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UFSG RV/0385-G/11Besuch der "Bethel School of Supernatural Ministry" ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2012

…unabhängige Finanzsenat die Auffassung, dass die "Ausbildung" zum "Prediger" und "Missionar" dieser "Kirche" keine Ausbildung zu einem Beruf und damit keine Berufsausbildung im Sinn des FLAG darstellt. Im vorliegenden Fall befindet sich der Sohn der Berufungswerberin gar nicht mehr im "Schulbetrieb", hat er doch bereits…

UFSG RV/0397-G/11Besuch der "Bethel School of Supernatural Ministry" ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…die Berufungswerberin diese Angaben im Schriftsatz vom 16. November 2010: "Mein Sohn ... kann nach Abschluss dieser Schule den eigenständigen Beruf als Prediger und Missionar ausüben. Nach der Bethelschool hat er die Aussicht, als Missionar in Japan zu arbeiten. Außerdem kann er zusätzlich seine Kenntnisse als…

UFSS RV/0151-S/07Tätigkeit eines Missionars einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft ist nach der Rsp. des Verwaltungsgerichtshofes eine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2011Teil 1/2

…mehr ausbezahlt werde, weil der Abgabenbehörde erster Instanz von einer Berufsausbildung für die Kirche C nichts bekannt sei. Nach Ansicht des Ministeriums und der geltenden Rechtslage begründe die Ausbildung als Prediger der Kirche C keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Stellungnahme wurde nicht E , sondern an…

UFSW RV/2688-W/02§ 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG ist auf inländische juristische Personen, die Zwecke von religiösen Bekenntnisgemeinschaften fördern, nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Personen zu Predigern, Missionaren, Evangelisten, Dienern und Lehrern ausbildet, unterrichtet, vorbereitet und fortbildet; Heime, Wohnungen und Gebäude für Studierende und Lehrende beschafft und unterhaltet; Predigern, Missionaren, Evangelisten, Lehrern, Studierenden und Personen in ähnlichen Diensten Wohngelegenheit, Nahrung und andere Unterstützung beschafft und unentgeltlich gewährt und Prediger…

UFSW RV/0187-W/02Die Verbreitung eines bestimmten Glaubens ist nicht ausschließlich gemeinnützig iS der BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…Personen zu Predigern, Missionaren, Evangelisten, Dienern und Lehrern ausbildet, unterrichtet, vorbereitet und fortbildet; Heime, Wohnungen und Gebäude für Studierende und Lehrende beschafft und unterhaltet; Predigern, Missionaren, Evangelisten, Lehrern, Studierenden und Personen in ähnlichen Diensten Wohngelegenheit, Nahrung und andere Unterstützung beschafft und unentgeltlich gewährt und Prediger…

UFSW RV/2047-W/12Aufwendungen für einen universitären Leadership und Management-Lehrgang eines Seelsorgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2013

…für die Tätigkeit des Bw. (Prediger) gebe, darunter 1) Standortbestimmung einer Gemeinde, 2) Visionen und Ziele, 3) Schritte und Aktivitäten, 4) Gemeindemitglieder bevollmächtigen (also ausbilden und trainieren), 5) Feedback und Kontrolle. Aus dem vom Bw. weiters vorgelegten "Predigerprofil" geht hervor, dass der Dienst auch aus…

UFSK RV/0301-K/11Berufsausbildung am Institut des Sciences Islamique Avicenne, Belgien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2013

…Ausübung dieser Amtsautorität nicht angewandt werden. Artikel 30 Seelsorgeorgane: 1. Erster Imam (Mufti der Religionsgemeinde) 2. Imam (VorbeterInnen) 3. Vaez (PredigerInnen) 4. Muezzin (Gebetsrufer) 5. ReligionsdienerInnen (für spezielle Aufgaben wie rituelle Totenwäsche und Beaufsichtigung der rituellen Schächtung etc.) 6. SeelsorgerInnen (für spezielle Bereiche wie Militär…

UFSL RV/1396-L/08Familienbeihilfe - Ausbildung zur Seelsorgerin am Islamischen Institut in Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…Ausübung dieser Amtsautorität nicht angewandt werden. Artikel 30 Seelsorgeorgane: 1. Erster Imam (Mufti der Religionsgemeinde) 2. Imam (VorbeterInnen) 3. Vaez (PredigerInnen) 4. Muezzin (Gebetsrufer) 5. ReligionsdienerInnen (für spezielle Aufgaben wie rituelle Totenwäsche und Beaufsichtigung der rituellen Schächtung etc.) 6. SeelsorgerInnen (für spezielle Bereiche wie Militär…

UFSL RV/0770-L/08Ausbildung zur Seelsorgerin am Islamischen Institut in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2009

…Ausübung dieser Amtsautorität nicht angewandt werden. Artikel 30 Seelsorgeorgane: 1. Erster Imam (Mufti der Religionsgemeinde) 2. Imam (VorbeterInnen) 3. Vaez (PredigerInnen) 4. Muezzin (Gebetsrufer) 5. ReligionsdienerInnen (für spezielle Aufgaben wie rituelle Totenwäsche und Beaufsichtigung der rituellen Schächtung etc.) 6. SeelsorgerInnen (für spezielle Bereiche wie Militär…

UFSK RV/0297-K/06Besuch einer 3-jährigen Bibelschule im Ausland stellt eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.03.2008

…der Lehrdienst, Aufbau und Organisation einer lokalen Kirchengemeinde, der Lebensstil der Anbetung Gottes, die Geistesgaben, der geistliche Kampf (Gebetskampf), der Predigtdienst, Bibelauslegung und Verständnis, Entdeckung der persönlichen Berufung, Krieg der Gedanken, christliche Lebensführung. Im zweiten Schuljahr 2006/2007 wird sie in folgenden 11 Gebieten unterrichtet…

UFSL RV/1780-L/02Anerkennung diverser Ausgaben bei einem Lehrer und Pastor als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…weitere Werbungskosten für folgende Reisen geltend: 14. 1. - 15.1.2000 Predigertagung in SG.: 71 km (Hinfahrt), 73 km (Rückfahrt) x S 4,90 = S 705,60 minus Erstattung S 320,-- + S 329,-- = S 56,60. Dazu kämen nicht ersetzte Tagesgelder von S…