…die Ertragsaussichten und nicht die tatsächlich nach dem Bewertungsstichtag erzielten Erträge bei der Ermittlung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen zu berücksichtigen sind. Die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ist eine Prognoseentscheidung, die nicht von bereits feststehenden (zukünftigen) Ergebnissen abgeleitet werden kann…
…einer zu treffenden Prognoseentscheidung begrifflich nicht ein bereits feststehendes zukünftiges Ergebnis. Unter dem Gesichtspunkt der im Gesetz zwingend angeordneten Schätzung der Ertragsaussichten sind nämlich zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar sind. Eine solche "Prognoseentscheidung" kann demzufolge…
…2005 und das knapp nach dem Bewertungsstichtag endende Wirtschaftsjahr 2006. Richtig ist, dass die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag eine Prognoseentscheidung ist, die sich im Regelfall aus in die Zukunft projezierten Vergangenheitswerten ableitet. Wenn sich aber zur Zeit der Durchführung des…
…2005 und das knapp nach dem Bewertungsstichtag endende Wirtschaftsjahr 2006. Richtig ist, dass die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag eine Prognoseentscheidung ist, die sich im Regelfall aus in die Zukunft projezierten Vergangenheitswerten ableitet. Wenn sich aber zur Zeit der Durchführung des…
…2005 und das knapp nach dem Bewertungsstichtag endende Wirtschaftsjahr 2006. Richtig ist, dass die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag eine Prognoseentscheidung ist, die sich im Regelfall aus in die Zukunft projezierten Vergangenheitswerten ableitet. Wenn sich aber zur Zeit der Durchführung des…
…Stichtag nicht vorsehbaren Verlauf genommen hat (vgl. VwGH 24.4.2002, 2001/16/0615). Die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ist eine Prognoseentscheidung, die nicht von bereits feststehenden (zukünftigen) Ergebnissen abgeleitet werden kann. Im Allgemeinen ist bei der Schätzung der Ertragsaussichten…
…Wien 1998, S. 119 ff). Lang weist bei Tatbeständen, die Prognoseentscheidungen des Steuerpflichtigen verlangen, darauf hin, dass eine "Prognoseentscheidung, die deutlich aleatorische Züge trägt und eher mit einer Wette auf die künftige Entwicklung verglichen werden kann", nicht "sinnvoller Bestandteil eines Ertragsteuerrechts" sein kann, "das die…
…2006 und das knapp nach dem Bewertungsstichtag endende Wirtschaftsjahr 2007. Richtig ist, dass die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag eine Prognoseentscheidung ist, die sich im Regelfall aus in die Zukunft projezierten Vergangenheitswerten ableitet. Wenn sich aber zur Zeit der Durchführung des…
…2006 und das knapp nach dem Bewertungsstichtag endende Wirtschaftsjahr 2007. Richtig ist, dass die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag eine Prognoseentscheidung ist, die sich im Regelfall aus in die Zukunft projezierten Vergangenheitswerten ableitet. Wenn sich aber zur Zeit der Durchführung des…
…2006 und das knapp nach dem Bewertungsstichtag endende Wirtschaftsjahr 2007. Richtig ist, dass die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag eine Prognoseentscheidung ist, die sich im Regelfall aus in die Zukunft projezierten Vergangenheitswerten ableitet. Wenn sich aber zur Zeit der Durchführung des…
…die die Steuerpflicht erst nach tatsächlicher Überschreitung der Lieferschwelle eintreten lässt, kann gegenüber der nationalen Rechtslage, wonach vom Unternehmer auf Grund der objektiv vorhandenen Umstände anlässlich der ersten Versandhandelslieferung eine Prognoseentscheidung zu treffen ist, die für das gesamte Kalenderjahr maßgeblich ist (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek…
…11. 1997, 93/17/0063) sind im Aussetzungsverfahren die Erfolgsaussichten einer Berufung im Sinne einer Prognoseentscheidung der erstinstanzlichen Behörde anhand des jeweiligen Berufungsvorbringens zu prüfen. Nach den ausdrücklichen Aussagen im zitierten Erkenntnis kommt es hingegen nicht darauf an, ob die Berufung - im Nachhinein betrachtet - tatsächlich…
…das Jahr 2006 von einem geschätzten Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit in der Höhe von € 422.226,-- ausgegangen und für das Jahr 2005 noch von einem geschätzten Ergebnis von € 350.000,--. Die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ist eine Prognoseentscheidung…
…Sachverhalt in all jenen Punkten zu klären, auf die sie bei ihrer Prognoseentscheidung Bedacht zu nehmen habe und habe die Behörde den Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt um eine sachliche und somit rechtsrichtige Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens zu ermöglichen. Rechtlich führte die Bw aus, gemäß …
…Stichtag nicht vorsehbaren Verlauf genommen hat (vgl. VwGH 24.4.2002, 2001/16/0615). Die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ist eine Prognoseentscheidung, die nicht von bereits feststehenden (zukünftigen) Ergebnissen abgeleitet werden kann. Im Allgemeinen ist bei der Schätzung der Ertragsaussichten…
…Stichtag nicht vorsehbaren Verlauf genommen hat (vgl. VwGH 24.4.2002, 2001/16/0615). Die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ist eine Prognoseentscheidung, die nicht von bereits feststehenden (zukünftigen) Ergebnissen abgeleitet werden kann. Im Allgemeinen ist bei der Schätzung der Ertragsaussichten…
…Stichtag nicht vorsehbaren Verlauf genommen hat (vgl. VwGH 24.4.2002, 2001/16/0615). Die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ist eine Prognoseentscheidung, die nicht von bereits feststehenden (zukünftigen) Ergebnissen abgeleitet werden kann. Im Allgemeinen ist bei der Schätzung der Ertragsaussichten…
…Stichtag nicht vorsehbaren Verlauf genommen hat (vgl. VwGH 24.4.2002, 2001/16/0615). Die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ist eine Prognoseentscheidung, die nicht von bereits feststehenden (zukünftigen) Ergebnissen abgeleitet werden kann. Im Allgemeinen ist bei der Schätzung der Ertragsaussichten…
…in dieser absehbaren Zeit keine Änderung der Verwendung iS des Bewertungsgesetzes eingetreten. Eine Prognoseentscheidung sei aus faktischen Gründen ausgeschlossen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene "absehbare Zeit" der möglichen Verwertung und anderweitigen Nutzung, sei ohne Veränderung abgelaufen. Aus logischen Gründen könne daher eine Prognoseentscheidung nach § 52 Abs…
…die Ertragsaussichten und nicht die tatsächlich nach dem Bewertungsstichtag erzielten Erträge bei der Ermittlung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen zu berücksichtigen sind. Die Beurteilung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ist eine Prognoseentscheidung, die nicht von bereits feststehenden (zukünftigen) Ergebnissen abgeleitet werden kann…