…unabhängige Finanzsenat die Auffassung, dass die "Ausbildung" zum "Prediger" und "Missionar" dieser "Kirche" keine Ausbildung zu einem Beruf und damit keine Berufsausbildung im Sinn des FLAG darstellt. Im vorliegenden Fall befindet sich der Sohn der Berufungswerberin gar nicht mehr im "Schulbetrieb", hat er doch bereits…
…die Berufungswerberin diese Angaben im Schriftsatz vom 16. November 2010: "Mein Sohn ... kann nach Abschluss dieser Schule den eigenständigen Beruf als Prediger und Missionar ausüben. Nach der Bethelschool hat er die Aussicht, als Missionar in Japan zu arbeiten. Außerdem kann er zusätzlich seine Kenntnisse als…
…mehr ausbezahlt werde, weil der Abgabenbehörde erster Instanz von einer Berufsausbildung für die Kirche C nichts bekannt sei. Nach Ansicht des Ministeriums und der geltenden Rechtslage begründe die Ausbildung als Prediger der Kirche C keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Stellungnahme wurde nicht E , sondern an…
…Personen zu Predigern, Missionaren, Evangelisten, Dienern und Lehrern ausbildet, unterrichtet, vorbereitet und fortbildet; Heime, Wohnungen und Gebäude für Studierende und Lehrende beschafft und unterhaltet; Predigern, Missionaren, Evangelisten, Lehrern, Studierenden und Personen in ähnlichen Diensten Wohngelegenheit, Nahrung und andere Unterstützung beschafft und unentgeltlich gewährt und Prediger…
…Personen zu Predigern, Missionaren, Evangelisten, Dienern und Lehrern ausbildet, unterrichtet, vorbereitet und fortbildet; Heime, Wohnungen und Gebäude für Studierende und Lehrende beschafft und unterhaltet; Predigern, Missionaren, Evangelisten, Lehrern, Studierenden und Personen in ähnlichen Diensten Wohngelegenheit, Nahrung und andere Unterstützung beschafft und unentgeltlich gewährt und Prediger…
…für die Tätigkeit des Bw. (Prediger) gebe, darunter 1) Standortbestimmung einer Gemeinde, 2) Visionen und Ziele, 3) Schritte und Aktivitäten, 4) Gemeindemitglieder bevollmächtigen (also ausbilden und trainieren), 5) Feedback und Kontrolle. Aus dem vom Bw. weiters vorgelegten "Predigerprofil" geht hervor, dass der Dienst auch aus…
…Ausübung dieser Amtsautorität nicht angewandt werden. Artikel 30 Seelsorgeorgane: 1. Erster Imam (Mufti der Religionsgemeinde) 2. Imam (VorbeterInnen) 3. Vaez (PredigerInnen) 4. Muezzin (Gebetsrufer) 5. ReligionsdienerInnen (für spezielle Aufgaben wie rituelle Totenwäsche und Beaufsichtigung der rituellen Schächtung etc.) 6. SeelsorgerInnen (für spezielle Bereiche wie Militär…
…Ausübung dieser Amtsautorität nicht angewandt werden. Artikel 30 Seelsorgeorgane: 1. Erster Imam (Mufti der Religionsgemeinde) 2. Imam (VorbeterInnen) 3. Vaez (PredigerInnen) 4. Muezzin (Gebetsrufer) 5. ReligionsdienerInnen (für spezielle Aufgaben wie rituelle Totenwäsche und Beaufsichtigung der rituellen Schächtung etc.) 6. SeelsorgerInnen (für spezielle Bereiche wie Militär…
…Ausübung dieser Amtsautorität nicht angewandt werden. Artikel 30 Seelsorgeorgane: 1. Erster Imam (Mufti der Religionsgemeinde) 2. Imam (VorbeterInnen) 3. Vaez (PredigerInnen) 4. Muezzin (Gebetsrufer) 5. ReligionsdienerInnen (für spezielle Aufgaben wie rituelle Totenwäsche und Beaufsichtigung der rituellen Schächtung etc.) 6. SeelsorgerInnen (für spezielle Bereiche wie Militär…
…der Lehrdienst, Aufbau und Organisation einer lokalen Kirchengemeinde, der Lebensstil der Anbetung Gottes, die Geistesgaben, der geistliche Kampf (Gebetskampf), der Predigtdienst, Bibelauslegung und Verständnis, Entdeckung der persönlichen Berufung, Krieg der Gedanken, christliche Lebensführung. Im zweiten Schuljahr 2006/2007 wird sie in folgenden 11 Gebieten unterrichtet…
…weitere Werbungskosten für folgende Reisen geltend: 14. 1. - 15.1.2000 Predigertagung in SG.: 71 km (Hinfahrt), 73 km (Rückfahrt) x S 4,90 = S 705,60 minus Erstattung S 320,-- + S 329,-- = S 56,60. Dazu kämen nicht ersetzte Tagesgelder von S…