | 2008 | 65,74 | 18.6.2010 Dagegen richtet sich die, nach Rechtsmittelfristverlängerung am 2. Februar 2011 eingebrachte…
…Antragstellung mittels Hemmung des Fristenlaufes gemäß § 245 Abs. 3 und 4 BAO auch mit Wirkung für die stillen Beteiligten im Ergebnis eine Rechtsmittelfristverlängerung bis 28. Februar 2010 eingetreten ist, was jeweils zutreffendenfalls - unter der Voraussetzung der rechtlichen Existenz der am 12. November 2009 zugestellten (vermeintlichen)…
…Folterbauer, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 1010 Wien, Spiegelgasse 21, vom 3. November 2005 (innerhalb offener Rechtsmittelfristverlängerung) und vom 9. Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, vom 28. September 2005 für die Jahre 2000 bis 2003 sowie vom 9. November 2009 für die Jahre 2004…
…wurde über das Vermögen der GmBH der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt D.B. als Masseverwalter bestellt. Gegen die oben angeführten Erledigungen wurde infolge bewilligter Rechtsmittelfristverlängerung am 26. April 2007 seitens des Masseverwalters die Berufung eingebracht und nachdem diese Berufung mit einer als "Berufungsvorentscheidung" bezeichneten Erledigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Zurückweisung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 gemäß § 273 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist nichtselbständig…