…Anhangs der Richtlinie 91/628 ist dahin auszulegen, dass er die allgemeinen Bestimmungen festlegt, die für Transporte auf dem Seeweg einschließlich des Transports auf einer Roll-on-roll-off-Fähre im direkten Linienverkehr zwischen zwei geografischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der…
…Anhangs der Richtlinie 91/628 ist dahin auszulegen, dass er die allgemeinen Bestimmungen festlegt, die für Transporte auf dem Seeweg einschließlich des Transports auf einer Roll-on-roll-off-Fähre im direkten Linienverkehr zwischen zwei geografischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der…
…Anhangs der Richtlinie 91/628 ist dahin auszulegen, dass er die allgemeinen Bestimmungen festlegt, die für Transporte auf dem Seeweg einschließlich des Transports auf einer Roll-on-roll-off-Fähre im direkten Linienverkehr zwischen zwei geografischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der…
…Dieser Sachverhalt ist in der RL 91/628/EWG, Kapitel VII Abschnitt 48 Nummer 7 Buchstabe b), wie folgt geregelt: "Beim Transport auf dem Seeweg im direkten Linienverkehr zwischen zwei geographischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen…
…Anhangs der Richtlinie 91/628 ist dahin auszulegen, dass er die allgemeinen Bestimmungen festlegt, die für Transporte auf dem Seeweg einschließlich des Transports auf einer Roll-on-roll-off-Fähre im direkten Linienverkehr zwischen zwei geografischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der…
…Dieser Sachverhalt ist in der RL 91/628/EWG, Kapitel VII Abschnitt 48 Nummer 7 Buchstabe b), wie folgt geregelt: "Beim Transport auf dem Seeweg im direkten Linienverkehr zwischen zwei geographischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen…
…Anforderungen der Nummern 3 und 4, ausgenommen die Transportdauer- und die Ruhezeitanforderungen, sind erfüllt. b) Beim Transport auf dem Seeweg im direkten Linienverkehr zwischen zwei geographischen Punkten der Gemeinschaft mit Fahrzeugen, die ohne Entladen der Tiere auf das Schiff verladen werden, muss nach Entladen der…
…Seeweg im direkten Linienverkehr zwischen zwei geographischen Punkten der Gemeinschaft für auf Ferry Boats beförderte Tiere eine Ruhezeit von zwölf Stunden nach Entladen im Bestimmungshafen oder in dessen Nähe vorgesehen. Diese Regelung ist klar und eindeutig. Es scheint vor allem, dass der Gesetzgeber beabsichtigt hat…
…der Kommission vom 18. März 1998 dahingehend zu verstehen, dass Kapitel VII Ziffer 48 Nummer 7 Buchstabe b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19. November 1991 beim Transport auf dem Seeweg im direkten Linienverkehr zwischen einem geographischen Punkt der Gemeinschaft…
…der Kommission vom 18. März 1998 dahingehend zu verstehen, dass Kapitel VII Ziffer 48 Nummer 7 Buchstabe b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19. November 1991 beim Transport auf dem Seeweg im direkten Linienverkehr zwischen einem geographischen Punkt der Gemeinschaft…