…Wien an der Amtshandlung in keiner Weise beteiligt gewesen sei. Somit sei die in Beschwerde gezogene Ausübung der unmittelbaren Zwangs- und Befehlsgewalt nicht der Bundespolizeidirektion Wien zuzurechnen. Der Bescheid über die Zurückweisung der Beschwerde wurde beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft und durch diesen am 3. März 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Harald Hohenberg, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Schönaugasse 4, vom 28. Mai 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Graz vom 29. April 2004, Zl. 700/11111, betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe entschieden: Der Beschwerde…
…begehrte Aussetzung als nicht gegeben erachtet, sich also auf eine meritorische Behandlung einlässt, warum aber nicht mit Abweisung sondern mit Zurückweisung vorgegangen wurde, ist jedoch weder dem Spruch des Bescheides noch seiner Begründung zu entnehmen. Die Ansicht des Hauptzollamtes Linz, wonach der Antrag auf Aussetzung…
…vom 1. Oktober 2008, eingelangt beim Unabhängigen Finanzsenat am 6. Oktober 2008 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber den Beschwerdeführer im Rahmen einer zollbehördlichen Kontrolle am Parkplatz beim Grenzübergang in X. am 18. August 2008 durch Beamte des Zollamtes Y. als Finanzstrafbehörde…
…vom 30. Juli 2007, Zahl: Z1 (StrafNr. X), über die Zurückweisung eines Einspruches zu Recht erkannt: Die Beschwerde gilt gemäß § 156 Abs. 2 iVm Abs. 4 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Das Zollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat den Beschwerdeführer mit Strafverfügung vom 23. Mai…
…Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bereits derjenige berechtigt, der lediglich behauptet, durch die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Das entscheidende Element einer Aktivlegitimierung zur Erhebung einer derartigen Maßnahmenbeschwerde scheint also zu sein die…
…dass da keine Verständigung iSd. § 83 Abs. 2 FinStrG über die eine wesentliche Voraussetzung für das Ergehen eines Sicherstellungsauftrages bildende Einleitung des Finanzstrafverfahrens erfolgt und die vorgenommene (mangelhafte) Einvernahme ohnehin nichtig sei, eine Verfahrenseinleitung gar nicht vorliege und dass ein Sicherstellungsverfahren gem. § 78 AbgEO zur…
…zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 und 2 vorzugehen (…
…aufgefundenen Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör insoweit freizugeben gewesen wären. Tatsächlich blieben aber die drei Maschinenpistolen beschlagnahmt, was sich mangels Deckung durch den Hausdurchsuchungsbefehl als Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erweist. Dabei käme allenfalls eine Beschlagnahme als Zufallsfund in Frage. § 96 2. Satz FinStrG…
… 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von Erstinstanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und erforderlichenfalls selbst nach Abs. 1 und 2 vorzugehen. Da die im Spruch bezeichnete Beschwerde gegen den…
…gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Graz vom 19. November 2003, GZ. 700/22287/2003, betreffend die Zurückweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm …
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch X, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Juli 2006 gegen die Erledigung des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Juli…
…einer Ausfuhrbescheinigung). Eine Ausübung unmittelbarer (also ohne vorangehendes Verfahren ausgeübter) Befehls- und Zwangsgewalt liegt somit also nur dann vor, wenn einseitig in subjektive Rechte des Betroffenen eingegriffen wird und wenn physischer Zwang ausgeübt wird oder die unmittelbare Ausübung physischen Zwanges bei Nichtbefolgung eines Befehles droht …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 8. März 2002, GZ. 500/20267/1/2001, betreffend die Verhängung einer Ordnungsstrafe gemäß § 112 Abs. 2 und 3 Bundesabgabenordnung, (BAO) entschieden: Die Beschwerde hinsichtlich der Verhängung…
…fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber der GW im Rahmen von Hausdurchsuchungen am 22. März 2005 vermutlich durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dem mit…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
…März 2002 gegen den Bescheid des Zollamtes Villach vom 27. Februar 2002, betreffend Zurückweisung einer Berufung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 6. September 2001 hat das Zollamt Villach als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Beschwerdeführerin (Bf.) eine vereinfachte Strafverfügung…