…des 25. Juli 2005 bereits im Briefkasten befunden. Als Beweis wurde das elektronisch geführte Leistungsverzeichnis der Kanzlei Mag. G sowie eine Organstrafverfügung der BPD Wien wegen Nichtbeachtens der Verkehrszeichen vom 24.7.2005, 00.15 Uhr vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob…
…um 10:20 Uhr von der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha für den Fahrer des Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen FxxxxI wegen Verstoß gegen § 16 StVO ausgestellte Organstrafverfügung über 35,00 Euro aktenkundig. b) am 29. September 2010 in den Aufzeichnungen nur Fahrten zwischen Fr…
…4) der Bescheidbegründung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2005 aus, dass er alle Strafmandate vorgelegt habe. Bei Organstrafverfügung vom 28. Oktober 2005 sei als strafbarer Tatbestand das Nichtentfernen des Fahrzeuges spätestens mit Ablauf der höchstens zulässigen Parkzeit angeführt. Der Berufungswerber habe auf der gelb markierten Zone vor…
…würde, dass eine Person, die wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 30. Dezember 2008 mit einer Organstrafverfügung bestraft wurde, in den Jahren 2009 oder später bei neuerlichem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht bestraft werden dürfte. Eine Bestrafung wegen Finanzvergehen für bestimmte Tatzeiträume ist kein Freibrief…
…des VwGH 22.12.1980, 2001/79, sei die Zeitschrift Gewinn nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Laut Fahrtenbuch seien an jenen Tagen des Jahres 1999, an denen Organstrafverfügungen ausgestellt wurden, keine betrieblichen Fahrten durchgeführt worden. Da trotz Aufforderung durch Vorhalt vom 18. März 2002 für 2000…
…eingestuft werden. Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass eine Person, die am 30. Dezember 2005 wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einer Organstrafverfügung bestraft wurde, in den Jahren 2006 und 2007 bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht bestraft werden dürfte. Dass allenfalls eine Zusatzstrafe gemäß §…
…Bankbestätigung darüber, in welchem Ausmaß die ausgewiesenen Zinsen 2005 den Kredit/Autokauf betrafen, wird ersucht. 7) Die geltend gemachten Parkgebühren und Aufwendungen für Organstrafverfügungen betreffen fast ausschließlich Örtlichkeiten, an denen Sie sich laut Vergleich mit dem Fahrtenbuch nicht auf einer betrieblichen Fahrt befanden. Wie lässt…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Oberrat Mag. Peter Maurer, über die von Bf., vertreten durch MMag. Dr. Peter Pescoller, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3/II, eingebrachte Beschwerde vom 25. Februar 2005 gegen den Bescheid des…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MR, geb. am 19XX, Angestellter, whft. in A, vertreten durch Mag. Dr. Reinhard Lauer, Wirtschaftstreuhänder in 1050 Wien, Brandmayergasse 36/10…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 5, Hofrat Dr. Robert Huber, in der Finanzstrafsache gegen A., vertreten durch B., wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. August…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, über die Beschwerde der Frau HM, vom 13. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. März 2009, StrNr…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Karl Kittinger, über die Beschwerde des Herrn Bf., vertreten durch Rechtsanwalt vom 19. April 2005 wegen rechtswidriger Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Finanzamtes W., SN…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Strafnr. 123 gegen die Fa. ÜUN, I, Türkei, AC123, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft in 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) der DZ, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.B., B., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Str.Nr. 2010/0088-001 gegen die OT, TR-A, Türkei, vertreten durch die Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstrasse…