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UFSW RV/0169-W/09Steuerpflichtige Umsätze infolge Bestärkung des Irrtums des Auftragnehmers durch den Auftraggeber darin, dass die Leistungen im Reverse-Charge-System erbracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.12.2010

…Mit der Telefonnummer 00000000/../......, Faxnummer 00000000/../....... nimmt die Oasengesellschaft (im Sinn einer Non-resident-company, Domizil- oder Basisgesellschaft oder eines Sitzunternehmens) am allgemeinen Wirtschaftsleben teil. Auf der Homepage der in Rede stehenden Rechtsanwaltskanzlei stellt sich diese wie folgt dar: "Die Rechtskanzlei von Dr. U.Z…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 2/2

…Zinsen der Bw. zuzurechnen und die Aufwendungen der Z Finance Ltd., die nach Ansicht der Betriebsprüfung nur die üblichen Kosten (management free, company tax etc.) für eine Oasengesellschaft darstellen, und somit im Zusammenhang mit Zinserträgen in Österreich nicht angefallen wären, nicht zu berücksichtigen. Aus dem…

UFSW RV/0155-W/09Steuerpflichtige Umsätze bei Täuschung über das Vorliegen eines Anwendungsfalls des Reverse Charge Systems
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2010

…Mit der Telefonnummer 00000/00/000001, Faxnummer 00000/00/000002 nimmt die Oasengesellschaft (im Sinn einer Non-resident-company, Domizil- oder Basisgesellschaft oder eines Sitzunternehmens) am allgemeinen Wirtschaftsleben teil. Auf der Homepage der in Rede stehenden Kanzlei stellt sich diese wie folgt dar: "Die Kanzlei…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 1/2

…Höhe) ergebe sich einwandfrei, dass die Z Finance Ltd. im gesamten Zeitraum ihres Bestehens eine Oasengesellschaft gewesen sei. Im übrigen werde auf die Sachverhaltsdarstellung in der Niederschrift über die Schlussbesprechung verwiesen. Zum Vorbringen wonach die von der Behörde vorgenommene Auslegung des § 22 BAO gesetzwidrig sei…