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UFSW RV/2057-W/05Verspäteter Einwurf einer Berufung in den Briefkasten des FA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2006

…des 25. Juli 2005 bereits im Briefkasten befunden. Als Beweis wurde das elektronisch geführte Leistungsverzeichnis der Kanzlei Mag. G sowie eine Organstrafverfügung der BPD Wien wegen Nichtbeachtens der Verkehrszeichen vom 24.7.2005, 00.15 Uhr vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob…

UFSL RV/0480-L/12Fahrtkosten zu Arztbesuchen und Therapien als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013Teil 1/2

…um 10:20 Uhr von der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha für den Fahrer des Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen FxxxxI wegen Verstoß gegen § 16 StVO ausgestellte Organstrafverfügung über 35,00 Euro aktenkundig. b) am 29. September 2010 in den Aufzeichnungen nur Fahrten zwischen Fr…

UFSL RV/0164-L/10Werbungskosten eines angestellten Versicherungsvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…4) der Bescheidbegründung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2005 aus, dass er alle Strafmandate vorgelegt habe. Bei Organstrafverfügung vom 28. Oktober 2005 sei als strafbarer Tatbestand das Nichtentfernen des Fahrzeuges spätestens mit Ablauf der höchstens zulässigen Parkzeit angeführt. Der Berufungswerber habe auf der gelb markierten Zone vor…

UFSW FSRV/0151-W/09Einleitung des Strafverfahrens; Vorstrafe ist kein Freibrief für weitere Finanzvergehen, die mit der Vorstrafe "abgegolten sein sollen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.08.2010

…würde, dass eine Person, die wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 30. Dezember 2008 mit einer Organstrafverfügung bestraft wurde, in den Jahren 2009 oder später bei neuerlichem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht bestraft werden dürfte. Eine Bestrafung wegen Finanzvergehen für bestimmte Tatzeiträume ist kein Freibrief…

UFSL RV/1812-L/02Ausscheiden von Privatanteilen eines Finanzberaters bei mangelnder Mitwirkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2007

…des VwGH 22.12.1980, 2001/79, sei die Zeitschrift Gewinn nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Laut Fahrtenbuch seien an jenen Tagen des Jahres 1999, an denen Organstrafverfügungen ausgestellt wurden, keine betrieblichen Fahrten durchgeführt worden. Da trotz Aufforderung durch Vorhalt vom 18. März 2002 für 2000…

UFSW FSRV/0028-W/05Einleitung, laut Bf. liegt kein Finanzvergehen vor, da bereits (allerdings) für Vorjahre eine Vorstrafe verhängt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.03.2006

…eingestuft werden. Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass eine Person, die am 30. Dezember 2005 wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einer Organstrafverfügung bestraft wurde, in den Jahren 2006 und 2007 bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht bestraft werden dürfte. Dass allenfalls eine Zusatzstrafe gemäß §…

UFSL RV/1158-L/071. Nachweis bzw. Glaubhaftmachung von Betriebsausgaben 2. Schätzung von Privatanteilen (Kfz, Handy, Computer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2011Teil 1/2

…Bankbestätigung darüber, in welchem Ausmaß die ausgewiesenen Zinsen 2005 den Kredit/Autokauf betrafen, wird ersucht. 7) Die geltend gemachten Parkgebühren und Aufwendungen für Organstrafverfügungen betreffen fast ausschließlich Örtlichkeiten, an denen Sie sich laut Vergleich mit dem Fahrtenbuch nicht auf einer betrieblichen Fahrt befanden. Wie lässt…

UFSF FSRV/0010-F/10Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 ZollR-DG durch das Zollamt als Finanzstrafbehörde 1. Instanz; Aufhebung wegen sachlicher Unzuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.08.2010

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…

UFSI FSRV/0006-I/07Beschlagnahmeanordnung; Tod des seinerzeitigen Inhabers der beschlagnahmten Sachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.12.2007

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Oberrat Mag. Peter Maurer, über die von Bf., vertreten durch MMag. Dr. Peter Pescoller, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3/II, eingebrachte Beschwerde vom 25. Februar 2005 gegen den Bescheid des…

UFSF FSRV/0024-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 2/2

Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…

UFSL FSRV/0051-L/10Ausspruch einer Verwarnung wegen vorsätzlicher Nichtabgabe einer abverlangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.08.2011

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MR, geb. am 19XX, Angestellter, whft. in A, vertreten durch Mag. Dr. Reinhard Lauer, Wirtschaftstreuhänder in 1050 Wien, Brandmayergasse 36/10…

UFSW FSRV/0013-W/11Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)14.02.2011

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 5, Hofrat Dr. Robert Huber, in der Finanzstrafsache gegen A., vertreten durch B., wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. August…

UFSF FSRV/0012-F/04Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 2/2

§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…

UFSW FSRV/0037-W/09Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs. 1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.05.2009

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, über die Beschwerde der Frau HM, vom 13. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. März 2009, StrNr…

UFSF FSRV/0023-F/03Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 2/2

Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…

UFSW FSRV/0070-W/06Bescheidadressat der Beschlagnahmeanordnung bei Beschlagnahme von Unterlagen, die sich bei Gericht oder bei einer anderen Behörde befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)10.07.2006

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Karl Kittinger, über die Beschwerde des Herrn Bf., vertreten durch Rechtsanwalt vom 19. April 2005 wegen rechtswidriger Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Finanzamtes W., SN…

UFSL FSRV/0087-L/10Beschwerde gegen Sicherstellungsauftrag gem. § 172 FinStrG iVm § 232 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.10.2012

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Strafnr. 123 gegen die Fa. ÜUN, I, Türkei, AC123, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft in 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4…

UFSF FSRV/0012-F/04Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Zufallsfunden nach § 96 2. Satz FinStrG bei Waffenhändlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)25.08.2004Teil 1/2

BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) der DZ, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…

UFSF FSRV/0015-F/07Ausspruch einer Verwarnung wegen begangener Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.04.2008

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.B., B., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…

UFSL FSRV/0061-L/10Sicherstellungsauftrag gem. §§ 172, 185 Abs. 5 FinStrG iVm § 232 BAO, betreffend Geldstrafe, Wertersatz und Verfahrenskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.08.2012

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Str.Nr. 2010/0088-001 gegen die OT, TR-A, Türkei, vertreten durch die Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstrasse…