RIS AI
89 Treffer1850 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…werden, dass die ausschließlich für Mitglieder vorgesehenen Rechte (Leistungen) nur völlig untergeordnete Nebenzwecke der Beschwerdeführerin darstellen würden. Schon damit verfehlt die Beschwerdeführerin nach Gesetz und Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung die ausschließliche und unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke." Bei der Beurteilung ist weiters entscheidend, ob…

UFSL RV/1475-L/10Gemeinnützigkeit eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…der Bekämpfung von Elementarschäden. § 39 Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…

UFSL RV/0820-L/08Umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung bei einem Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012Teil 1/2

…u.a. für die Förderung der Kunst und Wissenschaft (Abs. 2). Ausschließlichkeit einer begünstigten Zweckverfolgung bedeutet gem § 39 BAO: 1. mit Ausnahme völlig untergeordneter Nebenzwecke keine andere als begünstigte Zweckverfolgung; 2. keine Anstrebung eines Gewinns bzw. Ausschüttung von Gewinnen und sonstigen Zuwendungen an Mitglieder; 3…

UFSW RV/3227-W/08Die ausschließliche und gemeinnützige Betätigung muss in der Satzung ausdrücklich zum Ausdruck kommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…sein kann. Gemäß § 39 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erzielen. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…

UFSW RV/0956-W/10Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides - Statutenmängel, Betätigungszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…auf z. B. mildtätigem Gebiet betätigen. Das bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtressourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage…

UFSW RV/0912-W/06Gemeinnützigkeit trotz Satzungsmängeln begehrt, Umsatzsteuerbarkeit der von einem Verein an eine Landesinnung erbrachten Leistungen bestritten, Umsatzsteuerbarkeit der unecht befreiten Erbringung von Ausbildungsleistungen an Lehrlinge bestritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…sind, kann ein Detailmangel bereits für sich allein die Versagung der abgabenrechtlichen Begünstigungen bewirken. Nur das erste Teilkriterium des § 39 BAO (arg: "völlig untergeordnete Nebenzwecke") enthält eine Art ´Toleranzregelung´, wobei die fünf Teilkriterien von § 39 Z 1 bis 5 BAO aber ihrerseits wiederum kumulativ, dh…

UFSW RV/2784-W/09Antrag zur Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…mildtätigem Gebiet oder in der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern, betätigen, was bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtressourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von…

UFSW RV/2728-W/09Antrag zur Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides gem. § 4a Z 3 u 4 EStG idF StRefG 2009.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009

…auf z. B. mildtätigem Gebiet betätigen, was bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtressourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von 25% der Gesamtressourcen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage…

UFSW RV/1823-W/09Spendenbegünstigung gem. § 4a EStG - mildtätige Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2009

…auf z. B. mildtätigem Gebiet betätigen, was bedeutet, dass diese Betätigung zumindest 75% der Gesamtresourcen bindet. Daneben sind nur Nebenzwecke bzw. Nebentätigkeiten erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften der §§ 34 ff BAO entsprechen und die in Summe die Grenze von 25% der Gesamtresourcen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage…

UFSI RV/0158-I/08Ist religiöser Bekenntnisgemeinschaft die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG insbes. wg. "Gemeinnützigkeit" zuzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…sowie Erträgnisse aus Besitz und Aufnahme von Darlehen ... VIII Vereine 1) Bestehende Vereine, welche bisher zur Erfüllung religiöser Nebenzwecke gebildet wurden und nach dem Inhalt ihrer Satzungen dem Ziel der Bw dienen, werden über Antrag des Vereinsvorstandes als Vereine der Bw anerkannt ... 2) Anerkannte Vereine…

UFSL RV/0341-L/07Gemeinnützigkeit einer Fußballmarketing GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2007

…§ 39 BAO ist eine Förderung ausschließlich, wenn folgende fünf Voraussetzungen vorliegen: a. Die Körperschaft darf - ausgenommen für völlig untergeordnete Nebenzwecke - keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. b. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen erhalten…

UFSW RV/1438-W/04Gemeinnützigkeit eines Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2006

…dass ausschließliche Förderung vorliegt, wenn fünf Voraussetzungen zutreffen, deren erste in Z 1 dieses Paragraphen damit umschrieben ist, dass die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Nach § 41 Abs. 1 BAO muss die Satzung der…

UFSL RV/0429-L/041. Keine begünstigte Zweckverfolgung eines vorrangig wirtschaftliche Belange fördernden Vereins 2. Aufhebung und Zurückverweisung mangels Ermittlung hinsichtlich der Qualifikation von Mitgliedsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.04.2005Teil 1/2

…wenn u.a. folgende Voraussetzungen zutreffen: 1.1.4.1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (Z 1). Verfolgt somit ein Verein auch andere als begünstigte - im konkreten Fall somit gemeinnützige - Zwecke, ist er…

UFSW RV/2220-W/02Religiöse Bekenntnisgemeinschaften erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Befreiung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Erbschaften, Legate sowie Erträgnisse aus Besitz und Aufnahme von Darlehen.... Bestehende Vereine, welche bisher zur Erfüllung religiöser Nebenzwecke gebildet wurden und nach dem Inhalt ihrer Satzungen dem Ziel der Bw. dienen, werden über Antrag des Vereinsvorstandes als Vereine der Bw. anerkannt....Anerkannte Vereine unterstehen der…

UFSS RV/0361-S/031) Körperschaftsteuerliche Existenz eines Vereins erst ab Konstituierung. 2) Fehlerhafte Auflösungsbestimmung in den Statuten eines Vereins verhindert dessen Gemeinnützigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2004

…Zweck, der nur dann unschädlich sei, wenn er einen Nebenzweck darstelle und seine Unterordnung gegenüber anderen Zwecken eindeutig definiert sei. Zu den Auflösungsbestimmungen der Satzung führte der steuerliche Vertreter aus, dass seine Mandanten ihre Statuten auf Basis von Musterstatuten der Sicherheitsdirektion Salzburg erstellt hätten. Diese…

UFSW RV/0513-W/03Gemeinnützigkeit einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2003

…39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

… 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als…

UFSF RV/0169-F/11Beurteilung der Steuerfreiheit von gemeinschaftlichen Einkünften einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der zwei Vereine beteiligt sind, bereits im Einkünftefeststellungsverfahren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2013

…geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Ausschließliche Förderung setzt u.a. voraus, dass die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§ 39 Z 1 BAO). Eine unmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen…

UFSW RV/2304-W/06Welcher Steuersatz hat für die Schenkung einer Liegenschaft auf den Todesfall an eine liechtensteinische Stiftung Anwendung zu finden (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…Gemäß § 39 Z 1 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn die Körperschaft - abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken - keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Gemäß Z 5 darf das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen…

UFSL RV/0133-L/09Gemeinnützigkeit eines Vereines, der an seine Mitglieder Pflegepersonal vermittelt und Pflegecontrolling durchführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012Teil 2/2

…hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Nach § 39 Z 1 BAO liegt eine ausschließliche Förderung nur dann vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Nach § 39 Z 4 BAO darf eine Körperschaft keine Person durch Verwaltungsausgaben…