…UFS nicht verbindlichen LStR 2002 Rz 869). Aus diesem Grund waren die seitens des Bw. geltend gemachten Aufwendungen für das Nutzungsentgelt des Heimplatzes seines drogenkranken Sohnes in der Höhe von € 8.668,68 anzuerkennen. Nach dem oben zitierten klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 34 Abs…
- Verzicht auf die zumindest aliquote Rückzahlung der Mietzinsvorauszahlungen im Falle der Kündigung der Vermieterin innerhalb der ersten sechzehn Jahre. - Entrichtung eines Mietzinses von € 97.730,11 monatlich. - Entrichtung eines Finanzierungsbeitrages von € 8.220.408,00 Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin…
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin die bei Vertragsabschluss derartige Belastungen für den Erhalt des Bestandgegenstandes auf sich genommen hat und im Falle der Kündigung durch die Vermieterin mit einem hohen finanziellen Nachteil rechnen muss, von sich aus kein Verhalten setzen wird, welches…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 10. November 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom 8. Juni 2005 teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 2. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. Juni 2008 betreffend Gebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1000 Wien, A-Straße 1, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 4. September 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Dr. Martin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA als Erbe nach Frau BB, Adresse, vom 10. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 16. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer wird mit…
Entgegen der Ansicht des Bw. sind die Aufwendungen bei der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten bei vorangehender Vermögensübertragung nach den gleichen Grundsätzen als außergewöhnliche Belastung zu behandeln wie sie für die Heimbetreuung gelten und in den Vorpunkten dargestellt wurden (Wanke in Wiesner/Grabner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1190 Wien, A-Straße 1, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, Wirtschaftsprüfer, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 4. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Dr…
…Die Nutzung ihrer Wohnung wurde im Punkt I. wie folgt geregelt: "Die Nutzung ihrer Wohnung soll zunächst b zustehen. Diese hat dafür kein Nutzungsentgelt an aa zu leisten, verpflichtet sich jedoch, Betriebskosten des Hauses und der Nutzung der Wohnung einschließlich Wartung und Reparatur der Heizung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr, vertreten durch Stb, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, W, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 10. November 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Vertreter, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) hat für seine Mutter…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Maria Pirkfellner, 1120 Wien, Hoffingergasse 16, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch ADir. RR Elisabeth Gürschka, betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 0000 Wien, A-Str.1, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 13. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Ing. Mag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.D. , Pensionistin, geb. xy, V,S4, vertreten durch Rudolf Peter & Partner, Wirtschaftstreuhänder/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, 1030 Wien, Esteplatz 3/9, vom 28. Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch OR Mag. Marieta…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch ADir. Martin Paulovics, vom 9. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vom 16. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel vom 25. August 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der Erklärung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1000 Wien, A-Straße 1, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, Wirtschaftsprüfer, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 5. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Dr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 1. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe bleiben gegenüber der…
…Bereich ist es weiters nicht von Bedeutung, welchen Betriebsgegenstand die Kapitalgesellschaft hat (Pkt. 2.4 Slbg Steuerdialog 2008). Vom Gesellschafter für die Nutzung von Liebhabereiwirtschaftsgütern gezahlte Nutzungsentgelte führen ebenfalls zu keinen Einkünften (Pkt. 2.4 Slbg Steuerdialog 2008). Sie reduzieren aber den Umfang einer auf…