…bmsg.gv.at/cms/site/attachments/8/9/2/CH0220/CMS1058739520786/ durchfuehrung.pdf, Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967) dass das Bakkalaureatsstudium und das Masterstudium in Bezug auf die Familienbeihilfe gleich zu behandeln sind wie der erste und zweite Abschnitt des alten Studienplans der BWL. Fakt ist…
…da das Studium meiner Tochter "Bakkalaureats- und Magisterstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft" in Folge der neuen Studienordnung aus dem "Diplomstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft" hervorgegangen ist. Im damaligen Diplomstudium war der Umfang und die Dauer des Studiums "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" mit 8 Semestern und 120 Semesterstunden gemäß…
…ist sicherlich schwer zu verstehen, aber nachstehende Situation war gegeben: Obwohl er ( Anm.: der Sohn ) in alle Listen für Vorträge und Übungen zum Magisterstudium für das Wintersemester 2009/2010 schon eingetragen war und mit 15.10.09 alle Prüfungen abgeschlossen waren, wurde der Platz in…
…ihren ursprünglichen Stundungsantrag. Ergänzend brachte die Bw. vor, dass sie ihr Studium voraussichtlich im Mai 2012 abschließen werde. Das spezielle Magisterstudium der Bw. werde nur in den USA angeboten. Die Bw. verfüge seit Beginn ihres Studiums über kein Einkommen, weil es einer ausländischen Studentin in…
…leben und beabsichtige auch nach dem voraussichten Abschluss seines Doktoratsstudium im Jahr 2012 in Österreich zu bleiben. Seine Gattin habe ihr Magisterstudium abgeschlossen und besuche Integrations- und Managementkurse um Ausländern bei deren Integration zu helfen. Er selbst arbeite zur Zeit als Praktikant bei der UNO…
…Diplomprüfung ihre Lehrertätigkeit ausüben könne, sei berechtigt, jedoch sei es ihr nicht möglich mit einem abgeschlossenem Magisterstudium eine wissenschaftliche Karriere und die damit verbundene Lehrtätigkeit an einer Universität anzustreben. Diese Möglichkeit würde sich nur durch Beendigung eines Doktoratsstudium eröffnen. Weiters sei eine Verbesserung der Kenntnisse…
…dass der Sohn der Bw. R.L. mit Datum 27.11.2007 sein Magisterstudium betreffend die Betriebswirtschaftslehre abgeschlossen und somit das Studium beendet habe. Bis dahin habe er steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von € 8.658,50 laut beiliegender Aufstellung erzielt. Da die Einkünfte der…
…aber auch in Wien gewesen, da er seit Oktober 2005 an der BOKU Wien für das Magisterstudium Bio- und Ressourcenmanagement inskribiert sei. Seit dem Jahr 1999 habe er seinen Hauptwohnsitz in Wien, wo er seit Februar 2002 gemeinsam mit seiner in Wien studierenden Schwester eine…
…535 durch das Bakkalaureatsstudium V 033 135 und darauf aufbauend, das Magisterstudium Gesang V 066 135 ersetzt wurde. Bei Fortsetzung des Studiums mit dem Sommersemester 2004 wurde das gleich gebliebene Studium meines Sohnes daher automatisch zum Bakkalaureatsstudium Gesang. Einen Studienwechsel hat es nicht gegeben. Mit…
…die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist. Punkt 18 der Durchführungsrichtlinien/Allgemeines: In Bezug auf das Bakkalaureatsstudium und ein allenfalls daran anschließendes Magisterstudium würden die nachstehenden Ausführungen sinngemäß wie bei einer Studienrichtung bei einem Studienabschnitt gelten. Die Basis zur Berechnung des Anspruches auf Familienbeihilfe: …
