…werden, dass die ausschließlich für Mitglieder vorgesehenen Rechte (Leistungen) nur völlig untergeordnete Nebenzwecke der Beschwerdeführerin darstellen würden. Schon damit verfehlt die Beschwerdeführerin nach Gesetz und Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung die ausschließliche und unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke." Bei der Beurteilung ist weiters entscheidend, ob…
…der Bekämpfung von Elementarschäden. § 39 Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…
…u.a. für die Förderung der Kunst und Wissenschaft (Abs. 2). Ausschließlichkeit einer begünstigten Zweckverfolgung bedeutet gem § 39 BAO: 1. mit Ausnahme völlig untergeordneter Nebenzwecke keine andere als begünstigte Zweckverfolgung; 2. keine Anstrebung eines Gewinns bzw. Ausschüttung von Gewinnen und sonstigen Zuwendungen an Mitglieder; 3…
…sein kann. Gemäß § 39 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erzielen. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…
…auf z. B. mildtätigem Gebiet betätigen. Das bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtressourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage…
…sind, kann ein Detailmangel bereits für sich allein die Versagung der abgabenrechtlichen Begünstigungen bewirken. Nur das erste Teilkriterium des § 39 BAO (arg: "völlig untergeordnete Nebenzwecke") enthält eine Art ´Toleranzregelung´, wobei die fünf Teilkriterien von § 39 Z 1 bis 5 BAO aber ihrerseits wiederum kumulativ, dh…
…mildtätigem Gebiet oder in der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern, betätigen, was bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtressourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von…
…auf z. B. mildtätigem Gebiet betätigen, was bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtressourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage…
…auf z. B. mildtätigem Gebiet betätigen, was bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtresourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von 25% der Gesamtresourcen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage…
…sowie Erträgnisse aus Besitz und Aufnahme von Darlehen ... VIII Vereine 1) Bestehende Vereine, welche bisher zur Erfüllung religiöser Nebenzwecke gebildet wurden und nach dem Inhalt ihrer Satzungen dem Ziel der Bw dienen, werden über Antrag des Vereinsvorstandes als Vereine der Bw anerkannt ... 2) Anerkannte Vereine…
…§ 39 BAO ist eine Förderung ausschließlich, wenn folgende fünf Voraussetzungen vorliegen: a. Die Körperschaft darf - ausgenommen für völlig untergeordnete Nebenzwecke - keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. b. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen erhalten…
…dass ausschließliche Förderung vorliegt, wenn fünf Voraussetzungen zutreffen, deren erste in Z 1 dieses Paragraphen damit umschrieben ist, dass die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Nach § 41 Abs. 1 BAO muss die Satzung der…
…wenn u.a. folgende Voraussetzungen zutreffen: 1.1.4.1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (Z 1). Verfolgt somit ein Verein auch andere als begünstigte - im konkreten Fall somit gemeinnützige - Zwecke, ist er…
…Erbschaften, Legate sowie Erträgnisse aus Besitz und Aufnahme von Darlehen.... Bestehende Vereine, welche bisher zur Erfüllung religiöser Nebenzwecke gebildet wurden und nach dem Inhalt ihrer Satzungen dem Ziel der Bw. dienen, werden über Antrag des Vereinsvorstandes als Vereine der Bw. anerkannt....Anerkannte Vereine unterstehen der…
…Zweck, der nur dann unschädlich sei, wenn er einen Nebenzweck darstelle und seine Unterordnung gegenüber anderen Zwecken eindeutig definiert sei. Zu den Auflösungsbestimmungen der Satzung führte der steuerliche Vertreter aus, dass seine Mandanten ihre Statuten auf Basis von Musterstatuten der Sicherheitsdirektion Salzburg erstellt hätten. Diese…
…39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in…
… 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als…
…geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Ausschließliche Förderung setzt u.a. voraus, dass die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§ 39 Z 1 BAO). Eine unmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen…
…Gemäß § 39 Z 1 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn die Körperschaft - abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken - keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Gemäß Z 5 darf das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen…
…hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Nach § 39 Z 1 BAO liegt eine ausschließliche Förderung nur dann vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Nach § 39 Z 4 BAO darf eine Körperschaft keine Person durch Verwaltungsausgaben…