…Jahres 2004 für die Bw. mit -5.127.589,30 € festgesetzt. Die beantragte Anrechnung ausländischer Quellensteuern der Jahre 1998 bis 2003 iHv 210.373,62 € wurde nicht durchgeführt. 2. In der gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2004 eingebrachten Berufung vom 8. April 2009 wurde folgendes…
…bitten ihre rechtliche Würdigung vorzutragen. Stb.: Ich möchte einen Antrag stellen, nach § 281 BAO auf Aussetzung der Entscheidung. Auch bei tschechischen und kroatischen Quellensteuern hat das Finanzamt so entschieden, da ist eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig und das ist nicht erledigt. Das heißt, man kann es erledigen…
…Man ersuche die bezeichneten Bescheide wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufzuheben und die Anrechnung von noch nicht angerechneten ausländischen Quellensteuern aus dem Jahr 2008 iHv 153.995,86 € zu gewähren. Die festzusetzende Körperschaftsteuer ergebe sich wie folgt: | Gesamtbetrag der Einkünfte der Gruppe | 55.808…
…Am 6. Mai 2010 erging der Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2005, mit einer Körperschaftsteuerschuld von 2.629.616,19 €. Dabei erfolgte keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern im Jahre 2005. 2. Mit Schreiben vom 26. Mai 2010 wurde gegen den Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2005 vom 6. Mai 2010 Berufung…
…Im vorliegenden Fall könnten sohin nur € 535,10 an anrechenbaren, ausländischen Einkünften erfasst werden, die anrechenbaren Quellensteuern seien mit jenem Betrag begrenzt abzugsfähig, in dem Ausmaß, als auf die zugehörigen Auslandseinkünfte inländische Einkommensteuer entfiele. Der Anrechnungshöchstbetrag wurde in der Berufungsvorentscheidung wie folgt errechnet: €…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Six, Johann Steinberger und Gottfried Haselmayer im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der A-AG, Adresse, vertreten durch B, vom 25. August 2003 gegen…
…Anrechnungshöchstbetrag). Gemäß den KSTR 2001 Rz 1517 seien Abzugsteuern, also vor allem Kapitalertragsteuern sowie allfällige ausländische Steuerbeträge (Quellensteuern) nach Maßgabe eines DBA bis zur Höhe der auf die fiktive Bemessungsgrundlage entfallenden österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen. Dies müsse analog auch für die auf die gegenständlichen Lizenzeinkünfte entfallende…
…Aktien und ausländische Einkünfte von Investmentfonds in Höhe von 14.296,55 € enthalten. Die Bw. gab an, für diese ausländischen Einkünfte 2.618,57 € ausländische Quellensteuern bezahlt zu haben. Die Bw. begehrte die Anrechung dieser ausländischen Steuern. Mit dem bekämpften Bescheid vom 10…
…die darauf entfallende anrechenbare ausländische Quellensteuer folgendermaßen: | Ausländische Einkünfte: | | | | | Dividenden Schweden | 4.106,28 | € | | | Dividenden Finnland | 334,84 | € | | | Dividenden Großbritannien | 107,31 | € | |…
…mit Bw. bezeichnet) erzielte im Jahre 2002 aus verschiedenen Investmentfondsanteilen ausländische Dividenden und Zinsen. Daraus resultierten ausländische Quellensteuern in Höhe von € 83.332,79. In der Körperschaftsteuer-Erklärung 2002 erklärte die Bw. bei der Kennziffer 673 den Betrag iHv € 83.332,79, das…
…00 € sei daher die Einkommensteuer mit -1.659,00 € festzusetzen. Schließlich rügt der Bw, dass auch die ausländischen Quellensteuern von insgesamt 160,88 € anzurechnen seien. Über die Berufung wurde erwogen: § 33 Abs. 8 Satz 1 und 2 lauten: "Ist die nach Abs…
…Weiters wurden die Anrechnung inländischer Kapitalertragsteuer im Betrag von S 95.371,00 sowie tschechischer und slowakischer Quellensteuern im Betrag von S 188.041,00 geltend gemacht. Laut Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 1997 (Übersicht "Gewinnverteilung 1997") wurden in Tschechien und Slowakei Erträge aus "license+management fees…
…Höhe von 45.660,03 € hinaus weitere 15.132,92 €, nämlich die auf die ausländischen Einkünfte des Gruppenmitgliedes entfallende Quellensteuer (5% von 302.658,33 €) auf die Körperschaftsteuerschuld anzurechnen. Unter Bezugnahme auf eine abweisliche Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2008 führte die Bw…
…Werbungskosten gemeinschaftsrechtlich auch beschränkt Steuerpflichtigen (wie dem Bw. in Großbritannien und Italien) zusteht. Es ist damit die alleinige Zuständigkeit des Quellenstaates, für die Erstattung von entgegen den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben brutto erhobenen Quellensteuern zu sorgen (vgl. Kofler, Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Gemeinschaftsrecht, 683). Infolgedessen können die auf…
…S 15.677,-- (1998), S 15.927,68 (1999) und S 5.282,26 (2000) als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er begehrte hiefür unter Anrechnung der ausländischen Quellensteuern von S 2.544,64 (1997), S 783,86 (1998), S 796,38 (1999) und S 264,11…
…die ausländischen Kapitaleinkünfte gemäß der innerstaatlichen Rechtslage dem vollen Progressionssteuersatz, wobei die im Ausland einbehaltenen Quellensteuern von S 49.116,06 (1999) und S 21.230,99 (2001) sowie Verwaltungsgebühren in Anrechung gebracht wurden. In den gegen diese Bescheide erhobenen Berufungen wandte die Bw. ein…
…50% beträgt. Weiters unterliegen diese auf Grund des eindeutigen Gesetzeswortlautes auch nicht der Besteuerung mit dem halben Durchschnittssteuersatz. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einkunftsquelle sind jedoch zum Abzug zugelassen; Ebenso ist die bezahlte ausländische Quellensteuer anrechenbar. 3. Mit Urteil vom 6. Juni 2000, Rechtssache C…
…Deutschland in Höhe von € 168,- als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er beantragte hiefür die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern in Höhe von € 44,31 und Kapitalertragsteuer in Höhe von € 16,80. Da das Finanzamt die bezahlte Quellen- und Kapitalertragsteuer nicht berücksichtigte, erhob der Bw…
…verstanden (vgl. Bericht des Fiskalausschusses der OECD zum Musterabkommen 1992, Stand 2005). Die Zinserträge, die in Belgien mit Quellensteuer belastet worden seien, seien in den jeweiligen Veranlagungsperioden in das Welteinkommen der Bw. eingerechnet worden, wodurch sich die bestehenden Verlustvorträge der Gesellschaft reduziert hätten. Für die…
…entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw) ist Gruppenträgerin (GT) einer Gruppe und beantragte für die Jahre 2006 bis 2008- die Anrechnung von Quellensteuern in Höhe von 2.150.670,03 € (2006)…