… Umrechnungskurs lt. Bw. 7,34) und eine Steuerschuld von Kunar 42.665 (€ 5.812). Ein Nachweis über die Entrichtung dieser Steuer wurde - wie mit dem Finanzamt telefonisch vereinbart - vorerst nicht vorgelegt, weil dies mit erheblichen Kosten für die Bw. verbunden sei. Weiters gab die…
…Betriebsprüfungen, die grundsätzliche Zulässigkeit eines Betriebsausgabenabzuges für GPU-Aufwendungen jedenfalls an. Die prüfende Behörde gehe somit davon aus, dass diese Kostenweiterverrechnung zwischen den beiden verbundenen Unternehmen den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien entspreche, da der belasteten Gesellschaft ein Vorteil aus der Leistung der Konzerngesellschaft erwachse. Es werde unterstellt…
…Frage, warum in dieser keine Umsätze ausgewiesen wären, mitgeteilt, dass innerhalb der wirtschaftlichen Einheit nur eine Kostenweiterverrechnung erfolge. Erst im Zuge der Bilanzerstellung im Herbst 1999 habe dieser ihm mitgeteilt, dass ihm im Zuge eines Telefonates mit einer Mitarbeiterin der Steuerberatungskanzlei bewusst geworden wäre, dass…
…im Jahr 1998 Aufwendungen unter der Bezeichnung Ausmietungskosten enthalten wären. Betreffend eines Betrages in Höhe von S 42.000,00 wären keine belegmäßigen Nachweise für die betriebliche Veranlassung dieses Aufwandes beigebracht worden, sodass die Betriebsprüfung von einem auf der Gesellschafterebene begründeten Aufwand und somit einer…
…sein. Weiters muss über die erfolgte Ausfuhr ein Ausfuhrnachweis in Form einer mit einer zollamtlichen Austrittsbestätigung versehenen schriftlichen Anmeldung in der Ausfuhr erbracht werden. Der BP wurden zum Nachweis der Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen lediglich Rechnungen und Ausfuhrnachweise vorgelegt. Nachzuweisen ist aber auch der Abnehmer. Anders…
…2001 die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung i.H.v. S 541.006,70 (€ 39.316,-) mit dem Hinweis auf die mangelnde Überprüfbarkeit (fehlender Buchnachweis) versagt. Desweiteren wurden Aufwendungen mangels Nachweises der betrieblichen Veranlassung gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sowie infolge Nichtbenennung der Zahlungsempfänger…
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Vorsteuern lt. Außenprüferin: | | | | | | | | BK-Vorschreibung (10 %) | 0,00 | 1.115,74 | 4.007,52 | 4.504,81 | 327,37…
…dass dieser hauptsächlich jene Kosten übernommen habe, für die es keine belegmäßigen Nachweise und Empfängerbenennungen gibt oder die ausschließlich die Wohnung betreffen. Der Sohn habe auch die zu 100 % dem Betrieb zuzurechnenden Schlosserarbeiten und sämtliche Fenster des Gebäudes bezahlt, über die es keine Rechnungen und…
Im Vorlageantrag bringt die Bw. vor, dass die von ihr besuchten Kurse nicht ausschließlich persönlichkeitsbildende Maßnahmen zum Inhalt gehabt hätten, sondern die NLP-Practitioner Ausbildung der notwendige erste Teil der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater und Trainer in der Erwachsenenbildung gewesen sei. Wie oben bereits…
…seitens der Bank das Empfängerkonto ausheben zu lassen, um die eindeutige Zuordenbarkeit in die Geschäftssphäre der Fa. XY nachweisen zu können. Abschließend sei bemerkt, dass dem UFS keine beim Finanzamt nach dem 21. April 2004 eingelangten Belege zum gegenständlichen Berufungspunkt vorgelegt worden sind. | Rechtliche…
…zuzuordnen. Insoweit könne von einem Mischprogramm, das der privaten Lebensführung zuzuordnen sei, nicht die Rede sein. Als Nachweis legte er vom RICC - Research Institute for Cooperation and Cooperatives der Wirtschaftsuniversität Wien, das diesen Auslandsaufenthalt geplant, angeboten und durchgeführt hat, eine Teilnahmebestätigung über diese Studienreise vor…
In der Berufung räumte der Bw. ein, dass es sich grundsätzlich um Kosten der N.- GmbH gehandelt habe. Diesem Umstand sei aber ohnehin durch die Weiterverrechnung und Erstattung der Kosten im Jahr 1996 Rechnung getragen worden. Er habe diese Betriebskosten keineswegs willkürlich für die N…
… 301 Abs. 3 EO so zu verstehen sein, dass es doch keine diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung gibt, sondern nur einen entsprechenden Nachteil für den Drittschuldner, wenn er die Drittschuldnererklärung nicht (ordnungsgemäß) ausfüllt, ändert dies ebenfalls nichts an der Steuerbarkeit. Es genügt nämlich ein kausaler Zusammenhang: Steht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Wiener Treuhand- und Wirtschaftsberatung GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1996 und 1997 sowie die vorläufig ergangenen Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Umsatzsteuer…
…dass die im Ersuchen um Ergänzung geforderten Unterlagen nicht beigebracht bzw. die gestellten Fragen zur betrieblichen Veranlassung der Reisen nicht beantwortet worden waren, und demnach die nötigen Nachweise fehlten, die einen Vorsteuerabzug rechtfertigen würden. Dagegen erhob die Antragstellerin rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung und führte…
…10 zu gewähren. Die BP hat eine Stellungnahme zur Berufung wie folgt abgegeben: Im Prüfungsverfahren wurden neben anderen Prüfungsfeststellungen nachstehend angeführte Aufwände und Vorsteuern mangels entsprechendem Nachweis nicht anerkannt. | 1996 | Firma | Aufwand | Vorsteuer | | H...AG | 1.676.614…
…Vorladungsterminen (Jänner 2008) ihre Ausweise, Rechnungen an die Bw. und die dazugehörigen Nachweise über die Zahlungen von der Bw. mitzubringen. Die vorgeladenen Personen sind zu diesen Terminen nicht erschienen und haben sich auch nicht - mit Ausnahme von K.G. und U.J. - telefonisch gemeldet. K…
…Im Auftrag der D Immobilien AG hat die E Bau- und Handels GmbH verschiedene Zulieferer eingesetzt. Den Nachweis darüber findet man in den Unterlagen der E Bau und Handels GmbH. ... dass zwischen den KEGS und der E Bau- und Handels GmbH zu keinem Zeitpunkt ein…
…beantwortete diese Fragen anlässlich seiner persönlichen Vorsprache am 20. August 2004 wie folgt: Zu 1.: Taxikosten: Der Bw. legt zum Nachweis, dass er die Zeitungen mit dem Taxi transportieren musste, entsprechende Bestätigungen der drei Subprovisionsempfänger vor und erläuterte: "Ein Zahlungsnachweis über die bezahlten Taxigebühren kann…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der vom Bw…