Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates…
…die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und KR Franz Penz als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen V.K., T., ehemaliger Inhaber eines Musikgeschäftes, Unterstützer bei Führerscheinprüfungen und Beschaffer von Lugurkunden wie falsche bosnische, kroatische und jugoslawische Führerscheine, Dolmetscher, vertreten durch Foissner & Foissner, Steuerberatungsgesellschaft…
§ 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschriften) geahndet. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 FinStrG auf Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten zu erkennen. Gemäß § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG…
… 33 Abs.1 iVm Abs.3 lit.d FinStrG begangen, indem er unter Verwendung von Lugurkunden tatsachenwidrig behauptete, die verfahrensgegenständlichen Fahrzeuge der Marke X im Dezember 2004 erworben zu haben und diese als Anlagevermögen zu verwenden. In diesem Fall hat natürlich auch kein Rückkauf durch…
…wohl aber umfangreiche Belege über fiktive Lieferungen der angeblichen italienischen Firma), dass die beim Beschuldigten aufgefundenen Lugurkunden in Form der falschen Rechnungen der nicht existierenden italienischen Firma Y. vom Beschuldigten selbst hergestellt wurden und in der Folge anstelle der Originalrechnungen in das Belegwesen aufgenommen worden…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Mag. Herbert Steiblmüllner und Mag. Franz Gall als weitere Mitglieder des Senates…
…Erschwerungsgründen des langen Tatzeitraumes und der besonderen, aus den Taten hervorleuchtenden deliktischen Energie in Form einer planmäßigen Vorgangsweise unter Konstruktion eines falschen steuerlichen Rechenwerkes und Herstellung von Lugurkunden zur Verschleierung der Verfehlungen stehen nunmehr gegenüber als mildernd die geständige Verantwortung, die laut Aktenlage erfolgte Schadensgutmachung…
…sie beispielsweise bestimmte Umsätze und Erlöse nicht in das steuerliche Rechenwerk aufgenommen hätte oder bestimmte Erklärungen nicht eingereicht hätte), sondern vielmehr aktiv und von langer Hand geplant über einen mehrjährigen Zeitraum Lugurkunden erstellt oder an deren Erstellung bzw. Verwendung für das steuerliche Rechenwerk mitgewirkt hat…