…EStG 1988) wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz in der Berufungsvorentscheidung vom 11.10.2007 verwiesen. Auch die allfällige Weitergabe von Beträgen an die Mitgesellschafterin (Ehegattin) des Bw. vermag an der rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern, da derartige Zahlungen der privaten Lebensführung des Bw…
…dass die Rückzahlung zu viel entrichteter Sozialversicherungspflichtbeiträge nicht zu einer Rückgängigmachung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zahlungszeitpunkt, sondern insoweit zu Einkünften (i.d.R. aus nichtselbständiger Arbeit) führt. Richtig ist, dass der Bw. ohne die Zahlung dieser Beiträge keine Rückzahlung erhalten und folglich keine steuerpflichtigen…
…lit. d leg. cit. auch Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 (zB. Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis) einbehalten oder zurückgezahlt wurden. Aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich unstrittig, dass der Bw…
…1 Z 3 lit. d EStG gehören hierzu auch Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften iSd Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. Gemäß § 69 Abs. 5 EStG hat bei Auszahlung von Bezügen im Sinne des § 25 Abs…
…Ansicht des entscheidenden Senats in der durch die Rückzahlung der Versicherungsbeiträge ein Ereignis i.S.d. § 295a BAO mit Wirkung für das Jahr 2006 zu erblicken ist. Die Änderung des Einkommensteuerbescheides 2006 kann durch das Finanzamt von Amts wegen oder auf Grund eines diesbezüglichen Antrages…
…das Jahr 2005 geltenden Fassung (BGBl I Nr. 84/2002 ab 25. Mai 2002) sind Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, soferne diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nach § 25 Abs…
…von deren Gesamtsumme ein Teil erstattet wurde. Es besteht daher kein Zweifel, dass die zurückgezahlten Beiträge teilweise solche sind, die der Bw auf Grund seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu leisten hatte. Dem Umstand, welcher Sozialversicherungsträger auf Grund der Antragstellung die Rückzahlung im Einzelfall leistet…
…Mitglieder der betrieblichen Pensionseinrichtung werden durch die Leistung dieser - kollektivvertraglich geregelten - Beiträge auch nicht von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit, sodass die Beiträge auch nicht an Stelle dieser Pflichtbeiträge treten. Bei der Rückzahlung dieser Beiträge handelt es sich sohin nicht um die Auszahlung von Bezügen iSd…
…iVm § 69 Abs. 5 EStG 1988 erfüllt (siehe die obigen Ausführungen zur geltenden Rechtslage, darunter das Beispiel der Rückzahlung von Pflichtbeiträgen durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern auf Grund des Überschreitens der Höchstbeitragsgrundlage); die X-Anstalt hat gesetzeskonform die zuviel einbehaltenen Pflichtbeiträge an den Bw. rückgezahlt…
…unstrittig. Gem. § 25 Abs. 1 Z. 3 lit. d EStG stellen Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften einbehalten oder zurückgezahlt wurden, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Gem. § 20 Abs. 2 EStG 1988 dürfen Aufwendungen und Ausgaben, so…
…litt. d EStG 1988 igF sind Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder rückgezahlt wurden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus (1471 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen…
…Eingang von der Wiener Gebietskrankenkasse für die Jahre 2004, 2005 und 1-6/2006 handelte, welchen er bei der Wiener Arbeiterkammer im Sommer 2007 beantragt hatte. Tatsächlich sei der Betrag bei ihm am 4. September 2007 eingegangen. Nachdem es sich um eine rückwirkende Rückzahlung wegen…
…hätten sowohl der BFH (BStBl 1992 II 1017) als auch die EStR 2000 Rz 6665 nachträgliche Werbungskosten und Erlösminderungen bei Spekulationsgeschäften im Sinne des § 30 EStG unter § 295a BAO subsumiert. Gleiches gelte nach Ritz auch bei der Rückzahlung von gem. § 67 EStG begünstigt besteuerten Beträgen…
…1 Z 3 lit. d EStG 1988 sind Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder rückgezahlt wurden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Im vorliegenden Fall steht unstrittig fest, dass dem Bw…
…würden". Aus einem Umkehrschluss folgere der Bw. daher, dass auch die eventuelle Rückzahlung von Sonderausgaben in nachfolgenden Steuerperioden mangels Vorliegens einer Steuerquelle einer positivrechtlichen Bestimmung zur Steuerhängigkeit bedürfe; der Gesetzgeber sehe dies auch für jene Fälle, wo dies politisch gewünscht werde (z.B. bei Genussscheinen…
…Mitglieder der betrieblichen Pensionseinrichtung werden durch die Leistung dieser - kollektivvertraglich geregelten - Beiträge auch nicht von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit, sodass die Beiträge auch nicht an Stelle dieser Pflichtbeiträge treten. Bei der Rückzahlung dieser Beiträge handelt es sich sohin nicht um die Auszahlung von Bezügen iSd…
…auf § 41 Abs.1 Z.3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) mit dem Antrag auf Abweisung zur Entscheidung vor. Beim strittigen Betrag handle es sich nicht um eine Pensionsabfindung sondern lediglich um eine Rückzahlung von in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen des Bw. zur Erlangung einer Firmenpension, welche…
…zu § 69 EStG 1988 und auf die dort verwiesene Information der Sozialversicherung, unter: www.sozialversicherung.at). Der Berufungswerber hat unbestritten eine Rückzahlung von Pflichtbeiträgen (Erstattung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, die von seinen nichtselbständigen Einkünften einbehalten worden waren) erhalten. Neben deren betragsmäßiger Höhe ist auch unstrittig, dass es…
…den UFS. In einer abweisenden Berufungsvorentscheidung (BVE) verwies das Finanzamt X. (FA) darauf, dass es sich beim nachversteuerten Betrag nicht um eine Pensionsabfindung gehandelt habe sondern um eine Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, welche gemäß § 25 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) mit dem…
…gewerblichen Tätigkeit einbehalten und später rückgezahlt, dann zählen diese insgesamt zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Sind dagegen die rückgezahlten Beträge ausschließlich auf Grund von selbständig ausgeübten Tätigkeiten entrichtet worden, dann sind die Rückzahlungen als Betriebseinnahmen bei den jeweiligen Einkünften zu erfassen (vgl. Doralt, EStG4 …