…diesem Schreiben das Sammelzeugnis meines Sohnes mit den Prüfungen bis zum heutigen Tag beigelegt. Daraus ist ersichtlich, dass die ersten Prüfungen des Magisterstudiums tatsächlich erst im SS 2010 vorgenommen wurden, da eine endgültige Entscheidung zur Weiterführung des Studiums erst nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber, Y.…
…werde. Ergänzend übermittelte sie dem Finanzamt mit 21.4.2008 einen Bescheid der vorgenannten Ausbildungsstätte aus dem hervorgeht, dass ihrer Tochter die im Rahmen des Magisterstudiums "Ur- und frühgeschichtliche Archäologie" an der Universität C. (BRD) abgelegte Zwischenprüfung als erste Diplomprüfung für das in B. nunmehr…
…Wien als ordentlicher Hörer inskribiert gewesen war und offenbar nach einer Unterbrechung im Sommersemester 2008 ab dem Wintersemester 2008 an der Universität Wien im Magisterstudium Betriebswirtschaft zur Fortsetzung gemeldet war - erfüllt waren. Im vorliegenden Fall sind Feststellungen über die im Rahmen der Studien des S…
…90 ECTS-Punkten oder 42 Semesterstunden; 5. abweichend von Z 2 nach dem zweiten Semester eines Masterstudiums im Ausmaß von 20 ECTS-Punkten oder zehn Semesterstunden, nach dem zweiten Semester eines Doktorratsstudiums im Ausmaß von zwölf ECTS-Punkten oder sechs Semesterstunden. (2) Ein günstiger Studienerfolg…
…bei der Lösung berufspraktischer Probleme, Entwicklung von Reflexionsvermögen hinsichtlich der gesellschaftlichen Aufgaben und Funktionen der Massenkommunikation sowie der besonderen Verantwortung der Kommunikationsberufe. Das Magisterstudium "Publizistik- und Kommunikationswissenschaft" dient der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage des Bakkalaureatsstudiums. Insbesondere werden jene Fähigkeiten entwickelt…
…der MBA-Lehrgang eigentlich eine Erweiterung des (früher abgelegten) BWL-Studiums sei. Auch ein Doktoratstudium nach einem normalen Magisterstudium würde üblicherweise problemlos als Berufsfortbildung anerkannt. Zum Umfang der Sprachkurse wurde dargelegt, dass diese an fünf Tagen pro Woche meist von 9:00 Uhr bis 12…
…ihre Interessen passenden Studienzweig "International Studies, Division of Liberal Arts and International Studies" anbietet. Sie möchte sich im Studienjahr 2006/07 neben der Verbesserung ihrer Konversationsfähigkeit auch intensiv auf die Diplomarbeit für das Magisterstudium vorbereiten. Für die Zukunft plant sie, im Tourismussektor Fuß zu fassen…
…Z 4 StudFG nichts zu ändern, wo hinsichtlich Doktoratsstudien fälschlich auf § 15 Abs. 3 (Masterstudium), anstatt auf Abs. 4 (Doktoratsstudium) verwiesen wird. Die Absicht des Gesetzgebers ist trotz dieses Fehlers aus den parlamentarischen Protokollen des Nationalrates jedoch eindeutig nachvollziehbar, und zielt auf die Verhinderung des…
…würde, entbehrt insbesondere vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage jeder Grundlage. Vielmehr verbessert das auf das auf das Magisterstudium als "Grundstudium" aufbauende Doktoratsstudium selbstverständlich die Kenntnisse und Fähigkeiten im betreffenden Studienfach. Ein engerer Zusammenhang als zwischen tä Doktoratsstudium und tä pr ist wohl kaum erfindlich…
…universitären Möglichkeiten auch so betrieben würden. Die vorgelegten Sammelzeugnisse würden zeigen, dass beide Studien gleich intensiv betrieben werden. Das Magisterstudium der Rechtswissenschaften habe sein Sohn mittlerweile beendet. Ein entsprechender Magister-Verleihungsbescheid zur Rechtswissenschaft stehe noch aus, ebenso eine Sponsion. Das Studium der Rechtswissenschaften werde als…