…dass als Bescheidadressat der Masseverwalter anzuführen sei. Die begehrte Protokollsniederschrift wurde dem Finanzamt zu Kenntnis gebracht und der Satz - der erfolgten Protokollrüge entsprechend - "die Parteien wiederholen ihre Vorbringen" gestrichen. In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen: Zur Frage der Rechts- und Parteifähigkeit der berufenden Gesellschaft wird auf…
…§ 166 BAO anzusehen ist. Im Übrigen hat der Bw. die seiner Ansicht nach in der Niederschrift fehlenden, seinerseits aber erstatteten - das Streitjahr 1995 betreffenden - Einwendungen im Zuge der Protokollrüge nicht näher konkretisiert, weshalb nach ha. Auffassung davon auszugehen ist, dass diese Einwendungen anderweitig in das…
Zu 19. führt die Bw. aus, das Depot diente zur Anschaffung eines Gemäldes W. für einen namentlich genannten Saarbrückner Kunden. Das Geschäft sei aber wegen Zweifel der Experten über die Echtheit nicht zustande gekommen. Dass es eine Bareinzahlung gegeben habe, sei dadurch erklärbar, dass Geschäftsvermittler…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.H., (Bw.) wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf.., Adresse, vertreten durch Dr. Ulrich Schrömbges, Rechtsanwalt, 20095 Hamburg, Ballindamm 13, vom 27. Februar 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 18. Jänner 2006, Zahl: aa, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Die Beschwerde wird als…
Angaben wird ersucht durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu untermauern (Schriftverkehr mit Banken, Niederschriften, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle ...) und auch Namen und Anschrift jener Personen anzugeben, mit denen die diesbezüglichen Gespräche geführt wurden. Die Ablehnung der Kreditgewährung, sollte sie schriftlich erfolgt sein, wäre vorzulegen. Bezüglich einer allfälligen Befragung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Mag. Britta Gruber, Rechtsanwältin, 6020 Innsbruck, Grabenweg 3, vom 30. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 24. Oktober 2007, Zl. a, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung) wird gemäß…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.B., B., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Dr. Helmut Mittermayr, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer über die Berufung der T PV GmbH, Adr, vertreten durch Prof. Mag. Dr G, Adr1, vom 7. April 2011…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, Adr1, vertreten durch Stb, Adr2, vom 8. Juni 2006, vom 20. November 2007 und 6. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 10. Mai 2006, 9. November 2007 und 29. Jänner 2008 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Josef Gutl und HR Dr. Alfred Klaming im Beisein der Schriftführerin Alexandra Dumpelnik am 14. Mai 2004 über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Schuppich Sporn & Winischhofer, Rechtsanwälte, gegen…
Für die 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille sei das Finanzamt A zuständig gewesen. Die Prüfung sei durch das Finanzamt C im Auftrag des aktenführenden Finanzamtes im Wege der "Nachbarschaftshilfe" erfolgt. [Anm: Wie oben bereits erwähnt, hat dieser Begriff der "Nachbarschaftshilfe" nichts mehr mit benachbarten Zuständigkeitsbereichen des…
§ 289 Abs 2 BAO in eine Zurückweisung umzuändern, weil die aufzuhebenden vermeintlichen Bescheide rechtlich nicht existieren würden. Die vorgebrachten Argumente zeigten hingegen nach Ansicht des Referenten keine Unrichtigkeit des unter 4) angefochtenen Bescheides auf. Dem Vorhalt an das Finanzamt wurde auch eine Ablichtung der o…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Mag. Josef Gutl und Dr. Wilhelm Pistotnig über die Beschwerde der Bf., Adresse, vertreten durch Dr. Ulrich Schrömbges, Rechtsanwalt, 20095 Hamburg, Ballindamm 13, vom 27. Februar 2006, gegen die Berufungsvorentscheidung…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache u.a. gegen R wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit. a iVm. § 38 Abs.1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), StrNr…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
& atypisch Stille"z.H. Finanzamt cc"betreffend Feststellung der im Jahr 2007 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Null und der Anteile an den Einkünften für 156 Beteiligte - inklusive Bw - mit jeweils Null. Über die zentrale EDV (Bundesrechenzentrum) erstellter "BESCHEID ÜBER DIE FESTSTELLUNG VON EINKÜNFTEN GEM…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 16. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. September 2002 betreffend Körperschaftsteuer 1997 nach der am 11. November 2009 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten mündlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Josef Gutl und HR Dr. Alfred Klaming im Beisein der Schriftführerin Alexandra Dumpelnik am 14. Mai 2004 über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Schuppich Sporn & Winischhofer, Rechtsanwälte, gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen RV, XY, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…