…gegenständliche Abgabenanspruch noch durchsetzbar sein wird. Darauf hin stellte das FA die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bw. bzw. der oben angeführten Gesellschaften, insbesondere die zu erwartenden Zahlungen bzw. Rückzahlungsmöglichkeiten der seit Juni 2007 in Pension befindlichen Bw. dar und teilte abschließend mit, dass nach Ansicht des…
… Haftungsgeltendmachung nach §§ 9 und 11 BAO im Gefolge einer Inanspruchnahme des § 206 lit. b BAO nicht mehr möglich; Bestimmtheit der Uneinbringlichkeit muss auch bei Mitschuldner und Haftendem gegeben sein (Stoll, BAO, 2153 ff); Keine Bestimmtheit der Nichtdurchsetzbarkeit des Abgabenanspruches; Haftender nach § 9 BAO kann wiederum…
…Abs 1 oder 2 ist bewirkt, a) wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches nicht innerhalb eines Jahres ab dem Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) festgesetzt wurden, ... Die A-GmbH hat in der…
…den Vorsitzenden erklärte die Vertreterin des Finanzamtes, dass jedenfalls bislang der Abgabenanspruch offenbar nicht durchsetzbar gewesen sei. Ob mit Bestimmtheit eine Nichtdurchsetzbarkeit anzunehmen sei, könne sie nicht sagen. Auch der Vertreter des Masseverwalters könne nicht mit Bestimmtheit sagen, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein werde…
…BAO) idF des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124 von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein…
…idF des Abgabenänderungsgesetzes 2003, BGBl. I 2003/124, kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht…
…idF des Abgabenänderungsgesetzes 2003, BGBl. I 2003/124, kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht…
…Bescheid darstelle, der eine Nachforderung (ein Leistungsgebot) enthalte. Durch einen Bescheid über die Abweisung einer Zahlungs-erleichterung trete keine Änderung des schon vorher bestandenen Leistungsgebotes ein. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Berufung wird vorgebracht, dass der Aussetzungsantrag in Zusammenhang mit einem Vorlageantrag eingebracht wurde, womit…
…Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Durch eine Maßnahme iSd § 206 BAO wird ein entstandener Abgabenanspruch nicht berührt…
…idF des Abgabenänderungsgesetzes 2003, BGBl. I 2003/124, kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft xxx, vom 28. April 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Nußbaumer, betreffend Ablauf einer Aussetzung der Einhebung (Abgabe Einkommensteuer 2002) Ablauf einer Aussetzung der Einhebung (Abgabe Anspruchszinsen 2002) Festsetzung von…
…Möglichkeiten zu wahren, um seinen Rechten in Zusammenhang mit der ordnungsmäßigen Festsetzung und Verbuchung der Einkommensteuer für 2000 zum Erfolg zu verhelfen, ist zudem darauf hinzuweisen, dass unter "Geltendmachung des Abgabenanspruches" im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO nur Amtshandlungen zu verstehen sind, die die…
…der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen Zeitraumes sei diese Regelung in Kraft gewesen…
…in Höhe von € 449,96, nicht jedoch in der beantragten Höhe von € 130.800,00, wäre grundsätzlich einer Aussetzung der Einhebung zugänglich. Jedoch kann diese aus dem Grunde des laufenden Insolvenzverfahrens ebenfalls nicht gewährt werden, da ein Zahlungsaufschub gemäß § 212a BAO einen Einhebungsschritt…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bw, ehemals vertreten durch Vt, vom 16. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 16. Februar 2005 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Oktober…
…auf Vorlage der Berufung gegen den Haftungsbescheid zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Mit Schriftsatz vom gleichen Tag bekämpfte der BW auch die Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung und erhob "Einspruch", wobei er ersuchte den strittigen Betrag bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen. …
…wäre die Einbringlichkeit der Abgabe aus seiner Sicht nicht gefährdet. Darüber hinaus werde er die erste Rate bereits vor der Bewilligung des Antrages auf Zahlungserleichterung zur Überweisung bringen. Mit Bescheid vom 27. November 2008 bewilligte das Finanzamt das Zahlungserleichterungsansuchen und setzte monatliche Raten von €…
…BAO) idF des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124 von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein…
…Wien, vom 5. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. August 2011 über die Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Rahmen der…
…haben). Von der Erledigung der Berufung gegen den Pfändungsbescheid ist die Höhe einer Abgabe weder unmittelbar noch mittelbar abhängig. Davon abgesehen übersieht der Berufungswerber in seiner Argumentation, dass die Grundlage des (ebenfalls) bekämpften Pfändungsbescheides der Haftungsbescheid vom 27.Jänner 2009 darstellt, mit dem MW. gemäß…