…Verfolgung des Täters hindern, oder e) die Tat im Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen würde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen…
…Konstellation des § 83 Abs. 3 FinStrG (Beschuldigteneinvernahme durch eine andere Dienststelle der Finanzverwaltung als durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz), die Verständigung in Form eines (im Rechtsmittelzug gemäß § 152 FinStrG anfechtbaren) Bescheides zu ergehen hat. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…den Täter ein Strafverfahren bei Gericht oder bei einer Finanzstrafbehörde anhängig ist; c) die Zeit, während der bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist; d) die Probezeit nach § 90f Abs…
…der inhaltlichen Voraussetzungen (zB. keine Offenlegung der betroffenen Voranmeldungszeiträume bzw. des genauen Zeitpunktes der entsprechende Zahllasten nach sich ziehenden Umsätze), auch im Lichte der ständigen höchstgerichtlichen Judikatur, wonach eine nicht mit Gewissheit strafbefreiende Selbstanzeige der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht entgegensteht (vgl. zB. VwGH vom 24…
…die Finanzstrafbehörde unter Berücksichtigung der Ergebnisses des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht; bestehen Zweifel, so darf die Sache nicht zum Nachteil des Beschuldigten angenommen werden. Für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens haben die Finanzstrafbehörden nicht nur hinsichtlich…
…Eine neuerliche Befassung des Gerichtes (nach Hervorkommen entsprechender Tatsachen) ist nicht vorgesehen (VwGH 20.7.1999, 94/13/0059). Zu prüfen ist, ob sich diese Bindung der Finanzstrafbehörden lediglich auf den verfahrensrechtlichen Aspekt einer bloßen Zuweisung der Zuständigkeiten für das weitere Finanzstrafverfahren ohne Bezugnahme auf…
…der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. März 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu…
…gewesen, da die (bescheidmäßige) Einleitung des Finanzstrafverfahrens geraume Zeit nach der behördlichen Kenntnisnahme von den ausländischen Einkünften und erst knapp vor dem Eintritt der (fünfjährigen) Verjährung erfolgt sei. Im Übrigen komme die hier ja erfolgte umgehende Bekanntgabe und Offenlegung sämtlicher Besteuerungsgrundlagen einer strafbefreienden Selbstanzeige gleich…
…In einem solchen Fall genügt die Bekanntgabe der Abgabenart und des Entrichtungszeitraumes am Einzahlungsabschnitt; der formellen Bezeichnung "Selbstanzeige" bedarf es nicht. Der für den Voranmeldungszeitraum 12/2001 erstatteten Selbstanzeige kommt daher strafbefreiende Wirkung zu, sodass ein Finanzstrafverfahren für diesen Zeitraum nicht einzuleiten ist. Nicht rechtzeitig…
…einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Linz zu entrichten…
…als Bescheid qualifiziert. Bei Vorliegen eines Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit (nur solchen Einleitungen kann nach der Argumentation des Verfassungsgerichtshofes normative Wirkung zukommen), hat daher die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mit Bescheid zu erfolgen. Der Gesetzgeber hat dies in der Finanzstrafgesetznovelle 2007, BGBl I…
…057/2010/00157-001 überdies wegen des Verdachtes, sie habe auch betreffend die Veranlagungsjahre 2008 und 2009 eine Verkürzung an Einkommensteuer sowie betreffend das Veranlagungsjahr 2009 eine Verkürzung an Umsatzsteuer bewirkt und hiedurch weitere Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG bewirkt, anhängige Finanzstrafverfahren wird gemäß …
…Zwangsstrafe von S 2000,-- wurden von P jedoch wiederum keine Jahressteuererklärungen eingereicht, welche daher im Schätzungswege festzusetzen waren. Trotz massivster Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten und offenkundig umfangreicher Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen war das Verhalten des Beschuldigten überraschenderweise nicht Gegenstand entsprechender Finanzstrafverfahren. Betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar…
…darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die der Finanzstrafbehörde zugekommenen Informationen für einen Verdacht ausreichen. Ob der Verdächtige das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen überhaupt und in all seinen Tatbildelementen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach …
…genannten Finanzordnungswidrigkeit jedoch als gegeben, findet sich eine vom Ergebnis her gleichartige Lösung in einer Anwendung der Bestimmung des § 25 Abs.1 FinStrG: Demnach hat die Finanzstrafbehörde von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden geringfügig ist…
…3 lit. a bis e angeführter Grund für eine Abstandnahme von der Einleitung des Strafverfahrens vorliegt. In diesem Sinne hat der Verwaltungsgerichtshof laufend entschieden, eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, hindert nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (VwGH vom 29. September 1993, 89/13…
…beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Wels zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung…
…lit. a FinStrG ist auf die bereits angeführte Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 2. März 2005, GZ. RV/0186-I/04, zu verweisen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu bemerken, dass für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens keine vorhergehende rechtskräftige Festsetzung der Abgaben erforderlich ist. Wie…
…dh. in einer jeden Zweifel nach § 98 Abs. 3 FinStrG ausschließenden Art, nachzuweisen oder auch nur die Ergebnisse des durch die Einleitung ja erst in Gang gesetzten förmlichen Ermittlungsverfahrens (vgl. §§ 115 ff FinStrG) oder die in dessen weiteren Verlauf vorzunehmende Beweiswürdigung vorwegzunehmen, weil die für…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist daher die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichend sind oder nicht. Keinesfalls geht es darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam…