…hat, dass das gegenständliche Kraftfahrzeug durch mehrere Kaufinteressenten zur Probe gefahren worden ist, kann dieser Umstand für sich allein keinen Ausschlag für die Qualifikation als Vorführkraftfahrzeug geben. Vielmehr sind im Zusammenhang mit den vorhergehenden Ausführungen im gegenständlichen Fall Probefahrten nur für Kaufinteressenten in Betracht gekommen…
…aus innergemeinschaftlichen Erwerben) unschädlich betrachtet. Demnach muss ein Zusammenhang mit einer beabsichtigten Veräußerung noch erkennbar sein. Für die Qualifikation als Vorführfahrzeug ist daher neben dem tatsächlichen Verwendungszweck auch eine zeitliche Komponente wesentlich. In der Literatur wird diese zeitliche Komponente, abhängig von der Marktpräsenz der Fahrzeuge…
…der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen, nicht als für das…
…der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen, nicht als für das…
…Veräußerung rechtfertigt bei dem ggstdl Fahrzeug der Luxusklasse die Qualifikation als Umlaufvermögen. Es handelt sich daher um einen Vorführwagen iSd NOVAG. Es ist zwar die erstmalige Zulassung NOVA-pflichtig, gem § 3 Z 3 NOVAG handelt es sich aber um einen Vorgang in Bezug auf Vorführkraftfahrzeuge…
…und es sei dieses Fahrzeug vor der Erstzulassung am 7. April 2003 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung als LKW N1 umtypisiert worden, was der steuerlichen Qualifikation eines Lastkraftwagens gleichkomme. Die Umtypisierung habe jedenfalls die rechtsverbindliche Wirkung, dass auch die Steuerbehörde nicht mehr von einem Personenkraftwagen…
…der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen, nicht als für das…
…Zulassung erfolgt ist oder 3. eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 3 vorliegt. Gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 sind von der Normverbrauchsabgabe Vorgänge in Bezug auf - Vorführkraftfahrzeuge, - Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung…
…ist. 3.2. Umsatzsteuerliche Würdigung der Weinverkäufe im Gewerbebetrieb Im Ergebnis wendet sich der Bw. aber nicht gegen die - von ihm in seiner Steuererklärung selbst vorgenommene - Qualifikation des Heurigen als eigener Gewerbebetrieb, sondern gegen die hieraus vom Finanzamt gezogenen umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen. 3.2.1. Rechtsgrundlagen …
…der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen, nicht als für das…
…die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen…
…Bw. einen Vertrag haben. Die Bw. leistet an den Kunden die Überlassung der Arbeitskräfte für einen bestimmten Zeitraum, die Erfüllung der geforderten bestimmten Qualifikation der Arbeitskräfte, die Beförderung dieser. In vielen Fällen erfolgt die Beförderung durch Abholung von den Kunden. Weiters hat die Bw. einen…
…hätte einen Lastkraftwagen bestellt bzw. gekauft und es sei dieses Fahrzeug vor der Erstzulassung im Oktober 2004 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung als LKW N1 umtypisiert worden, was der steuerlichen Qualifikation eines Lastkraftwagens gleichkomme. Die Umtypisierung habe jedenfalls die rechtsverbindliche Wirkung, dass auch die Steuerbehörde…
…die im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen (ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen) berechtigen…
…und es sei dieses Fahrzeug vor der Erstzulassung am 7. April 2003 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung als LKW N1 umtypisiert worden, was der steuerlichen Qualifikation eines Lastkraftwagens gleichkomme. Die Umtypisierung habe jedenfalls die rechtsverbindliche Wirkung, dass auch die Steuerbehörde nicht mehr von einem Personenkraftwagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1010 Wien, Renngasse 1, vom 30. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 23. November 2007…
Die Berufung war daher in diesem Punkt abzuweisen, sodass es bei der Kürzung der Abschreibung der angemessenen Anschaffungskosten des Hummer H1 während einer achtjährigen Nutzungsdauer laut Betriebsprüfung bleibt. C.) Investitionszuwachsprämie 2004 (in der Folge: IZP) C.1.a. Erhöhung der Herstellungskosten des Vergleichszeitraumes 2003 (Aufbereitungsanlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift, vertreten durch Schwarz & Kallinger WP u STB GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4400 Steyr, Bahnhofstraße 11-15, vom 3. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch HR Dr. Josef Reiter…
Es stand nie zur Diskussion, dass das Auto außerhalb Österreichs verwendet werden wird. Meine Aufgabe bestand darin, das Auto für G.A. "zu sichern" und den Kauf ordnungsgemäß abzuwickeln. 2.10 Telefax Mag. an YA; in englischer Sprache - datiert 14. März 2001 (mit Übersetzung - Telefax…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch StB., vom 6. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 17. August 2005 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…