…in einem Gesetz zugewiesen werde, sei es, dass sie sich aus ihrem allgemeinen hoheitlichen Aufgabenkreis ergebe. So stelle beispielsweise die Führung von Obdachlosenheimen keinen Hoheitsbetrieb dar, da diese Tätigkeiten auch von privaten Personen und Personenvereinigungen ausgeübt werden könne (vgl. VwGH 19.10.1972, 2119/71…
…in einem Gesetz zugewiesen wird, sei es, dass sie sich aus ihrem allgemeinen hoheitlichen Aufgabenkreis ergibt. So stellt beispielsweise die Führung von Obdachlosenheimen keinen Hoheitsbetrieb dar, da diese Tätigkeiten auch von privaten Personen und Personenvereinigungen ausgeübt werden kann (vgl. VwGH 19.10.1972, 2119/71…
…Nachzahlung hätten ergeben dürfen." Dieses Vorbringen verband die Bw. mit Ausführungen darüber, dass sich ihr Lokal in der Nähe eines Obdachlosenheimes befinde, aus dessen Bewohnern die Kundschaft der Beschwerdeführerin zum Großteil bestehe. Dies führe aus näher dargestellten Gründen dazu, dass die im Lokal der Bw…
…aus sonstigen Gründen nicht wieder. Die Bw. sei im geschäftlichen Interesse gezwungen, derartige Stundungen zu gewähren, weil andernfalls ein Großteil der Gäste aus dem Obdachlosenheim ausbleibe. Dies beziehe sich auf Gäste, die der Bw. bekannt seien und öfter kämen. Hinzu komme, dass auch immer wieder…