…die Bw. mit Abgabe ihre Steuererklärung für das Jahr 1999 am 6. Juni 2001 die Berücksichtigung von Vorsteuern in Höhe von S 300.000,00. Der dazugehörige Manifestationsakt wurde während der Betriebsprüfung, kurz vor der Schlussbesprechung, erstellt. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausführt, ist…
…dann zulässig, wenn jegliche Gefährdung der Vertretenen ausgeschlossen oder das Insichgeschäft vom Vertretenen gestattet worden sei. Ein weiteres Erfordernis für die Wirksamkeit des Selbstkontrahierens sei ein nach außen in Erscheinung tretender Akt (Manifestationsakt) der für Dritte feststellbar sei (VwGH 15.12.1978, 425/76, 426…
…dann zulässig, wenn jegliche Gefährdung der Vertretenen ausgeschlossen oder das Insichgeschäft vom Vertretenen gestattet worden sei. Ein weiteres Erfordernis für die Wirksamkeit des Selbstkontrahierens sei ein nach außen in Erscheinung tretender Akt (Manifestationsakt) der für Dritte feststellbar sei (VwGH 15.12.1978, 425/76, 426…
…§ 71 AktG ff) 2. Erfordernis der Schriftlichkeit - und damit der Unterschriftlichkeit - für das Zustandekommen des Darlehens-/Kreditvertrages 3. Dokumentationspflicht / Manifestationsakt bei Insichgeschäft 4. Errichtung einer rechtsbezeugenden bzw. rechtserzeugenden Urkunde im Sinne des Gebührengesetzes 5. Ersatzbeurkundung Im gegebenen Fall liegt auf Grund der Personenidentität des Vorstandes…
…von § 18 Abs. 5 GmbHG für Rechtsgeschäfte zwischen dem einzigen Gesellschafter und der von diesem vertretenen Gesellschaft gefordert wird, die Ungültigkeit einer allfälligen Rückzahlungsvereinbarung bedeuten würde, oder ob aus den Geschäftsbüchern ein ausreichender Manifestationsakt einer allfälligen Rückzahlungsvereinbarung resultieren würde (vgl. U. Torggler in Straube, GmbHG…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben. Dabei ist ein nach außen in Erscheinung tretender Manifestationsakt maßgebend (vgl. VwGH 11.3.1992, 90/13/0301). Nach dem konkreten Sachverhalt fehlt unbestrittenermaßen ein solcher für Dritte erkennbarer Manifestationsakt, zumal weder in schriftlichen Vereinbarungen das tatsächliche Ausmaß…
…nicht erstellt, weshalb der behaupteten mündlichen Vereinbarung keine zivilrechtliche Rechtswirksamkeit zukommt. Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist zur Wirksamkeit des Selbstkontrahierens durch Organe von Kapitalgesellschaften ein nach außen in Erscheinung tretender Akt (Manifestationsakt) erforderlich, der für Dritte feststellbar ist (VwGH 10.7.1996, 94…
…2012 seien die Kosten für das Haus über die Einsparungen schon zurückgeflossen. Durch die Aufnahme des Sachbezuges in die Lohnverrechnung sei vom ersten Tag an ein nach außen in Erscheinung tretender Manifestationsakt gesetzt worden. Der VwGH sei mit der Annahme von verdeckten Ausschüttungen deshalb streng…
…und können daher mangels weiterer Hinweise (wie z.B. unterfertigt im Zuge der Bilanzbesprechung beim Steuerberater o.ä.) nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Ohne nach außen in Erscheinung tretenden Manifestationsakt sind lnsichgeschäfte des Einmann-Gesellschafter-Geschäftsführers unwirksam. Die vorgelegten Umlaufbeschlüsse wurden - wie oben erwähnt…
…nach Rechtsklarheit. Für die Wirksamkeit des Selbstkontrahierens ist ein nach außen in Erscheinung tretender, für Dritte feststellbarer Manifestationsakt erforderlich (VwGH 10.07.1996, 04/15/0010). Weiters ist die inhaltliche Klarheit des Vertrages und die Fremdüblichkeit von Leistung und Gegenleistung besonders zu prüfen, da hier…
…das ein gesteigertes Bedürfnis nach Rechtsklarheit besteht. Für die Wirksamkeit des Selbstkontrahierens ist ein nach außen in Erscheinung tretender, für Dritte feststellbarer Manifestationsakt erforderlich (VwGH 10.7.1996, 94/15/0010). Wendet man diese Grundsätze auf den gegenständlichen Fall an, bedeutet dies Folgendes: Dem Unabhängigen…
…Erfordernis der Schriftlichkeit sei für Verträge zwischen nahen Angehörigen unter Anführung eines Judikats (VwGH v. 21.2.1996 Zl. 92/14/0077 ) nicht unbedingt erforderlich sind, wurde als entsprechendes Erfordernis ein nach Außen in Erscheinung tretender Akt (Manifestationsakt, vgl. VwGH v. 11.3.1992 Zl…