…auf das Jahresende 2016. Hinweis auf StoII, BAO-Kommentar, S 144: "Die Haftung gemäß § 11 BAO ist eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung (wie etwa die nach § 9 BAO). Sie knüpft an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an (VwGH 13.10.1983, 82/15/158)…
…vom 19. Juni 2007 abgewiesen und der Haftungszeitraum auf Oktober 2001 berichtigt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haftung gemäß § 11 BAO eine unbeschränkte Primärhaftung sei. Sie knüpfe an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an. Eine eigenständige Beurteilung seitens der Abgabenbehörde wäre unzulässig, die Strafentscheidung…
…Die Haftung nach § 11 BAO trage den Charakter einer Schadenersatzhaftung. Es handle sich um eine unbeschränkte Primärhaftung. Im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 20 BAO sei daher im gegenständlichen Fall dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung (Zweckmäßigkeitserwägung) zweifelsfrei der Vorzug zu geben, gegenüber dem Interesse…
…aus und sei bei dieser uneinbringlich. Die Haftung nach § 11 BAO trage den Charakter einer Schadenersatzhaftung. Es handle sich um eine unbeschränkte Primärhaftung. Im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 20 BAO sei daher im gegenständlichen Fall dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung (Zwecksmäßigkeitserwägung) zweifelsfrei der…
…Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach§ 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Zunächst ist festzuhalten, dass mit Beschluss des Landesgerichtes S.St vom 28…
…8.827,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Diese Strafverfügung ist am 18. Jänner 2010 in Rechtskraft erwachsen. Bei der Haftung gemäß § 11 BAO handelt es sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144)…
…wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Es handle sich hiebei um eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung (wie etwa nach § 9 BAO). Sie knüpfe an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an; der rechtskräftige Bescheid oder das…
…Gesetzestext des § 11 BAO nicht ab. Prinzipiell sei es Sache der Abgabenbehörde, auf welche gesetzliche Grundlage sie ihre allfälligen Bescheide auf Haftung gründe. Selbst wenn (konkurrierenderweise) sowohl die unbeschränkte Primärhaftung des § 11 BAO und die Ausfallshaftung gemäß § 9 BAO zur Auswahl stünden, wäre es ausschließlich…
…2007/13/0024, 13.4.2005, 2001/13/0190 und 27.2.2008, 2005/13/0084). Da der verfahrensgegenständliche Haftungsbescheid jedoch ausdrücklich auf die Gesetzesbestimmung des § 11 BAO gestützt (als unbeschränkte Primärhaftung, vgl. Stoll, Seite 144) worden sei, für die ein rechtskräftiger Bescheid Tatbestandsmerkmal sei…
…Haftungsbescheid an den von der Abgabenbehörde festgestellten strafbestimmenden Wertbetrag gehalten, der dem verkürzten Betrag entspreche. Die Haftung gemäß § 11 BAO stelle eine unbeschränkte Primärhaftung dar, die an die bescheid- oder urteilsmäßge Bestrafung anknüpfe und somit Tatbestandsverwirkung hätte. Eine eigenständige Beurteilung seitens der Abgabenbehörde wäre unzulässig…
… 11 BAO für den Abgabenverkürzungsbetrag zur Haftung herangezogen worden. Die Haftung nach § 11 BAO stelle eine unbeschränkte Primärhaftung dar und knüpfe an die rechtskräftige Bestrafung an. Die Einwände hinsichtlich des Nichtvorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung seien somit in diesem Verfahren nicht zu beurteilen gewesen. Der geltend…
…als Schuldeingeständnis zu werten wäre, wäre nach Ansicht des Finanzamtes schon deswegen nicht zielführend, da die Haftung gemäß § 11 BAO eine unbeschränkte Primärhaftung darstelle, die an die bescheid- oder urteilsmäßige Bestrafung anknüpfe und somit Tatbestandswirkung hätte. Eine eigenständige Beurteilung seitens der Abgabenbehörde wäre unzulässig (Stoll…
…im Spruch des Strafurteils festgestellte (VwGH 18.8.1994, 94/16/0013). Die Haftung ist eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung und knüpft an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an. Dem Haftungsbescheid gehen Abgabenbescheide voran, an die im Verfahren über die Heranziehung zur Haftung eine…
…Auftraggeber deklariert habe, sei primär dieser zur Haftung heranzuziehen, so dass sich eine Solidarhaftung sowie eine Primärhaftung der Bf. nicht ergebe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen in der für den entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum (Juli 2000) geltenden Fassung lauten: Art. 4 Nummer 17…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. A.H., vertreten durch Dr. Andreas Ceconi, Steuerberater, 5020 Salzburg, Schiffmanngasse 19, vom 30. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Mai 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 12. September 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RK, vertreten durch B-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. Oktober 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die Haftung auf € 42…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., gegen die Haftungsbescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2003, StNr. xxx betreffend Versicherungssteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, 1. ob…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Eidos Deloite & Touche Steuerberatung GmbH, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien vom 26. Februar 2002 betreffend Juli 1999, August 1999, September 1999, Oktober 1999, November 1999…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 4. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 12. Februar 2004 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird hinsichtlich folgender…