…91 Abs. 2 FinStrG sind beschlagnahmte Gegenstände unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Das FinStrG sieht nicht vor, dass über die Rückgabepflicht ein Bescheid zu erlassen ist. Diese Pflicht tritt vielmehr unmittelbar kraft Gesetzes ein, wenn die Voraussetzungen gegeben sind; dies…
…91 Abs. 2 Finanzstrafgesetz sind beschlagnahmte Gegenstände unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Das Finanzstrafgesetz sieht nicht vor, dass über die Rückgabepflicht ein Bescheid zu erlassen ist. Diese Pflicht tritt vielmehr unmittelbar kraft Gesetzes ein, wenn die Voraussetzungen gegeben sind; dies…
…2 FinStrG unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Die in § 91 Abs.2 FinStrG normierte Rückgabepflicht stellt nicht auf die Eigentumsverhältnisse ab. Vielmehr geht aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung nach der dazu vorliegenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes klar hervor, dass beschlagnahmte Gegenstände…
…2 FinStrG unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Die in § 91 Abs.2 FinStrG normierte Rückgabepflicht stellt nicht auf die Eigentumsverhältnisse ab. Vielmehr geht aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung nach der dazu vorliegenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes klar hervor, dass beschlagnahmte Gegenstände…
…Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob ein Antrag gestellt wurde…
…ist zuzustimmen, dass es zufolge dieser Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zur Abgabenerstattung wegen Herausgabe des Geschenkes nicht nur in Fällen des Widerrufs gemäß §§ 947 ff ABGB sondern auch bei Vorliegen anderer Rückgabepflichten (z.B. Anfechtung, Willensmängel, Wegfall der Geschäftsgrundlage) kommen kann. Es ist daher zu…
…wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Demnach sind beschlagnahmte Gegenstände zurückzustellen, wenn die Voraussetzungen für die Beschlagnahme weggefallen sind. Über die Rückgabepflicht ist kein Bescheid zu erlassen. Vielmehr tritt diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes ein, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Dies unabhängig davon…
…könne bei richtiger rechtlicher Beurteilung wohl nur der Gewinn aus den strafbaren Handlungen der Steuerpflicht unterliegen, der sich durch die Rückgabepflicht der Beute auf Null reduziere. Es werde deshalb beantragt, bei der Berechnung der Einkommensteuer für 2004 bis 2006 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen und…
…2 FinStrG unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Die in § 91 Abs.2 FinStrG normierte Rückgabepflicht stellt nicht auf die Eigentumsverhältnisse ab. Vielmehr geht aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung nach der dazu vorliegenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes klar hervor, dass beschlagnahmte Gegenstände…
…2 FinStrG unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Die in § 91 Abs.2 FinStrG normierte Rückgabepflicht stellt nicht auf die Eigentumsverhältnisse ab. Vielmehr geht aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung nach der dazu vorliegenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes klar hervor, dass beschlagnahmte Gegenstände…
…95, Anmerkung 435 zu Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob…
…95, Anmerkung 435 zu Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob…
…Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob ein Antrag gestellt wurde…
…Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob ein Antrag gestellt wurde…
…Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob ein Antrag gestellt wurde…
…dass es zufolge dieser Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zur Abgabenerstattung wegen Herausgabe des Geschenkes nicht nur in Fällen des Widerrufs gemäß §§ 947 ff ABGB sondern auch bei Vorliegen anderer Rückgabepflichten (z.B. Anfechtung, Willensmängel, Wegfall der Geschäftsgrundlage) kommen kann. Es ist daher zunächst zu prüfen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 18. Jänner 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 19. Dezember 2001, Zl. 100/59039/2001-1, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der RH, vertreten durch G-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 27. Juni 2008 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) teilweise stattgegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Masseverwalter Dr. Werner Stolarz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 19. Dezember 2003 betreffend Rückzahlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und die in der Umsatzsteuervoranmeldung für November 2003 in…