…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) unterhält an ihrem Standort in X. ein Callcenter, in welchem eine sogenannte "outbound-Telefonie" betrieben wird. Im Gefolge einer Lohnsteuerprüfung gelangte das Finanzamt zur Einschätzung, dass die als "Tele-Agents" oder "Callcenter-Agents" bezeichneten Telefonistinnen und Telefonisten im hier…
…ergänzend argumentiert, dass die vom Bw. entwickelte Software (Call-Center Outbound Software mit dem Schwerpunkt Zeitungsverkauf) genau auf die Bedürfnisse der CT-GmbH abgestellt sei. Für Call-Center in Tageszeitungen sei diese Software nicht geeignet, da Zeitungen eine wesentlich hochwertigere Systemdatenbank benötigen würden. Der Bw…
…C-540/07, Kommission gegen Italien, prüfte der EuGH die italienische Regelung einer Besteuerung von Outbound-Dividenden. Einem italienischen Steuerabzug unterlagen Dividenden, die an nicht in Italien ansässige Gesellschaften ausgeschüttet wurden (mit einer Befreiung für in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften bei Beteiligungen ab 10…
…C-540/07, Kommission gegen Italien, prüfte der EuGH die italienische Regelung einer Besteuerung von Outbound-Dividenden. Einem italienischen Steuerabzug unterlagen Dividenden, die an nicht in Italien ansässige Gesellschaften ausgeschüttet wurden (mit einer Befreiung für in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften bei Beteiligungen ab 10…
…C-540/07, Kommission gegen Italien, prüfte der EuGH die italienische Regelung einer Besteuerung von Outbound-Dividenden. Einem italienischen Steuerabzug unterlagen Dividenden, die an nicht in Italien ansässige Gesellschaften ausgeschüttet wurden (mit einer Befreiung für in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften bei Beteiligungen ab 10…
…07, Kommission gegen Italien (Rn 72), befand der EuGH eine - als solche nicht auf Amtshilfe abstellende - benachteiligende steuerliche Regelung eines Mitgliedstaates (für Outbound-Dividenden) jenen Staaten gegenüber als gerechtfertigt, mit denen kein entsprechender Auskunftsverkehr besteht. Im Beschwerdefall war daher zunächst für die einzelne Kapitalveranlagung, also…
…Installation Globales IT-System (Vertrieb Ersatzteile), Auftraggeber: X. AG, Stuttgart : Komplexe EDV Gesamtlösung (SAP, I2, Dview Einführung) für den globalen Vertrieb Ersatzteile mit den Bereichen: Distributionslogistik (Inbound/Outbound), Lager-Logistik, Bestandsplanung und Disposition, Preisgestaltung und Finanzabwicklung für die Pilotstandorte in den USA. A. war beauftragt…
…einem anderen Mitgliedstaat) Niederlassungsfreiheit. Weiters wird zwischen Inbound-Fällen (Besteuerung im Aufnahmestaat) und Outbound-Fällen (Besteuerung im Herkunftsstaat) unterschieden. Der UFS hat sich bereits in mehreren Entscheidungen mit der gegenständlichen Frage beschäftigt und ist zusammen gefasst zu folgendem Ergebnis gekommen (sh. UFS 7.07.2009…
…worden. Der Bw. sei als Geschäftsführer der X GmbH im Jahr 2008 hauptsächlich mit dem Aufbau einer europäisch-asiatisch-europäischen Beratungsschiene (Inbound-Outbound Geschäfte) und der Errichtung von Business- und Kompetenzzentren in Asien beschäftigt gewesen. Dies habe die intensive Bearbeitung des deutschen Wirtschaftsraumes vorausgesetzt, was…
…worden. Der Bw. sei als Geschäftsführer der C- GmbH im Jahr 2008 hauptsächlich mit dem Aufbau einer europäisch-asiatisch-europäischen Beratungsschiene (Inbound-Outbound Geschäfte) und der Errichtung von Business- und Kompetenzzentren in Asien beschäftigt gewesen. Dies habe die intensive Bearbeitung des deutschen Wirtschaftsraumes vorausgesetzt, was…
…einem anderen Mitgliedstaat) Niederlassungsfreiheit. Weiters zwischen Inbound-Fällen (Besteuerung im Aufnahmestaat) und Outbound-Fällen (Besteuerung im Herkunftsstaat). (c) Diskriminierung und allgemeines Beschränkungsverbot: Die Prüfung der Niederlassungsfreiheit erstreckt sich sowohl auf Diskriminierungen (Gleichheitsrechte) als auch auf sogenannte Beschränkungsverbote (Freiheitsrechte). (1) Diskriminierung: a. Allgemeines: Zu den primärrechtlichen…
…einem anderen Mitgliedstaat) Niederlassungsfreiheit. Weiters zwischen Inbound-Fällen (Besteuerung im Aufnahmestaat) und Outbound-Fällen (Besteuerung im Herkunftsstaat). (c) Diskriminierung und allgemeines Beschränkungsverbot: Die Prüfung der Niederlassungsfreiheit erstreckt sich sowohl auf Diskriminierungen (Gleichheitsrechte) als auch auf sogenante Beschränkungsverbote (Freiheitsrechte). (1) Diskriminierung: a. Allgemeines: Zu den primärrechtlichen…
…werden, dass sich die beiden Vorgänge mengenmäßig decken. Durch die Gegenüberstellung der Inbounds mit den jeweiligen Outbounds könne gezeigt werden, dass sich die Inbounds aus Drittländern mengenmäßig gegenüber den Outbounds für Drittländer (außerhalb der EU-Zollgemeinschaft) decken. Aus den Fakturen und den Ausgangsbescheinigungen ergebe sich…
…werden, dass sich die beiden Vorgänge mengenmäßig decken. Durch die Gegenüberstellung der Inbounds mit den jeweiligen Outbounds könne gezeigt werden, dass sich die Inbounds aus Drittländern mengenmäßig gegenüber den Outbounds für Drittländer (außerhalb der EU-Zollgemeinschaft) decken. Aus den Fakturen und den Ausgangsbescheinigungen ergebe sich…
…bestimmte Abschlüsse (Erfolg des Telefonates), verwiesen und ergibt sich auch daraus ein entsprechendes Risiko betreffend Entgelthöhe für den freien Dienstnehmer. Auch erlaubt sich die Berufungswerberin darauf hinzuweisen, dass rund 90 % der Telefonate im sogenannten "Outbounding" getätigt werden, was bedeutet, dass eben keine Anrufe zum Unternehmen…