…ab. In der Begründung führte das Finanzamt aus, das Recht auf Quellensteuerentlastung von Lizenzgebühren gem. den DBA mit den oben erwähnten Staaten stehe nur dem wirtschaftlich bezugsberechtigten Gläubiger zu. Die Quellensteuerentlastung könne nicht von bloßen Treuhändern oder Inkassanten in Anspruch genommen werden. Da die Bw…
…ab. In der Begründung führte das Finanzamt aus, das Recht auf Quellensteuerentlastung von Lizenzgebühren gem. den DBA mit den oben erwähnten Staaten stehe nur dem wirtschaftlich bezugsberechtigten Gläubiger zu. Die Quellensteuerentlastung könne nicht von bloßen Treuhändern oder Inkassanten in Anspruch genommen werden. Da die Bw…
…Lehre und Rechtsprechung vertretenen Auffassung in der Form zu ermitteln, dass der sich bei der Veranlagung des Einkommens (einschließlich der ausländischen Einkünfte) ergebende Betrag an Einkommensteuer im Verhältnis der ausländischen Einkünfte zum Einkommen aufgeteilt wird. Grundsätzlich lautet die Formel für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages also…
…Jahren 1998 bis 2003 iHv 189.270,56 € zu gewähren (Anrechnungsvortrag iHv insgesamt 210.373,62 €, unter Berücksichtigung der Anrechnung iHv 21.103, 06 € bei positiver Erledigung der Berufung vom 8. April 2009 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2004 vom 17. März 2009). b…
…6.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten bzw. deren Umsetzung in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten beruft und argumentiert, dass es nunmehr bei Verwirklichung eines sich wie im berufungsgegenständlichen Fall darstellenden Sachverhaltes seit 2004 zu…
…beantwortet wurden, wären selbst bei Qualifizierung des angefochtenen Bescheides als vorläufig nunmehr die für eine vorläufige Veranlagung maßgeblichen Gründe weggefallen. Die gegenständliche Berufungsentscheidung ergeht daher unter Anerkennung der strittigen Aufwendungen als endgültiger Bescheid. 2.) Anrechnung ausländischer Quellensteuer: Mit Kundmachung des Bundeskanzlers vom 31. Juli 1997…
…Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war in den Streitjahren bei der Schweizer Firma L, deren Geschäftsgegenstand die Entwicklung und Herstellung…
…Hongkong, China erzielt. Anlässlich der Zahlung der Lizenzgebühren seien Quellensteueren von € 5.044,44 einbehalten worden. Zwischen Österreich und Hongkong bestehe derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen. Daher sei in diesem Fall auf die Verordnung des BMF betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen vom 17.12.2002, BGBl…
…Februar 2009 führte das Finanzamt bei der Bw eine Außenprüfung durch. Dabei traf der Prüfer ua. die Feststellung, dass die der Bw von WK in Rechnung gestellten "Lizenzgebühren" (Lizenzaufwand) steuerlich nicht anzuerkennen und der Abzug der in Rechnung gestellten Vorsteuer im Betrag von 28.000…
…angeführt: a. 1998 bis 2003 habe die RHG ausländische Einkünfte erzielt, für die Österreich das Besteuerungsrecht habe, aber auch dem jeweiligen Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zustehe. Bei den Einkünften handle es sich um Kreditzinsen, Wertpapierzinsen, Lizenzzahlungen und Dividenden für Beteiligungen unter 10%. Die genannten Einkünfte habe…
…ein GT in der Unternehmensgruppe bei eigenen Verlusten Quellensteuer von ausländischen Einkünften anrechnen kann, wenn sich nach Hinzurechnung der "Einkommen" der Gruppenmitglieder ein positives "Gesamteinkommen" beim GT ergibt. Die Bw. erachtet sich in dem Recht verletzt, anrechenbare ausländische Quellensteuern aus Lizenzgebühren die in der Tschechischen…
…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber, nachfolgend Bw abgekürzt, ist als Lehrer bei der Gemeinde X beschäftigt. Seine Arbeitgeberin ist also eine schweizerische juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne von Art 19 DBA Schweiz. Am 11.1…
…Februar 2009 beantragte der Bw. die Berücksichtigung der Einkünfte aus der Schweiz nach Art. 15 und 23 des DBA Österreich-Schweiz, insbesondere bei Berechnung der erstattungsfähigen Negativsteuer iSd § 33 Abs. 8 3. TS EStG 1988 und gegebenenfalls der anrechenbaren Lohnsteuer. Nach Aufhebung des Bescheides vom…
…S 227.532,00 (€ 16.535,40) für das Jahr 1996 und von S 234.520 (€ 17.043,23) für das Jahr 1997 geltend gemacht. Bei dieser ausländischen Steuer handelte es sich um von der Tschechischen Republik erhobene Quellensteuer aus von der Bw…
…Akontierung der jährlichen Lizenzgebühr verlangen. Die Firma H--. Gesellschaft m.b.H. ist weiters bei aufrechtem Lizenzverhältnis verpflichtet, Herrn Bw. und Herrn M.B.. alle zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der Wort-Bildmarke "H--." anfallenden Spesen und Unkosten gegen jeweilige Vorschreibung zuersetzen. XI. Bei Beendigung des…
…| | 0,00 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr 2004 bis zum 30. November dieses Jahres bei einer Schweizer Stickmaschinenherstellerin (L) an deren Hauptsitz in D als Monteur beschäftigt. Aufgrund der Nähe seines Wohnsitzes (B) zum Arbeitsplatz wurde er vom Finanzamt Feldkirch übereinstimmend…
…durch welche die Abkommensberechtigung nachgewiesen werde, und eines Freistellungsbescheides andererseits, durch welchen die Entlastung an der Quelle bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bescheidmäßig gestattet werde. Beides dürfe nicht vermengt werden. Die Befreiung von der Abfuhrverpflichtung sei im Streitjahr auf den im Befreiungsbescheid vom 8.5…
…So habe L. zutreffend erkannt, dass bei Verlustsituationen im Ansässigkeitsstaat eine Anrechnung auf nachfolgende Veranlagungszeiträume geboten sei, um eine Benachteiligung gegenüber der Steuerfreistellungsmethode zu vermeiden. Wolle man also dem Sinn und Zweck des DBA CSSR gerecht werden, sei ein Verständnis des Ausdrucks "zu erhebende Steuer…
…aufgegeben hat. Ebenso ist dem Berufungsvorbringen stattzugeben, wenn er den Wohnsitz zwar nicht aufgegeben, aber den Lebensmittelpunkt in Liechtenstein begründet hat. Bei der Beurteilung der strittigen Fragen sind nach innerstaatlichem Recht insbesondere die §§ 1 EStG und 26 BAO und nach zwischenstaatlichem Recht Art. 4 DBA…
…sohin spruchgemäß zu entscheiden. Betreffend die Berechnung der Abgaben der Bw. laut den ua. Berechnungsblättern wird angemerkt, dass diese den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens bei der I (lt. do. Berufungsentscheidung betragen die Einkünfte der Bw. aus der Beteiligung an der I im Wirtschaftsjahr 1999/2000 -2…