…WT auch immer - als Haftungspflichtiger in Betracht kommt, setzt eine Berufung durch den Abgabenschuldner bzw. bei Vollbeendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit durch die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) voraus (arg.: "Einer Berufung, über die noch nicht rechtskräftig entschieden wurde..."). Wurde keine Berufung erhoben…
… 81 Abs. 8 BAO auch für ausgeschiedene Gesellschafter (Mitglieder) von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit hinsichtlich der vor dem Ausscheiden gelegenen Zeiträume und Zeitpunkte betreffenden Maßnahmen bestehen, solange dem nicht von Seiten des ausgeschiedenen Gesellschafters (Mitglieds) oder der vertretungsbefugten Person widersprochen wird. Aus dieser Rechtslage…
…Einordnung von Gesellschaften nach bürgerlichem Recht und von Mitunternehmerschaften, die aus einem Geschäftsherrn und einem oder mehreren stillen Gesellschaftern bestehen, unter entweder Personenvereinigungen oder aber Personengemeinschaften ist nicht möglich, aber auch nicht nötig: Denn klar ist, dass eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht mit abgabenrechtlichen Pflichten…
"§ 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…der Einklang mit § 190 Abs. 1 BAO idF BGBl 201/1996 und die Vermeidung von Widersprüchen im Hinblick auf die Beendigung der Rechts- und Parteifähigkeit: Klarzustellen ist, dass Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 81 Abs. 1 BAO entweder solche sein können, die im Firmenbuch…
…3 Abs. 2 RL 69/335/EWG (bzw. Art. 2 Abs. 2 RL 2008/7/EG) den Kapitalgesellschaften alle anderen Gesellschaften, Personenvereinigungen oder juristische Personen gleichgestellt sind, die einen Erwerbszweck verfolgen. Und ein Erwerbszweck wird zweifelsfrei verfolgt. Durch BGBl. 325 idF BGBl. 1987/312 wird…
…entrichten. Begündend wurde ausgeführt, gemäß § 12 BAO hafteten die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Da die Abgabenschulden bei der A.OEG uneinbringlich seien, sei ein entsprechender Haftungsbescheid…
…230,00 Zur Begründung wurde ausgeführt: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen…
…sowie Einhebungsgebühr 2001 von € 151,38) in Anspruch genommen, wobei begründend ausgeführt wurde, dass gemäß § 12 BAO Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit für die Abgabenschulden der Personenvereinigung haften. Komplementäre haften unmittelbar, primär, unbeschränkt…
…Der Devolutionsantrag wird zurück gewiesen. Entscheidungsgründe Die Antragsteller vertreten die Auffassung, dass die beim Finanzamt im Jahre 1990 eingelangte Abgabenerklärung (betreffend der Feststellung der Einkünfte von Personenvereinigungen) für das Jahr 1989 noch immer unerledigt sei, weil die erlassenen Bescheide keine Rechtswirkung erlangt haben. Die Tatsache…
…entschieden: Der Devolutionsantrag wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Antragsteller vertreten die Auffassung, dass die beim Finanzamt im Jahre 1990 eingelangte Abgabenerklärung (betreffend der Feststellung der Einkünfte von Personenvereinigungen) für das Jahr 1989 noch immer unerledigt sei, weil die erlassenen Bescheide keine Rechtswirkung erlangt haben. Die Tatsache…
…im Einzelfall zu beziehen. Der Bezug durch eine Einrichtung des öffentlichen Rechts steht dem Bezug zu gewerblichen Zwecken gleich. (2) Die Bewilligung nach Abs. 1 Z 1 wird auf Antrag Personen oder Personenvereinigungen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren…
…in den einzelnen Abgabenvorschriften für Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gewährt würden, nur Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen zu. Einer Personengesellschaft könne daher derartige Steuerbegünstigungen nicht in Anspruch nehmen. Am 22. April 2011 stellte die Bw. den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung…
…a und d) nicht im Inland gelegen ist, b) in den Fällen des Abs. 1 lit. b und lit. c die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit weder ihre Geschäftsleitung, noch ihren Sitz, noch eine Betriebsstätte im Inland hat. c) im Falle des Abs. 1 lit…
…sind, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. § 27 BAO lautet wie folgt: Abs. 1: "Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen haben ihren Sitz im Sinn der Abgabenvorschriften an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist. Fehlt…
…Der nunmehrige Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wird damit begründet, dass sich § 81 BAO auf Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit beziehen würde. Im konkreten Fall würde zwischen ihm und seiner Gattin eine Personenvereinigung in Form einer Ehe, jedoch mit zwei eigenständigen Rechtspersönlichkeiten bestehen, weshalb …
…Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen…
…September 2008 unter Tz. 4.1.7 vom Finanzamt Folgendes festgehalten: Voraussetzung für die Befreiung ist die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Gebietskörperschaften an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen. Der gegenständliche…
…lasse aber seine Bestimmung aus § 6 Abs. 2 Z 3 ErbStG zu. Demnach würden juristische Personen und Personenvereinigungen sowie Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen dann als Inländer iSd ErbStG gelten, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hätten. Das ErbStG differenziere nicht nach…