…883/2004]. Dieser lautet: "Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen: (1) Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge…
…1 (neu Artikel 68 Abs. 1 lit. bZi) Prioritätsregeln für den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen gemäß den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates und denen des Staates, in dem die Familienangehörigen wohnen, lautet: "Sind für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen…
…zur Zahlung von Kindergeld an Arbeitnehmer würden die Bestimmungen für Beamte der EUROCONTROL jenen der EU-Beamten gleichgestellt, und es würden Prioritätsregeln im Falle eines Familienbeihilfenanspruchs in mehreren Ländern geregelt. Die EUROCONTROL selbst bezahle daher ihren Beamten Familienleistungen, allerdings ergänzend zu nationalen Familienleistungen. Nach Art…
…für die Zahlung der Familienleistungen zuständig ist. Diesbezüglich enthalten die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und die Durchführungsverordnung (DVO), Verordnung (EWG) Nr. 574/72, Prioritätsregeln. Die in Frage kommenden Antikumulierungsbestimmungen sind Art. 76 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Art. 10 der Durchführungsverordnung (DVO)…
…nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Artikel 76, der Prioritätsregeln für den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen gemäß den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates und den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Familienangehörigen wohnen, regelt…
…daher nach Art. 67 in Verbindung mit Art. 11-16 der VO hier eindeutig ermitteln. Den "Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen" des Art. 68 bedarf es nicht. Österreich ist aufgrund der Beschäftigung des Kindesvaters in Österreich (primär) zuständig für die Auszahlung von Familienleistungen. In der…
…oder anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet wird. Artikel 68 - Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen (1) Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu…
…bestritten wird. Der Frage, ob der Unterhalt tatsächlich gezahlt wird, kommt nach der Rechtsprechung des EuGH keine Bedeutung zu. Für das Zusammentreffen von Ansprüchen enthält Artikel 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 Prioritätsregeln. Dessen Abs. 1 Buchstabe b bestimmt, dass sich bei Ansprüchen, die…
…für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten, nämlich Österreich und der Slowakei, die durch eine selbständige Erwerbstätigkeit oder eine Beschäftigung ausgelöst wurden, zu gewähren. In diesem Fall sind die Prioritätsregeln der VO heranzuziehen. Nach Art. 68 Abs. 1 lit…
…etwa weil die leiblichen Eltern den Rechtsvorschriften verschiedener Mitgliedsstaaten unterliegen. Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat daher im Bereich der Familienleistungen spezielle Zuständigkeitsregeln (Prioritätsregeln) aufgestellt, um Doppelzahlungen mehrerer Staaten zu vermeiden. Die Anwendung dieser Antikumulierungsbestimmungen erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der gesamten familiären Situation und unter Heranziehung beider Elternteile…
…berufliche Tätigkeit ausgeübt hatte. Am 05.05.2010 erging auch ein Abweisungsbescheid für Februar 2009 mit folgender Begründung: "Nach den Prioritätsregeln des Artikel 10a der DVO 574/72 und Anhang 8 DVO übernimmt jener Staat die Kosten der Familienleistungen auf Grund der ersten Beschäftigung/selbstständigen…
…Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Artikel 76, der Prioritätsregeln für den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen gemäß den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates und den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Familienangehörigen wohnen…
…vom 24. Juni 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass die Bestimmungen über die Prioritätsregeln für den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen gemäß den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates und den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Familienangehörigen wohnen, im Artikel…
…die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. ... Im Artikel 68 sind die Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen geregelt. Die VO (EWG)1408/ 71 knüpft hinsichtlich Familienleistungen an die Eigenschaft als "ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger" iSd VO an, wofür insbesondere die Pflichtversicherung oder freiwillige Weiterversicherung…
…wird. (3) Wird nach Artikel 67 beim zuständigen Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften gelten, aber nach den Prioritätsregeln der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels nachrangig sind, ein Antrag auf Familienleistungen gestellt, so gilt Folgendes: a) Dieser Träger leitet den Antrag unverzüglich an den…
…den Rechtsvorschriften des für die Rentengewährung zuständigen Mitgliedstaats. Artikel 68 Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen (1) Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen…
…ist aber insofern von Bedeutung, als gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 76 Abs 8 eine Prioritätsregel gibt, für den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen. Wenn aufgrund der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates in dessen Gebiet die Familienangehörigen wohnen, für welche Familienleistungen zu beziehen…
…Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge: An erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung oder eine…
…denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten die in Art 68 der VO ausgeführten Prioritätsregeln. Da der Bw polnischer und deutscher Staatsangehöriger, somit Staatsangehöriger von zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist und ein grenzüberschreitender Sachverhalt zu…
…Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten die in Art 68 der VO ausgeführten Prioritätsregeln. Da der Bw ungarischer Staatsangehöriger, somit Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist…