…Beratungsleistung" in der Vereinbarung zwischen NAME und BANK inhaltlich de facto eine Vermögensverwaltungsleistung vorläge. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sei es erforderlich gewesen, den Vertrag formell nicht als Vermögensverwaltungsvertrag sondern als Beratungsvertrag zu bezeichnen. Abgabenrechtlich komme es auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht auf die äußere…
…und seien daher in Österreich der Umsatzsteuer zu unterziehen. Die Steuerschuld gemäß § 19 UStG 1994 erhöhe sich daher im Jahr 2002 um den Betrag von 25.564,60 €. Ab 2003 bestehe zwischen der x Holding AG (Organmutter) und der Bw. (Organtochter) eine umsatzsteuerliche Organschaft…
…erstellen die durch die Organschaft verbundenen Unternehmen getrennt Bilanzen, welche für die Heranziehung zur Körperschaftsteuer und damit für die Gewerbesteuer maßgebend sind. Der Umstand, dass der Organträger Schuldner der Gewerbesteuer ist, schließt die Rechtssubjektivität der Organgesellschaft nicht aus. Ein Ausgleich mit einem Ertrag des Organträgers…
…Handelswaren - in einem eigenständigen betrieblichen Funktionszusammenhang, was allein schon für die organisatorische Geschlossenheit dieses Betriebsteiles spricht. Die Leasingtätigkeit hob sich vom Handelsbetrieb (durch eigene Vertragsgestaltungen und durch die Verschiedenartigkeit der Tätigkeiten) auch nach außen hin ab, es gab keinerlei Wechselbeziehungen bzw. Abhängigkeiten zwischen den beiden…
…Aus dem Vertrag Bw. - Versicherung geht nicht hervor, dass die Versicherung eine allenfalls von der Bw. übernommene Gefahr versichert. Im gegenständlichen Fall liegt keine Rückversicherung zwischen der Bw. und der Y1 Versicherung AG vor, da die Bw. schon gegenüber den Elektrohändlern nicht als Hauptversicherer auftritt…
…BankC) "bzw. an die" BankB "auf Basis von Vollamortisationsverträgen verleast. Die Leasinggesellschaften haben ihrerseits mittels (Unter-)Leasingverträge die Wirtschaftsgüter den eigentlichen Benützern zur Nutzung überlassen (Investitionsclearing)." Die Berufungswerberin "nahm die o.a. Leasinggegenstände in das Betriebsvermögen auf und machte jeweils einen Investitionsfreibetrag gem. § 10 EStG…
…Euro, an Steuern wurde berechnet: Elektroanlagenversicherung inkl. Feuerschutzsteuer 11,20%. Die Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen sind der Polizzenanhang. Eine spezielle Vereinbarung zwischen der Bw. und der Y1 Versicherung AG bildet die Beilage zur og. Polizze. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Datenverarbeitungsanlagen, eingebaute…
…Feststellungsverfahrens auszugehen, weshalb für den restlichen Teil des Besteuerungszeitraumes die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer körperschaftsteuerlichen Organschaft (§ 9 KStG 1988) eigenständig zu erfolgen hat. § 9 KStG 1988 sieht folgende Organschaftsregelungen vor: Abs. 1: Besteht zwischen einer Organgesellschaft (Abs. 2) und dem Organträger (Abs. 3…
…erwähnt. In einem Telefonat des Betriebsprüfers vom 27 September 2007 wurde vom Bw ua. der Mietvertrag betreffend das Firmengebäude angefordert. Hierauf wurde seitens des Bw mit Telefax am 3. Oktober 2007 dem Finanzamt der ab 1. Jänner 2005 geltende Mietvertrag zwischen dem Bw und der…
…wobei die Bw. einen Leasingantrag an ein Leasingunternehmen richtete und gleichzeitig die GmbH als "Wunschlieferant" der erwähnten optischen Leistungsverstärker bezeichnete. So kam es zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der GmbH und einer Leasinggesellschaft und eines Mietvertrages zwischen dieser und der Bw. C.M. legte sodann…
…Betriebsvermögen auf und machte hiefür (neben der jährlichen AfA) jeweils einen Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG 1988 im Ausmaß von 20 %, 30 % bzw. 15 % geltend. Nach Ablauf der Grundmietzeit von 54 bzw. 60 Monaten wurden die Leasinggüter von der Bw. an die Leasinggesellschaften um einen wirtschaftlich…
…aber seine eigene Liegenschaft aber weiter zB im Rahmen eines Leasingvertrages nutzen könne, ergebe sich keine wirtschaftliche Veranlassung für derartige Zahlungen. Diese Zahlungen müssten vom Leasinggeber wiederum weiterverrechnet werden, sodass im Ergebnis zwei sich aufhebende Zahlungsströme zwischen ihm und dem Grundeigentümer/Leasingnehmer die Folge wären…
…Vorliegens eines wirtschaftlichen Vorteils überhaupt kein "Zufluss" aus dem Dienstverhältnis erfolgt. ... Kernpunkt der Berufung ... ist die Qualifizierung der arbeitgebenden GmbH als (in wirtschaftlicher Betrachtungsweise) Begünstigte aus dem Versicherungsvertrag. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise war die GmbH durch die Risikoabdeckung Begünstigte etwaiger Versicherungsleistungen aus dem Versicherungsverhältnis und haben…