…zur Anmeldung WE-Nr. 002 einen Luftfrachtbrief als Versendungsbelege vor. Im Fall der Anmeldung WE-Nr. 024 konnten keine Versendungs- oder Beförderungsnachweise beigebracht werden. Im Rahmen seiner Beweiserhebungen veranlasste der Unabhängige Finanzsenat Abfragen der UID-Nummern in der MIAS-Datenbank zum jeweiligen Datum der Annahme…
…dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), BGBl.Nr. 138/1961 idgF., ausgestellter Frachtbrief (CMR-Frachtbrief) ist ebenso wie ein Luftfrachtbrief als Frachtbrief im Sinne von § 3 Abs 1 Z. 2 der VO BGBl. 401/1996 anzusehen. CMR-Frachtbriefe sind auch dann Versendungsbelege…
…der angeschlossenen Rechnung Nr. 08 der LTD vom 15. August 2008 und Vorschreibung der Abgaben ersucht werde. Die in dieser Rechnung angeführten Waren befanden sich laut dem vorliegenden Luftfrachtbrief in den 7 Packstücken Zeichen: 1. Mit Bescheid vom 21. Oktober 2009, GZ. 000000/00000/2009…
…der Exportdokumentation hervorgehe, seien die übrigen Exportpapiere korrekt erstellt worden. Auf der Ladeliste und dem Versandschein sei jeweils der Vermerk "T-" und auf dem Luftfrachtbrief der Vermerk "T1" angebracht worden. Dieser Antrag wurde vom Zollamt Wolfurt mit Bescheid vom 28. Februar 2006, Zahl 900/nnnn…
…anstatt richtig "T-1" vermerkt. Dass es sich hierbei um einen reinen Schreibfehler handle und nicht um betrügerische Absicht, beweise die interne Ladeliste und der Luftfrachtbrief. Darauf sei jeweils "T-1" vermerkt worden. Dieser Antrag wurde vom Zollamt Wolfurt mit Bescheid vom 6. Juli 2005…
…und FedEx (Luftfahrtbrief) in das Drittland versandt. Die Argumentation des oben zitierten Erkenntnisses geht daher in das Leere, da die erforderlichen Ausfuhrdokumente, wie Postaufgabeschein, Versandauftragsschein und Luftfrachtbrief, die den Bestimmungen des § 7 Abs. 5 UStG entsprechen, vorgelegt wurden und dass weder Ausgangsrechnungen noch Proformarechnungen Teil…
…OZ 4, 5): - Rechnung nach Großbritannien - Auf Rechnung kein Hinweis, dass Ware nach Dubai geflogen wurde (siehe bereits Stellungnahme der BP vom 7.7.2004) - es kann zwischen Rechnung und Liefernachweis (Luftfrachtbrief) kein Zusammenhang hergestellt werden. Schreiben vom 22.9.2005 (OZ 20, 10, 11…
…Versanddokumentes der Code "T-" verwendet wurde. Außerdem wurde auf dem - für das Versandverfahren zwar nicht relevanten - Luftfrachtbrief der Vermerk "T1" angebracht. Offensichtliche Fahrlässigkeit oder gar betrügerische Absicht ist der Antragstellerin daher nicht entgegenzuhalten. Dies trotz der Tatsache, dass der gleiche Fehler zwischen Juli 2004 und…
…T1" versandt wurden und im Feld 1 des Versanddokumentes der Code "T-" verwendet wurde. Außerdem wurde auf dem - für das Versandverfahren zwar nicht relevanten - Luftfrachtbrief der Vermerk "T1" angebracht. Offensichtliche Fahrlässigkeit oder gar betrügerische Absicht ist der Antragstellerin daher nicht entgegenzuhalten. Dies trotz der Tatsache…