…4 ergibt. Diese Bestimmung soll die Erlangung ungerechtfertigter Vorsteuerabzüge unterbinden. Aus dem Arbeitsbogen (S49, S74-S76) ergibt sich, dass die M Handels GmbH als Aufteilungsmethode für die Vorsteuern das Mischsystem gewählt hatte. Jene Vorsteuern, die ausschließlich einer der beiden Umsatzgruppen zurechenbar waren, wurden nach Maßgabe…
…vgl. VwGH 21.5.1997, Zl. 93/14/0033). Für die umsatzsteuerliche Beurteilung macht es dabei keinen Unterschied, ob ein Mischsystem ("Ein-Kreis-System") oder ein Trennsystem ("Zwei- oder Mehr-Kreis-System") vorliegt (vgl. Schuchter, UStG: Abfuhr von Spülwässern erfasst auch Niederschlagswasser, RdW 1997, S…
…vgl. VwGH 21.5.1997, Zl. 93/14/0033). Für die umsatzsteuerliche Beurteilung macht es dabei keinen Unterschied, ob ein Mischsystem (Ein-Kreis-System) oder ein Trennsystem (Zwei- oder Mehr-Kreis-System) vorliegt (vgl. Schuchter, UStG: Abfuhr von Spülwässern erfasst auch Niederschlagswasser, RdW 1997, S…
…geleitet und von dort der Kläranlage zugeführt. Beim Regenwetterpumpwerk T. BG. würde - wie bei allen Mischsystemen - im Regenwetterfall überschüssiges Mischwasser in den Vorfluter abgeleitet. Aufgrund der Höhenverhältnisse erfolge dies in diesem Fall über das Regenwetter-Pumpwerk, welches einen integrativen Bestandteil des Transportleitungsnetzes bilde. Nach der…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…Es liege grundsätzlich im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, an welche Kriterien er bei der Bemessung der Umlage anknüpfe. Der Gesetzgeber habe sich für ein Mischsystem entschieden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht finden, dass der Gesetzgeber durch ein derartiges System das dem Gleichheitsgrundsatz innewohnende Sachlichkeitsgebot verletzt habe…
…der Bemessung der Umlage anknüpfe. Er habe hierbei verschiedene Möglichkeiten. Der Gesetzgeber habe sich .... für ein Mischsystem entschieden. Er habe teilweise - wohl im Hinblick auf die Aufgaben der Wirtschaftskammern im arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bereich - an die Lohnsumme, teilweise an den Umsatz, teilweise an branchenspezifisch bestimmte…
…März 1995, B 1933/94, hat der Verfassungsgerichtshof die zur vergleichbaren Bestimmung des § 57 HKG vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Mischsystem in der dargestellten Weise, nicht geteilt. Weiters hat er darin zum Ausdruck gebracht, dass er auch gegen die Heranziehung des Lohnaufwandes - "wohl im Hinblick…
…März 1995, B 1933/94, hat der Verfassungsgerichtshof die zur vergleichbaren Bestimmung des § 57 HKG vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Mischsystem in der dargestellten Weise, nicht geteilt. Weiters hat er darin zum Ausdruck gebracht, dass er auch gegen die Heranziehung des Lohnaufwandes - "wohl im Hinblick…
…März 1995, B 1933/94, hat der Verfassungsgerichtshof die zur vergleichbaren Bestimmung des § 57 HKG vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Mischsystem in der dargestellten Weise, nicht geteilt. Weiters hat er darin zum Ausdruck gebracht, dass er auch gegen die Heranziehung des Lohnaufwandes - "wohl im Hinblick…
…März 1995, B 1933/94, hat der Verfassungsgerichtshof die zur vergleichbaren Bestimmung des § 57 HKG vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Mischsystem in der dargestellten Weise, nicht geteilt. Weiters hat er darin zum Ausdruck gebracht, dass er auch gegen die Heranziehung des Lohnaufwandes - "wohl im Hinblick…
…März 1995, B 1933/94, hat der Verfassungsgerichtshof die zur vergleichbaren Bestimmung des § 57 HKG vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Mischsystem in der dargestellten Weise, nicht geteilt. Weiters hat er darin zum Ausdruck gebracht, dass er auch gegen die Heranziehung des Lohnaufwandes - "wohl im Hinblick…
…März 1995, B 1933/94, hat der Verfassungsgerichtshof die zur vergleichbaren Bestimmung des § 57 HKG vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Mischsystem in der dargestellten Weise, nicht geteilt. Weiters hat er darin zum Ausdruck gebracht, dass er auch gegen die Heranziehung des Lohnaufwandes - "wohl im Hinblick…