Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 24. August 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 16. August 2001 betreffend die Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1992 bis…
Aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in den zitierten Bestimmungen ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen. Andernfalls ist Liebhaberei (Voluptuar) gegeben…
…wie vorgesehen, von der Zollstelle mit dem Aufkleber nach Anhang 42 ZK-DVO (Anlage 9) versehen worden sei. Durch die vermutete Nichtgestellung der Sendung vor der Ausfuhr sei diese zwar eventuell der zollamtlichen Überwachung entzogen worden; der österreichischen Zollverwaltung seien jedoch durch die nachweisliche Verbringung…
…wie vorgesehen, von der Zollstelle mit dem Aufkleber nach Anhang 42 ZK-DVO (Anlage 9) versehen worden sei. Durch die vermutete Nichtgestellung der Sendung vor der Ausfuhr sei diese zwar eventuell der zollamtlichen Überwachung entzogen worden; der österreichischen Zollverwaltung seien jedoch durch die nachweisliche Verbringung…
…zwar nicht gänzlich auszuschließende, aber dennoch - mangels eines weiteren Vorbringens über allfällige besondere Gründe für dieses "Übersehen" des Versandscheines - schon deshalb wenig lebensnahe anmutende Version der Geschehnisse im Zusammenhang mit der Nichtstellung des Versandgutes, als es zum nahezu selbstverständlich anmutenden Wissen eines im internationalen Güterverkehrs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen XGmbH, Adr., vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Hoepstein, 88131 Lindau/Bodensee, Holdereggenstr. 9, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 iVm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., vertreten durch Grit Böhm, Rechtsanwältin, 06844 Dessau-Roßlau, Eduardstraße 20, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 iVm. § 35…
…wie vorgesehen, von der Zollstelle mit dem Aufkleber nach Anhang 42 ZK-DVO (Anlage 9) versehen worden sei. Durch die vermutete Nichtgestellung der Sendung vor der Ausfuhr sei diese zwar eventuell der zollamtlichen Überwachung entzogen worden; der österreichischen Zollverwaltung seien jedoch durch die nachweisliche Verbringung…
…einer anderen Person zur Beförderung, so geht die Stellungspflicht auf diese Person und jede andere nachfolgende Person über. Die Verpflichtung, im Fall der Nichtstellung für die auf dem Begleitscheingut entfallenden Abgaben Ersatz zu leisten, bleibt aber unverändert beim Begleitscheinnehmer. Mit der Bestimmung des § 119 Abs…
Der rechtliche Hintergrund war G.M. geläufig. Er hat gewusst, dass die Bf. durch die Anweisung zur Hauptverpflichteten wird. Ebenso hat er gewusst, dass die Bf. als Hauptverpflichtete belastet wird, sollte es bei der B. Probleme geben. Die Folgen seiner Handlung waren nicht Gesprächsthema zwischen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 25. November 1999, GZ. 100/52143/3/98, betreffend Einfuhrzollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…
…Nach Meinung der Bw. sei die Schuld an der Nichtstellung dieses T1 eindeutig am englischen Aussteller gelegen, welcher die Sendung unzureichend als Zollgut gekennzeichnet und das T1 nicht beigelegt habe. Mit der nunmehr in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wies das Zollamt vorstehende Berufung als unbegründet ab…
…worden seien. Vorkommnisse, welche nach der ordnungsgemäßen Gestellung passiert seien, könnten nicht mehr ihr angelastet werden. Die Geltendmachung der Ersatzforderung sei an die Tatsache der Nichtstellung geknüpft. Das Hauptzollamt Wien wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 4. Dezember 2002, Zl. 100/52816/98-1, als…
…Zl. 100/47805/2004-1 die Zollschuld festgesetzt. Die Nichtstellung der vom Versandschein umfassten Leercontainer wird von der Bf. nicht bestritten. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen in der für den entscheidungsmaßgeblichen Zeitpunkt gültigen Fassung lauten: Artikel 92 Absatz 1 ZK: Das externe Versandverfahren endet und die…
…Zollgut handelt, das dem Zollamt zu stellen ist. Da die Bf. zudem ein mit Drittlandsgeschäften und Zollangelegenheiten befasstes Unternehmen sei, liege mit der Nichtstellung der Versandware eine offensichtliche Fahrlässigkeit eines Beteiligten vor, was gem. Art. 899 ZK-DVO eine Erstattung des Zolls ausschließt. Der Bescheid…
…vom 31.1. 1997 wurde der Bf. erklärt, dass bezüglich der Nichtstellung von Waren im Versandverfahren und der gemäß Art. 203 ZK entstandenen Zollschuld eine "Heilung" infolge Wiederausfuhr der Waren in ein Drittland nicht erfolgen könne, weshalb auch der Seefrachtbrief ( Bill of Lading ), der die…
…und dazu im wesentlichen ausgeführt: - Für die Eingangsabgabenbefreiung als Rückware müsse ein ordnungsgemäßer Antrag auf Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vorliegen. In diesem Fall wäre jedoch die Ware durch Nichtstellung ,infolge offensichtlicher Fahrlässigkeit eines am Verfahren Beteiligten, der zollamtlichen Überwachung entzogen worden…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im wesentlichen ausgeführt: - Für die Eingangsabgabenbefreiung als Rückware müsse ein ordnungsgemäßer Antrag auf Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vorliegen. In diesem Fall wäre jedoch die Ware durch Nichtstellung, infolge offensichtlicher Fahrlässigkeit eines am Verfahren Beteiligten…
…und dazu im wesentlichen ausgeführt: - Für die Eingangsabgabenbefreiung als Rückware müsse ein ordnungsgemäßer Antrag auf Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vorliegen. In diesem Fall wäre jedoch die Ware durch Nichtstellung ,infolge offensichtlicher Fahrlässigkeit eines am Verfahren Beteiligten, der zollamtlichen Überwachung entzogen worden…
…dieser Antrag als unbegründet abgewiesen und dazu im wesentlichen ausgeführt: - Für die Eingangsabgabenbefreiung als Rückware müsse ein ordnungsgemäßer Antrag auf Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vorliegen. In diesem Fall wäre jedoch die Ware durch Nichtstellung, infolge offensichtlicher Fahrlässigkeit eines am Verfahren Beteiligten…