…dartun. Bestenfalls fördert sie mittelbar gemeinnützige Betätigungen (Fußballsport), weist aber selbst keine gemeinnützige Tätigkeit auf, da die Weiterleitung von Fußballinformationen nur eine Mittelbereitstellung (für allenfalls gemeinnützige Tätigkeiten der Fußballvereine) darstellt und damit den Kriterien des § 40 BAO nicht entspricht. Soweit die Bw. damit argumentiert, sie…
…25.04.2007, RV/0341-L/07). In diesem Zusammenhang hat der UFS bereits ausgesprochen, dass etwa die bloße Weiterleitung von Fußballinformationen durch eine Fußballmarketing GmbH nur eine Mittelbereitstellung (für die allenfalls gemeinnützige Tätigkeit der Fußballvereine) darstellt und keine begünstigte, gemeinnützige Tätigkeit iSd. § 34 BAO…
…Formen der Handelsfinanzierung, insbesondere L/C, würden auf die Bedürfnisse der SMEs nicht eingehen und basierten auf einem ineffizienten, zeitraubenden System der körperlichen Dokumentation und Mittelbereitstellung. - Einige ( genannte ) Kreditinstitute hätten elektronische Systeme entwickelt, die den Belegfluss im Verkehr mit größeren Kunden erleichterten. Die Belege würden…
…solche, aber auch die der Erfüllung ihrer Aufgaben dienenden Tätigkeiten, wie auch die auf die Beschaffung der Mittel gerichteten Maßnahmen und zwar die Erwirtschaftung, wie auch die der Mittelbereitstellung durch andere gewiss durch Steuerschonung förderungswürdig. " Man sieht aus der Entwicklung, der der Verein ausgesetzt ist…
…verlangt. Ein Verein, der lediglich begünstigte Aufgaben finanziert, ist dann nicht gemeinnützig, wenn er sich auf die bloße Mittelbereitstellung - ohne entsprechende Einwirkungsmöglichkeiten auf Erfüllungsgehilfen - beschränkt (Baldauf, a.a.O., 121 f mit Verweis auf Wiesner, Die laufende Besteuerung der Privatstiftung in Csoklich/Müller/Gröhs/Helbich…
…121). Ein Verein, der lediglich begünstigte Aufgaben finanziert, ist dann nicht gemeinnützig, wenn er sich auf die bloße Mittelbereitstellung - ohne entsprechende Einwirkungsmöglichkeiten auf Erfüllungsgehilfen - beschränkt (Baldauf, a.a.O., 121 f mit Verweis auf Wiesner, Die laufende Besteuerung der Privatstiftung in Csoklich/Müller/Gröhs/Helbich…
…Geschäftsführerin der Gesellschaft nie mehr Mittel als es die Ertragslage zugelassen habe, entzogen worden sei. Der Erfolg der Gesellschaft basiere auf dem persönlichen Arbeitseinsatz und der Mittelbereitstellung der Geschäftsführerin und seien diese Umstände im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. März 1986, Zl. 84/14/0063…