…im Hinblick auf die vorzuschreibende Zollschuld, vorzulegen. Dafür wurde dem HV eine Frist von vier Wochen gesetzt. Mitteilungen, wie diese, welche ca.10 Wochen nach Ablauf der Gestellungspflicht von der Abgangsstelle an den Hauptverpflichteten ergingen, standen am Beginn des Suchverfahrens, somit am Beginn zollamtlicher Ermittlungen…
…des Versandverfahrens dem Anweisungszollamt nicht nachgewiesen ist. Dagegen ist dem Akt eine dem Art. 379 ZK-DVO der damaligen Fassung entsprechende Mitteilung der Abgangsstelle an den Hauptverpflichteten J.I., binnen 3 Monaten einen Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens oder über den tatsächlichen Ort…
…dieser beendet wird. Wie aus dem Artikel 379 Abs. 1 ZK-DVO zweifelsfrei hervorgeht, hat die in der Beschwerdeeingabe bezeichnete Mitteilung an den Hauptverpflichteten von der Abgangsstelle zu erfolgen. Die Abgangsstelle, also jene Stelle der zuständigen Behörde bei der das Versandverfahren beginnt, liegt im vorliegenden…
…befindet, unterrichtet er letzteren unverzüglich von der Erhebung der Zölle und anderen Abgaben. Im vorliegenden Fall erfolgte die Mitteilung an den Hauptverpflichteten nach Art. 379 Abs.1 ZK-DVO durch die Abgangsstelle mit Schreiben vom 12. Oktober 1998. In dieser Mitteilung wurde der Hauptverpflichtete ersucht…
…befindet, unterrichtet er letzteren unverzüglich von der Erhebung der Zölle und anderen Abgaben. Im vorliegenden Fall erfolgte die Mitteilung an den Hauptverpflichteten nach Art. 379 Abs.1 ZK-DVO durch die Abgangsstelle mit Schreiben vom 12. Oktober 1998. In dieser Mitteilung wurde der Hauptverpflichtete ersucht…
…9. Mai 2001 teilte die britische Zollverwaltung dem Hauptzollamt Wien mit, dass die verfahrensgegenständliche Sendung in Großbritannien eingelangt sei und ersuchte um Übermittlung von Fotokopien der Mitteilung an den Hauptverpflichteten gemäß Art. 379 ZK-DVO. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. Dezember 2001, Gz…
…Hauptverpflichteten, die Mitteilung dieser Ausschlussfrist zur Widerlegung des in Artikel 378 Abs.1 ZK enthaltenen Vermutungstatbestand zwingend vorgeschrieben. Der HV muss wissen, dass er innerhalb dieser Ausschlussfrist alle Beweismittel, über die er gegebenenfalls verfügt, vorlegen kann. Im gegenständlichem Fall wurde dem HV in beiden Mitteilungen…
…Hauptverpflichteten, die Mitteilung dieser Ausschlussfrist zur Widerlegung des in Artikel 378 Abs.1 ZK enthaltenen Vermutungstatbestand zwingend vorgeschrieben. Der HV muss wissen, dass er innerhalb dieser Ausschlussfrist alle Beweismittel, über die er gegebenenfalls verfügt, vorlegen kann. Im gegenständlichem Fall wurde dem HV in beiden Mitteilungen…
…Hauptverpflichteten, die Mitteilung dieser Ausschlussfrist zur Widerlegung des in Artikel 378 Abs.1 ZK enthaltenen Vermutungstatbestand zwingend vorgeschrieben. Der HV muss wissen, dass er innerhalb dieser Ausschlussfrist alle Beweismittel, über die er gegebenenfalls verfügt, vorlegen kann. Im gegenständlichem Fall wurde dem HV in beiden Mitteilungen…
…Hauptverpflichteten, die Mitteilung dieser Ausschlussfrist zur Widerlegung des in Artikel 378 Abs.1 ZK enthaltenen Vermutungstatbestand zwingend vorgeschrieben. Der HV muss wissen, dass er innerhalb dieser Ausschlussfrist alle Beweismittel, über die er gegebenenfalls verfügt, vorlegen kann. Im gegenständlichem Fall wurde dem HV in beiden Mitteilungen…
…Hauptverpflichteten, die Mitteilung dieser Ausschlussfrist zur Widerlegung des in Artikel 378 Abs.1 ZK enthaltenen Vermutungstatbestand zwingend vorgeschrieben. Der HV muss wissen, dass er innerhalb dieser Ausschlussfrist alle Beweismittel, über die er gegebenenfalls verfügt, vorlegen kann. Im gegenständlichem Fall wurde dem HV in beiden Mitteilungen…
…Hauptzollamt Salzburg in Verbindung gesetzt und wird diese Angelegenheit erledigen." Die daraufhin von der Abgangszollstelle an das Hauptzollamt Salzburg versandte Suchanzeige vom 23. Mai 1996 blieb erfolglos. Mit Bescheid vom 26. September 1996, Zl: 100/73908/ 96 wurde gegenüber dem Hauptverpflichteten die Zollschuld gemäß Art…
…Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Am 13. Februar 2002 wurde auf Antrag der Bf. als Hauptverpflichteter mit Versandanmeldung T1, Nr…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Am 30. Jänner 2002 wurde beim ungarischen Zollamt Kaposvar unter Nr. 22101020005409 mit Versandanmeldung T1 für die Bf. als Hauptverpflichtete hinsichtlich 19.992,00 kg "Schweinehälften" ein gemeinsames Versandverfahren…
…W. bereits verzollt wurde und ihm als gewerblichem Bedienstetem das Erkennen eines T1-Formulars bei einem unverplombten Aufleger nicht zuzumuten war. Ebenso mangle es beim Hauptverpflichteten an einer Fahrlässigkeit, da er alle notwendigen Maßnahmen getroffen und sämtliche relevanten Anweisungen auf dem CMR-Frachtbrief angegeben habe…
…dass die Ware, die noch nicht der vorgesehenen Zweckbestimmung zugeführt worden ist, ohne Mitteilung an die Zollbehörden abgetreten wird, wenn a) diese Abtretung in den Anschreibungen des Zedenten ausgewiesen ist und b) der Zessionär Inhaber einer Bewilligung für die betreffende Ware ist. 8. im Falle…
…dass die Ware, die noch nicht der vorgesehenen Zweckbestimmung zugeführt worden ist, ohne Mitteilung an die Zollbehörden abgetreten wird, wenn a) diese Abtretung in den Anschreibungen des Zedenten ausgewiesen ist und b) der Zessionär Inhaber einer Bewilligung für die betreffende Ware ist. 8. im Falle…
…es Ermittlungen ein, um den Verbleib der Sendung zu eruieren. In der Folge übermittelte die Hauptverpflichtete dem Hauptzollamt Wien einen Aufgabeschein in Ablichtung. Mit Schreiben des Hauptzollamtes Wien vom 2. September 2002 erging an die nunmehrige Bf. die Mitteilung, dass sie mit 13. Februar 2002…
…des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein, um den Verbleib der Sendung zu eruieren. Mit Schreiben des Hauptzollamtes Wien vom 7. Oktober 2002 erging an die nunmehrige Bf. die Mitteilung, dass sie laut Versandschein T1, WENr. X.…
…Beendigung des eröffneten Versandverfahrens bislang keine Nachweise bei der Zollbehörde eingelangt wären. In der Folge übermittelte die Hauptverpflichtete dem Hauptzollamt Wien einen Aufgabeschein in Ablichtung. Mit Schreiben des Hauptzollamtes Wien vom 19. September 2002 erging an die nunmehrige Bf. die Mitteilung, dass sie mit 15…