…auf, folgende in der nachgereichten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausgewiesenen Positionen belegmäßig nachzuweisen: Wareneinkauf EU (417.020,69 S), Warenbezugskosten (42.000,00 S), Marktgebühren (130.697,09 S), Mietaufwand (83.306,18 S) und Sachversicherungen (23.573,40 S). Weiters wurde der Bw aufgefordert, betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Februar 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin schloss am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. August 2009 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 2.4.2009…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr. Hans Winter, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betreffend Rechtsgebühren vom 13. Februar 2001 entschieden wie folgt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WK, Kaufmann, inXY, vertreten durch Schöpf & Maurer, Rechtsanwälte, 5020 Salzburg, Schrannengasse 10E, vom 8. Juni 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 2. Mai 2000 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Börsenumsatzsteuer vom 13. Oktober 1995 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…