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UFSL RV/0164-L/11Gesellschaftsteuerpflicht von Partizipationskapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2013

… 2 Z 1 KVG). Der Rechtsvorgang wurde mit der Emission von Partizipationsscheinen beschrieben und der Wert der Gegenleistung mit 2.120.000,00 € beziffert. Mit Bescheid vom 30. November 2010 setzte das Finanzamt die Gesellschaftsteuer für diesen Rechtsvorgang mit 21.200,00 € (1…

UFSW RV/1256-W/10Umfasst die Befreiung gemäß § 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz ausschließlich die Gesellschaftsteuer für den Ersterwerb von Rechten aus dem Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG durch den Bund? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011

… 23 Abs. 4 BWG durch den Bund, und nicht auch die Gesellschaftsteuer der im Rahmen der Gesamtemission für den von den Privatanlegern gezeichneten Teil der Partizipationsscheine umfasst. Mit Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs.1 Kapitalverkehrsteuergesetz vom 30.6.2009 zeigte die Bw. den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten…

UFSL RV/0323-L/07Die Steuerbegünstigung der Mitarbeiterbeteiligung kann nur erfolgen durch Erwerb eines Kapitalanteils am Unternehmen, nicht aber durch Auszahlung eines gedeckelten Betrags vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, der i.d.F. auf ein Sparbuch gelegt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2009

…sind oder - an Unternehmen, die sich mit dem Unternehmen des Arbeitgebers in einem Haftungsverbund gemäß § 30 Abs. 2 a BWG befinden. Beteiligungsformen sind Aktien, Partizipationsscheine, Substanzgenussrechte, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anteile an einer GmbH und echte stille Beteiligungen (Jakom, EStG, Kommentar, 1. Auflage 2008…

UFSL RV/0510-L/05Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsprechung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…in dessen Hand erstmals die betreffenden Rechte gesellschaftsteuerrechtlich als Gesellschaftsrechte an dieser bestimmten Gesellschaft gelten. Ein Ersterwerb von Gesellschaftsrechten liegt aber auch bei der Ausgabe von Genuss- oder Partizipationsscheinen vor. Nach § 7 Z 1 KVG wird die Gesellschaftsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsrechten vom Wert der…

UFSL RV/0511-L/05Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsprechung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…in dessen Hand erstmals die betreffenden Rechte gesellschaftsteuerrechtlich als Gesellschaftsrechte an dieser bestimmten Gesellschaft gelten. Ein Ersterwerb von Gesellschaftsrechten liegt aber auch bei der Ausgabe von Genuss- oder Partizipationsscheinen vor. Nach § 7 Z 1 KVG wird die Gesellschaftsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsrechten vom Wert der…

UFSL RV/0165-L/11Gesellschaftsteuerpflicht von Partizipationskapital.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2013

…der Emittentin und damit einen allfälligen Dividendenanspruch der Partizipanten für ein Geschäftsjahr entscheidet (...) die ordentliche Generalversammlung. Die Partizipationsscheine verbriefen kein Stimmrecht in der Generalversammlung der Emittentin. 9. "Teilnahme am Verlust" Das Partizipationskapital nimmt vergleichbar mit Aktienkapital bis zur vollen Höhe am Verlust der Emittentin teil…

UFSG RV/0151-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0150-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0149-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0148-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0147-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0146-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0145-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0144-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0143-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0142-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0141-G/10Begebung von Parizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0140-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0139-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…

UFSG RV/0138-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…